Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 29.11.2010, 9:09 Uhr

Kosten-Nutzen-Relation

Vielleicht muss das JA das ganze Thema, was die Rückforderung des UHV angeht, aber auch eher aus einem gewissen "Kosten-Nutzen-Blickwinkel' heraus betrachten (ich kann ja auch nicht immer für 1.000 Euro Arbeitsstunden in einen Fall stecken, bei dem am Ende vielleicht 20 Euro Mehr-Einnahmen herausspringen - wäre schlicht unwirtschaftlich). So ein Sachbearbeiter im JA hat sehr viele Fälle, und er hat während der Arbeitszeit wahrscheinlich schlichtweg nicht die Zeit, nach einem einzelnen verschollenen Vater im Netz zu suchen, schon gar nicht für "langes Suchen", mal ganz abgesehen davon, dass ich bezweifele, dass alle Mitarbeiter dort dienstlich über einen entsprechenden Internet-Zugang verfügen.

Und Maßnahmen außerhalb Deutschlands (und auch noch außerhalb der EU) sind für Behörden, die an entsprechende Gesetze etc. gebunden sind, auch oftmals sehr schwierig bis faktisch nahezu unmöglich. Als Privatperson kann ich z.B. einfach einen Brief nach Norwegen schicken - wenn ich dienstlich einen Brief, der innerhalb Deutschlands einen bindenden Verwaltungsakt darstellt, einfach so nach Norwegen schicken würde, würde dies nicht den gesetzlichen Regelungen entsprechen - mit der Folge, dass der Brief (bzw. der angestrebte Verwaltungsakt) schlicht nichtig wäre und der Empfänger sich ebenfalls damit "den Bobbes abwischen" könnte. Entsprechendes gilt, im Großen und Ganzen, auch für Pfändungen. Es ist ja bei uns schon oft ein Drama, wenn es innerhalb Deutschlands um Ländergrenzen geht, und man im Rahmen eines Amtshilfeersuchens Kollegen aus einem anderen Bundesland um Hilfe bitten muss... natürlich geht es, aber es ist kompliziert und arbeitsintensiv und dauert oft sehr lange, und oft knirscht es da doch nur wieder im Getriebe. Innerhalb von verschiedenen Staaten, die dann auch noch nicht alle der EU angehören etc., ist sowas noch wesentlichen komplizierter. Wenn da auch wieder der voraussichtlich erforderliche Aufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum voraussichtlichen Ertrag steht... so etwas nennt man dann "verwaltungsökonomische Gründe", mal ganz vorsichtig formuliert.

 
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