Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von desireekk am 23.11.2015, 14:57 Uhr

Mitteilungspflicht bei ABR

Hallo,

nun, wenn ihn die schulischen Belange seines Kindes interessieren, dann kann er sich gerne mit Dir in Verbindung setzen... und wenn das nicht geht aus seiner Sicht, dann möchte er sich doch bitte direkt an die Schule wenden und sich dort terminlich abstimmen.
Gibt evtl. auch die Homepage der Schule solche Termine her? Die meisten schulen haben doch inzwischen Kalender o. ä.
Wenn es einen Emailverteiler gibt, soll ER sich bitte (selbst) ein tragen lassen. Das steht ihm zu als sorgeberechtigter Elternteil, er muss sich es eben "holen". So wie Du auch.
Du bist hier in keiner sog. Bringschuld, er ist schon groß und kann sich kümmern.

Lass ihn nur zu Gericht gehen bzw. das androhen. Er kann doch auch 15-minütige Termine mit der Schule vereinbaren oder in die (vermutlich wöchentlich stattfindende) Sprechstunde der Lehrer gehen. Niemand hält ihn ab oder blockt ihn, aber den Ar... muss er schon selbst hochkriegen um sich zu informieren und hinzugehen.

Gruss

Désirée
,mein Ex ist auch so,...

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.