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Geschrieben von Ostwind am 23.11.2015, 14:00 Uhr

Mitteilungspflicht bei ABR

Hallo!
Ich habe mal eine Frage zu meiner Mitteilungspflicht dem Kindsvater gegenüber. Ich habe das alleinige ABR für unsere Tochter, der Kindsvater wünscht seit einigen Monaten keine persönliche Kommunikation mit mir, die Erziehungsberatung hat er abgebrochen. Er telefoniert täglich mit unserer Tochter und sie ist jedes 2. WE bei ihm, die beiden Umgangsnachmittage unter der Woche, die er sich ausgesucht hat, nimmt er nicht wahr.

Letztens war ein Elternsprechabend an der Schule unserer Tochter (15 Minuten-Gespräche für Eltern, die mittags keine Zeit haben die Elternsprechstunde zu besuchen). Ich bin allein zu diesem Termin gegangen ohne ihn zu informieren da er ja keinen persönlichen Kontakt wünscht und seit Monaten nicht mit mir spricht. Er ist arbeitslos und könnte jederzeit die Elternsprechstunde besuchen wenn er das möchte. Jetzt droht er mir bei Gericht abklären zu lassen ob ich ihn damit in seiner Fürsorge eingeschränkt habe und ich sollte ihm einen ausführlichen Bericht über das Gespräch schicken weil ich ja NUR das ABR habe - darauf weist er mich und unsere Tochter immer wieder hin wenn ich andere Ansichten als er habe. Der Erziehungsberater ist der Meinung, dass in unserem Fall keine Grundlage mehr für eine gemeinsame Sorge vorhanden wäre und ich mir keine Sorgen machen soll.

Wir würdet ihr jetzt reagieren in Bezug auf Arzttermine, Schulgespräche, Elternstammtische etc.? Dass ich mich mit ihm bei einem Schulwechsel bzw. dem Übertritt abstimmen muss, ist mir klar und das werde ich auch tun. Ansonsten ist er über das Befinden unserer Tochter bestens durch die täglichen Telefonate mit ihr und den Umgang informiert.

Danke schon mal für eure Antworten.

 
19 Antworten:

Re: Mitteilungspflicht bei ABR

Antwort von mf4 am 23.11.2015, 14:56 Uhr

Teile ihm Termine beim Arzt oder in der Schule mit und erscheint er nicht trage ihm nicht die Infos zu.
Nicht erscheinen, obwohl er könnte und dann Forderungen... sowas kann ich ja leiden.

Die Äußerung "keine Grundlage mehr für eine gemeinsame Sorge vorhanden wäre und ich mir keine Sorgen machen" finde ich komisch. Man hat dir gesagt, dass ihm das SR entzogen wird oder was soll das heißen?

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Re: Mitteilungspflicht bei ABR

Antwort von desireekk am 23.11.2015, 14:57 Uhr

Hallo,

nun, wenn ihn die schulischen Belange seines Kindes interessieren, dann kann er sich gerne mit Dir in Verbindung setzen... und wenn das nicht geht aus seiner Sicht, dann möchte er sich doch bitte direkt an die Schule wenden und sich dort terminlich abstimmen.
Gibt evtl. auch die Homepage der Schule solche Termine her? Die meisten schulen haben doch inzwischen Kalender o. ä.
Wenn es einen Emailverteiler gibt, soll ER sich bitte (selbst) ein tragen lassen. Das steht ihm zu als sorgeberechtigter Elternteil, er muss sich es eben "holen". So wie Du auch.
Du bist hier in keiner sog. Bringschuld, er ist schon groß und kann sich kümmern.

Lass ihn nur zu Gericht gehen bzw. das androhen. Er kann doch auch 15-minütige Termine mit der Schule vereinbaren oder in die (vermutlich wöchentlich stattfindende) Sprechstunde der Lehrer gehen. Niemand hält ihn ab oder blockt ihn, aber den Ar... muss er schon selbst hochkriegen um sich zu informieren und hinzugehen.

Gruss

Désirée
,mein Ex ist auch so,...

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Re: Mitteilungspflicht bei ABR

Antwort von Ostwind am 23.11.2015, 15:13 Uhr

Ich hatte "unseren" Erziehungsberater bezüglich der Drohung mit Gericht angerufen und um Rat gebeten wie ich hierauf angemessen reagieren soll. Der Erziehungsberater hat mir dann gesagt, dass es aus seiner Sicht keine Grundlage mehr für die gemeinsame Sorge gibt, da der KV nicht mehr mit mir spricht - ich mir also keine Sorgen machen muss, sollte er wirklich vor Gericht gehen, da ich dann das komplette alleinige Sorgerecht einklagen könne. Der Erziehungsberater sieht auch keine Notwendigkeit, dass ich solche Termine mit dem KV zusammen besuchen muss.

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Re: Mitteilungspflicht bei ABR

Antwort von mf4 am 23.11.2015, 15:18 Uhr

Ich würde sagen, dieser Berater lehnt sich weit aus dem Fenster... Alleiniges SR sehe ich nicht. Er mag doof sein und stur aber er tut nichts, was dem Kind schadet.

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Re: Mitteilungspflicht bei ABR

Antwort von Sternenschnuppe am 23.11.2015, 16:18 Uhr

Würde ich auslagern.
Geb der Lehrerin seine Daten, Mailadresse etc., dann soll sie ihn in den Verteiler nehmen und bitte selbst kontaktieren. Sofern es bei Euch einen Mailverteiler gibt.
Bitte sie Zettel doppelt mitzugeben oder kopiere sie selbst, die Tochter kann dann diese mit zum Umgang nehmen und er hat sie.

Wenn ihm das nicht passt, dann soll er bitte einen Termin beim Jugendamt oder Berater machen, damit ihr dort gemeinsam eine Lösung finden könnt.

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Re: Mitteilungspflicht bei ABR

Antwort von bobfahrer am 23.11.2015, 16:55 Uhr

Naja, Termine würde ich schon mitteilen - eine Mail schreiben kostet nix und dann kann er machen was er möchte.

Was mir nicht passen würde sind tägliche Telefonate, das geht nicht.

Einmal, evtl zweimal pro Woche - und da würde in deinem Fall sogar ich zum Anwalt gehen. Ohne Kommunikation ist es suboptimal ein Kind zusammen groß zu ziehen, das sollte ihm mal klar sein.

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Re: Mitteilungspflicht bei ABR

Antwort von desireekk am 23.11.2015, 21:04 Uhr

Hallo Bobfahrer,

DAS sehe ich anders.
Ich meine, das mit den tgl. Telefonaten.
Mein mann telefoniert mit seinen Kindern täglich, völlig egal wo er gerade auf der Welt (beruflich( unterwegs ist.
Abends gegen 8 gibt es einen Anruf. Mal 1 Minute, mal 30 min, wie es sich ausgeht und was es alles zu berichten gibt.
Umgekehrt ebenso wenn die Kids bei uns sind. dann wird mit der Mutter kurz telefoniert.
Es ist aber kein "Recht" das eingefordert wird, sondern einfach eine gelebte Familienkultur.
Das GEHT also schon, und hier passt das eben allen :-)

OK, meinem Ex w+rde sowas auch nicht "passen", aber er telefoniert mit seinen Kindern eben auch nur alle ca. 2 Wochen... mit dem Großen, mit dem Kleinen um Welten weniger.

Gruß

Désirée

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Re: Mitteilungspflicht bei ABR

Antwort von Ostwind am 23.11.2015, 21:34 Uhr

Das mit den täglichen Telefonaten ist so eine Sache *seufz*. Es stört mich definitiv. Er hat ihr das Telefon geschenkt und ruft wenn sie nicht ran geht im Viertelstundentakt an. Sie muss sich rechtfertigen warum sie nicht ran gegangen ist. Ich möchte sie da nicht in einen Loyalitätskonflikt bringen da er sie auch schon anderweitig versucht gegen mich zu manipulieren.

Würdest du jeden Termin mitteilen? Ich bin mir sicher er würde so oft es geht mitkommen - und das wäre bei manchen Terminen schwierig.

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Re: Mitteilungspflicht bei ABR

Antwort von desireekk am 23.11.2015, 22:05 Uhr

Naja, die Frage ist doch: MUSST Du die Termine mitteilen, oder kann er sich selbst drum kümmern?

Wie gesagt:, Schul-HP kann er selbst lesen, gibt es einen Emailverteiler kann er sich selbst drum kümmern dass er eingetragen wird.
Willer wissen wie es seiner Tochter in der Schule geht kann er gerne die Lehrer kontaktieren
Arzttermine würde ich ihm mitteilen, selbstverständlich hat er ein Recht sich um seine Tochter zu kümmern. Stell Dir vor er geht mit ihr allein zum Arzt und gibt Dir nicht Bescheid...

Nicht förderlich allerdings halte ich sein "Aufzwingen" von Telefonaten. Bei uns ist das von allen gewollt, aber wenn es sich mal nicht ausgeht, dann eben nicht.
Beispiel: Mein Mann ruft an, seine Tochter geht nicht dran, sieht aber, dass er angerufen hat und ruft ggf. (= zu 95%) zurück.

Trotzdem fürchte ich, dass Du da nochmal deine Haltung überdenken musst...Warum wäre es schwierig, wenn er zu Terminen mitkommt?

... wobei ich persönlich allerdings ein wunderbares Talent habe, den Vater gerne in solchen Terminen auflaufen zu lassen, weil er die Vorgeschichten meistens sowieso nicht kennt und sich dann meisten recht überflüssig vorkommt :-) Ja , ich kann das :-)

Gruss

Désirée

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Re: Mitteilungspflicht bei ABR

Antwort von Petra28 am 23.11.2015, 23:13 Uhr

Tja, ups - hattest Du ihm nicht den Zettel mit der Info bezüglich der Elternsprechstunde in den Umgangsrucksack Deines Kindes gelegt?

So habe ich das in der Grundschule gehandhabt, wobei ich die Zettel tatsächlich immer kopiert und reingelegt hatte. (Außer Arzttermine, da informiere ich grundsätzliche nicht, da mein Ex sofort mit Klage droht, wenn Kind nur einen Millimeter vom perfekten Durchschnitt abweicht.) Mittlerweile an der Weiterführenden gibt es Email-Verteiler, ich habe ihn sogar eingetragen und muss ihm somit nichts mehr hinterhertragen...

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Re: Mitteilungspflicht bei ABR

Antwort von bobfahrer am 23.11.2015, 23:21 Uhr

Also dann würde ich das Handy ausmachen bevor das Mädel ganz kirre wird. Das darfst du nämlich! Nur weil er ihr ein Handy schenkt muss sie noch lange nicht ständig zur Verfügung stehen!

Wenn es so ist wie oben beschrieben ist da was ganz anderes, aber in diesem Fall geht das so nicht. Erstmal müssen die Eltern eine Basis finden, dann kann man über andere Dinge reden.

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Re: Mitteilungspflicht bei ABR

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.11.2015, 5:33 Uhr

Wie alt ist sie denn?

Mein Ex hatte ähnliche Anwandlungen, da war KindGroß 9 oder 10. Aber zu Hause erziehe ich die Kinder und nehme mir heraus, die Medienzeiten zu beschränken. Dazu gehört, daß beim Essen und abends nach X Uhr das Handy aus ist. In der Schule durfte eh kein Handy benutzt werden. Letztendlich lief das Ganze dann darauf hinaus, daß es ein Zeitfenster von vielleicht einer halben Stunde pro Tag gab, in der das Kind erreichbar war - und die hat er selten "getroffen", dazu war/ist er nicht organisiert genug. Insofern war das Thema bald durch. Und für das Kind war es hilfreich, diese Sache an mich "abschieben" zu können: Mama ist die "Böse", die das telefonieren verbietet - ich bin nur das arme, hilflose Kind, das unter Mamas Verboten leidet. Dem KV hätte es natürlich frei gestanden, das dann mit. Ihr auszutragen - aber da er zu der Zeit nicht mit mir kommunizierte, waren ihm die Hände gebunden und er stand doof da *gg*.

Was die Termine angeht: Da bin ich bei Désirée. Lasse ihn in den Email-Verteiler der Schule aufnehmen oder teile ihm die Daten kurz und knapp per Mail mit. Und lasse ihn sich selber zum Deppen machen, wenn er dann auftaucht und keine Ahnung hat.

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Re: Mitteilungspflicht bei ABR

Antwort von Ostwind am 24.11.2015, 8:16 Uhr

Sie ist 9. Das Telefon stelle ich schon ab und an aus wenn es nicht passt. Sie soll nicht springen müssen wenn er ruft und eigentlich auch nicht lernen, dass sie ständig für ihn erreichbar sein muss. Ich habe ihn auch schon auflaufen lassen als er außerhalb der Umgangszeiten vor der Tür stand und versuchte sie alle 5 Minuten zu erreichen. Sie hat da gerade Hausaufgaben gemacht und musste sich abends als er wieder anrief rechtfertigen. Er wollte sie doch sehen.

Nächste Woche hat sie bei der Kinderärztin einen Termin zum Messen und Wiegen. Sollte er da mit hingehen und die Kinderärztin fragt wie es momentan so läuft, werde ich ihr in seinem Beisein berichten, was alles schief läuft im Moment, auch aufgrund seines Verhaltens? Sie hatte ihm vor ein paar Monaten den letzten Anstoß gegeben endlich auszuziehen als er eigentlich eine schriftliche Stellungnahme von ihr wollte, dass ein Umzug für unsere Tochter nicht dem Kindeswohl entsprechen würde. Sie hat das wohl anders gesehen und er ist ohne Stellungnahme aber mit der Aussage, dass er ausziehen wird nach Hause gekommen.

Trotzdem stelle ich mir solche Termine äußerst schwierig vor, vor allem wenn das Kind dabei ist, da er es nicht einmal im Beisein des Kindes schafft mir hallo zu sagen und ich Angst habe, dass es zu Auseinandersetzungen zwischen uns an den falschen Plätzen kommt. Dazu wäre eigentlich die Erziehungsberatung da.

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Re: Mitteilungspflicht bei ABR

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.11.2015, 8:37 Uhr

Irgendwann geht es nicht mehr um "gut" oder "schlecht", sondern um "schlecht" und "sehr schlecht". Und da finde ich einen Blick auf die langfristigen Folgen sehr hilfreich. Soll heißen: Wenn eine kurzfristige Eskalation - notfalls im Beisein des Kindes - ein langfristiges Hickhack - das vom Kind auf Dauer auch nicht ferngehalten werden kann - verhindert, dann ist das zwar vielleicht nicht die beste, aber die beste mögliche Lösung.

Was ich allerdings nicht machen würde: Im Beisein des Kindes bei der Ärztin über das Verhalten des KV zu reden. Es wäre mMn okay zu sagen: "Sie schläft halt derzeit so schlecht!", aber nicht okay: "Der Vater insistiert auf einem abendlichen Telefonat, deswegen schläft sie derzeit so schlecht!" Das gibt der Ärztin die Möglichkeit, allgemeine Ratschläge zu geben: "Lassen Sie das Kind abends zur Ruhe kommen und lassen Sie Aufregungen nach 19 Uhr weg." Daß das Telefonat mit Papa zu den Aufregungen gehört und daher so spät nicht mehr stattfindet, ist dann Deine pädagogische Maßnahme als Konsequenz des ärztlichen Ratschlags.

Sag Deiner Tochter, daß sie sich nicht rechtfertigen muß. Sie darf Vorwürfe kurz und knapp abbügeln mit einem: "Mama hat es verboten!" Und sie muß Deine Verbote weder erklären noch verteidigen - sie darf sie sogar doof finden. KindGroß fand es erleichternd, daß ich ihr explizit erlaubt habe, mich zur "Bösen" machen zu dürfen - ich bin groß, ich halte das aus.

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Re: Mitteilungspflicht bei ABR

Antwort von mf4 am 24.11.2015, 8:43 Uhr

Was geht den Kinderarzt eure Probleme an? Wiese ist der KA da überhaupt involviert und gibt Anordnungen, wer wann auszuziehen hat?

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mf4

Antwort von Ostwind am 24.11.2015, 9:31 Uhr

Er war vor der Gerichtsverhandlung bei ihr und hat bei Gericht ausgesagt, dass sie es nicht gut für unsere Tochter finden würde wenn sie umziehen müsste. Die Richterin wollte eine schriftliche Stellungnahme über diese Aussage. Nach dem Gerichtstermin war ich mit unserer Tochter bei einer Routineuntersuchung (sie muss alle paar Monate zum Messen und Wiegen und der Termin stand schon ewig fest), wo sie mich auf das Gespräch mit ihm vor dem Gerichtstermin angesprochen hatte und meine Version hören wollte. Unsere Tochter war nicht mit im Raum. Er hatte am nächsten Tag einen Termin bei ihr wegen der Stellungnahme. Ich weiß nicht, was sie ihm gesagt hat.

Er hat sie involviert und weil ihr das Wohl unserer Tochter am Herzen liegt, fragt sie nun natürlich auch nach.

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Stt

Antwort von Ostwind am 24.11.2015, 9:38 Uhr

Danke, das hilft mir weiter. Ich versuche so wenig wie möglich im Beisein des Kindes über den Vater zu sprechen und wenn dann werte ich nicht (meistens). Bei der Ärztin wäre es so, dass die Kleine kurz im Wartezimmer warten müsste wenn die Ärztin noch etwas mit mir (uns) besprechen möchte.

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Warum bist Du so negativ?

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.11.2015, 10:10 Uhr

Wer, wenn nicht ein Kinderarzt, kann die gesundheitlichen Folgen so einer Auseinandersetzung auf das Kind beurteilen? Wenn ein Kind krank wird, dann kann das nicht nur an Viren und Bakterien liegen.

Ich finde es gut, die Kinderärztin zu befragen. Sie sollte unbestreitbar das Wohlergehen des Kindes im Blick haben - und ist manchmal eine Instanz, auf die man leichter hört als auf den Ex-Partner, mit dem man noch auf der Beziehungsebene agiert.

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Re: Warum bist Du so negativ?

Antwort von mf4 am 24.11.2015, 10:46 Uhr

Weil oben stand, dass das Kind dabei ist und weil von Messen und Wiegen die Rede war und nicht von Beschwerden die ggf. seelische Ursachen haben könnten. Unter diesen Umständen wäre das Private relevant und dann würde ich es mit dem Arzt besprechen.

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