Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 23.11.2015, 22:05 Uhr

Mitteilungspflicht bei ABR

Naja, die Frage ist doch: MUSST Du die Termine mitteilen, oder kann er sich selbst drum kümmern?

Wie gesagt:, Schul-HP kann er selbst lesen, gibt es einen Emailverteiler kann er sich selbst drum kümmern dass er eingetragen wird.
Willer wissen wie es seiner Tochter in der Schule geht kann er gerne die Lehrer kontaktieren
Arzttermine würde ich ihm mitteilen, selbstverständlich hat er ein Recht sich um seine Tochter zu kümmern. Stell Dir vor er geht mit ihr allein zum Arzt und gibt Dir nicht Bescheid...

Nicht förderlich allerdings halte ich sein "Aufzwingen" von Telefonaten. Bei uns ist das von allen gewollt, aber wenn es sich mal nicht ausgeht, dann eben nicht.
Beispiel: Mein Mann ruft an, seine Tochter geht nicht dran, sieht aber, dass er angerufen hat und ruft ggf. (= zu 95%) zurück.

Trotzdem fürchte ich, dass Du da nochmal deine Haltung überdenken musst...Warum wäre es schwierig, wenn er zu Terminen mitkommt?

... wobei ich persönlich allerdings ein wunderbares Talent habe, den Vater gerne in solchen Terminen auflaufen zu lassen, weil er die Vorgeschichten meistens sowieso nicht kennt und sich dann meisten recht überflüssig vorkommt :-) Ja , ich kann das :-)

Gruss

Désirée

 
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