Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ostwind am 23.11.2015, 15:13 Uhr

Mitteilungspflicht bei ABR

Ich hatte "unseren" Erziehungsberater bezüglich der Drohung mit Gericht angerufen und um Rat gebeten wie ich hierauf angemessen reagieren soll. Der Erziehungsberater hat mir dann gesagt, dass es aus seiner Sicht keine Grundlage mehr für die gemeinsame Sorge gibt, da der KV nicht mehr mit mir spricht - ich mir also keine Sorgen machen muss, sollte er wirklich vor Gericht gehen, da ich dann das komplette alleinige Sorgerecht einklagen könne. Der Erziehungsberater sieht auch keine Notwendigkeit, dass ich solche Termine mit dem KV zusammen besuchen muss.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.