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Geschrieben von Sabri am 28.11.2010, 14:14 Uhr

Wo wohnt das Kind

Hallo!
Der Vater meines zweiten Kindes (4) sucht eine größere Wohnung. Mein erstes Kind (8, anderer Vater) macht solche Andeutungen, aus denen ich schließe, dass der Vater des zweiten Kindes plant, dass dieses langfristig bei ihm wohnen soll.
Bei der Trennung gab es keinen Streit darüber, wo er wohnen soll. Ich sagte, er solle bei mir wohnen, weil ich ihn bislang hauptsächlich betreut habe, weil die Geschwister zusammen bleiben sollen und weil ich Job und Alltag und Kinder besser unter einen Hut bekomme als er. Er hat es genauso gesehen und war einverstanden.
Dann musste er Unterhalt für das Kind zahlen, das hat er zunächst ohne Probleme gemacht, mittlerweile gefällt ihm das aber so gar nicht (er tut es aber trotzdem). Ich schröpfe aber keinen armen Mann, er verdient gut und zahlt noch nicht einmal 10 % seines Einkommens als Unterhalt. Wenn ich es darauf ansetzen würde, müsste er wesentlich mehr zahlen. Der Unterhalt reicht mal gerade für die Kinderbetreuung während meiner Arbeitszeit.
Durch meine häufigen Job-Termine am späten Nachmittag oder am Abend ist das Kind auch relativ häufig bei ihm. Ich bin teilweise auch wirklich darauf angewiesen, dass er ihn nimmt, damit ich arbeiten kann. Außerdem klappt der Umgang ganz gut. Im Durchschnitt schläft das Kind zwei Nächte pro Woche bei ihm und ist an zwei Tagen dort (aber eben auch an 5 Tagen bei mir).
Ich denke, sobald er eine größere Wohnung hat, werde ich ein Schreiben von seinem Anwalt haben (er kann und will mit mir nicht über solche Sachen reden) mit der Forderung nach Umzug zu ihm oder Wechselmodell.
Ich ärgere mich darüber, denn als das Kind klein und anstrengend war, wollte er nicht. Da war Unterhalt zahlen für ihn das kleinere Übel. Eigentlich will er die ganze Arbeit, die ein Kind macht, auch nicht. Er ist bisher ein Freizeitvater. Nimmt ihn, wenn er kann. Wäsche, krankes Kind, Kinderarzt, Elternsprechtage, ..... sind alles meins und daran würde sich auch nichts ändern, entweder ich mache das oder es läuft nicht (er hat eine Depression und ist schon mit der Organisation seines Alltages überfordert). Außerdem kann er Kind und Job noch schlechter als ich vereinen, wir haben zwar den selben Job, er hat aber deutlich mehr Fahrtzeiten.
Ab wann kann das Kind mitentscheiden? Ich weiß nicht, wie das Kind sich entscheiden würde, aber beim Vater gibt es mehr Süßigkeiten, Fernsehn, länger aufbleiben, bei mir mehr Gemüse, Regeln, Alltag.
Jetzt würde ich sagen, das Kind würde eher bei mir wohnen wollen oder wäre unentschieden. Was wäre, wenn das Kind sagt, es will bei ihm wohnen. Kann er das durchsetzen?
Gruß, Sabri

 
31 Antworten:

Re: Wo wohnt das Kind

Antwort von Zwergenalarm am 28.11.2010, 14:34 Uhr

Hi!

Warte doch erst einmal ab! Hat sich den der KV irgendwann mal in dieser Richtung Dir gegenüber geäußert?
Es kann ja auch sehr wohl sein, dass Kind 1 da in etwas mehr hineininterpretiert, als da ist.
Und bei einem 4-jährigen gehe ich weder davon aus, dass es von sich aus sagt, dass es lieber beim Papa wohnen will (und das dann auch konsequent durchzieht), noch dass der Papa irgendeine reelle Chance hat, das gerichtlich durchzusetzen, vorausgesetzt, bei Dir liegt nix im Argen. Aber solange Du keine größeren Leichen im Keller vergraben hast, als die meisten hier....so what?!

Mach Dich nicht irre!

LG

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Re: Wo wohnt das Kind

Antwort von Fru am 28.11.2010, 14:40 Uhr

Erst schreibst Du das:

Durch meine häufigen Job-Termine am späten Nachmittag oder am Abend ist das Kind auch relativ häufig bei ihm. Ich bin teilweise auch wirklich darauf angewiesen, dass er ihn nimmt, damit ich arbeiten kann. Außerdem klappt der Umgang ganz gut. Im Durchschnitt schläft das Kind zwei Nächte pro Woche bei ihm und ist an zwei Tagen dort (aber eben auch an 5 Tagen bei mir).

Dann schreibst Du, das er ein Freizeitvater ist...

Was spricht gegen das Wechselmodell?

Du "ärgerst" Dich, das er keine Elternsprechtage wahrnimmt, Arzttermine und und und....das ist eben das Modell, was ihr lebt. Du bekommst Unterhalt und regelst den Rest...beim Wechselmodell sieht das anders aus.

LG

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Re: Wo wohnt das Kind

Antwort von angry.me am 28.11.2010, 14:56 Uhr

Liebe Sabri,
Ohje, das klingt ja mal gar nicht erfreulich :-(
Meine persönliche Erfahrung hat ja gezeigt, dass das mit den "größeren Leichen im Keller" eben nicht unbedingt zutrifft. Ich habe keine Einzige...
Ihr habt GSR oder?
Mein einer Sohn, der dem KV zugesprochen wurde, ist ebenfalls vier..
Die Kinder werden normalerweise angehört, aber die direkte Frage bei wem sie leben wollen, wird in dem Alter noch nicht gestellt. (Ich glaube, frühestens mit 14).
Dein Ex hat reelle Chancen wenn er a) nachweisen kann, dass er ausreichend Umgang hatte, um das "Kontinuitätsprinzip" nicht einschneidend zu verletzen, er b) das Kind besser versorgen kann (das ist allerdings ne rein subjektive Angelegenheit, denn wie man weiss braucht ein Kind mehr als "nur" einen Aufpasser, der "da" ist, und wie Du bereits schreibst, Chips und Eis in ihn reinstopft und jeden Wunsch von den Augen abliest, um dem Kind zu gefallen. Mich ärgert es, sowas zu lesen. Den Vätern werden nun mehr Rechte eingeräumt als früher und schon fangen sie an, zu spinnen
Wenn es tatsächlich so ist, dass Dein Ex das ABR beantragt wünsche ich Dir vom Herzen ein Gericht, das einsieht und erkennt, dass das Kind bisher bei DIR aufgewachsen ist und es so bleiben sollte. Fragen (konkretere) beantworte ich gerne per PN!
GLG, A.

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Re: Wo wohnt das Kind

Antwort von bobfahrer am 28.11.2010, 15:00 Uhr

Finde es eigentlich OK das es so gut funktioniert und mit einem Vollzeitjob wird er schon nicht auf die Idee kommen sich mehr Verantwortung aufzulasten. Denke eher du hast Angst das anstatt er DU unterhalt zahlen mußt.

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Zusatz...

Antwort von angry.me am 28.11.2010, 15:03 Uhr

... so einfach ist es aber nicht. Er muss einen Antrag stellen, dem Du dann widersprechen musst. Und wenn die ganze Geschichte ins Rollen kommt, wird das Gericht dann Gutachten anfordern, da das Kind in dem Alter ja nun nicht befragt werden kann. Soll heißen: Wenn er wirklich den Antrag stellt, hängt das Schicksal des Kinder a) von guten Anwälten b) von der Richterin c) vom JA und d)---ganz entscheidend--- von den Gutachtern ab, die das Kind sich anschauen.

An Deiner Stelle würde ich im worst case einen Verfahrenspfleger beantragen. Ist ne langwierige, nervenaufreibende Sache, kann Dir aber sehr dabei helfen, Dein Kind bei Dir zu behalten!

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Bobfahrer

Antwort von angry.me am 28.11.2010, 15:04 Uhr

Geht es um das Kind oder um Unterhalt?
also ich habe ehrlich gesagt gelesen, dass es Sabri um das KIND geht und nicht um das Geld

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bobfahrer...

Antwort von Fru am 28.11.2010, 15:04 Uhr

Deinen letzten Satz hab ich mir verkniffen....aber ich sehe es wie Du.

LG

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Re: Wo wohnt das Kind

Antwort von Sabri am 28.11.2010, 15:13 Uhr

Nein, es geht mir nicht um den Unterhalt, obgleich ich mich ärgern würde, wenn ich Unterhalt zahlen und mich zusätzlich um vieles kümmern müsste, was Geld kostet.
Wenn das Kind zum Vater zieht, zahlt er die hohen Kinderbetreuungskosten. Wahrscheinlich wird das auch erst akut, wenn er in der Schule ist, dann fallen diese Kosten weg. Ich könnte dann mehr arbeiten. Das würde wesentlich mehr Geld bringen als ich an Unterhalt zahlen müsste.
Wenn es mir um das Geld ginge, müsste mein Sohn bald zum Vater ziehen.
Gruß, Sabri

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Re: Wo wohnt das Kind

Antwort von berita am 28.11.2010, 15:14 Uhr

Hi Sabri,

ich kann nicht so richtig aus deinem Text herauslesen, was dich genau an einem Wechselmodell oder auch Umzug eures Sohnes dich stören würde.

Dass der KV bisher ein Freizeitvater war? Zum einen sehe ich das nicht ganz so, immerhin nimmt er euer Kind doch deutlich öfter als der 0815-KV. Zum anderen wird sich das zwangsläufig ändern müssen, wenn der Kleine zu ihm zieht. Dann wird er ja wohl um Wäschewaschen etc. nicht herumkommen oder siehst du die Gefahr einer Verwahrlosung?

Wenn euer Sohn ganz zu ihm zieht, könnte ich mir vorstellen, dass dich das emotional belasten würde, aber davon schreibst du nichts. Also wo genau liegt das Problem? Ich denke, zumindest das Wechselmodell hätte auch Vorteile für dich, weil du dann mehr Zeit hättest und nicht nur auf seine Gnade angewiesen wärst, was deinen Job angeht, sondern ihr hättet eine feste Regelung. Mit Finanzausgleich, ok, aber das ist nunmal so, wenn sich die Arbeit auf beide Eltern verteilt..

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Re: Wo wohnt das Kind

Antwort von Sabri am 28.11.2010, 15:15 Uhr

Nein, bei einem Wechselmodell sähe das nicht anders aus. Entweder ich kümmere mich weiterhin um fast alles oder keiner tut es.
Ich müsste auch die häufigen krankheitsbedingten Ausfallzeiten des Vaters auffangen. Ich kann vom Vater nicht mehr fordern, als er kann. Darunter leidet nur das Kind.
Gruß, Sabri

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angry

Antwort von Fru am 28.11.2010, 15:16 Uhr

Wenn Du etwas zwischen den Zeilen ließt, dann kämest Du drauf :-D

LG

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Fru

Antwort von angry.me am 28.11.2010, 15:20 Uhr

Ich habe das Posting nochmal durchgelesen und habe den casus knaxus gefunden. Die Frage ist nicht gänzlich unberechtigt.

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Re: Wo wohnt das Kind

Antwort von Sabri am 28.11.2010, 15:21 Uhr

Mit dem Finanzausgleich hätte ich kein Problem, obwohl es mich stört, dass das der Grund ist, weshalb der KV den jetztigen Zustand ändern möchte. Aus Sicht des KV ist das, was wir jetzt praktizieren, schon ein Wechselmodell.
Das Kind geht dort im Durchschnitt zweimal die Woche für einen Tag und eine Nacht hin (mit sauberer Wäsche und nur im gesunden Zustand). In den Schulferien (die wir beide überwiegend frei haben) kämpfe ich um eine 50/50 Lösung. Aktuell haben wir maximal eine 30/70 Lösung, weil er sich mit mehr überfordert sieht.
Ich habe keine Lust, mich um alles zu kümmern aus der Entfernung (halber Kilometer). Es ist für mich einfacher, wenn das Kind bei mir wohnt.
Gruß, Sabri

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Re: Wo wohnt das Kind

Antwort von angry.me am 28.11.2010, 15:22 Uhr

Aber "einfacher" ist hier doch sicher nicht das Argument?

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Re: Zusatz...

Antwort von Sabri am 28.11.2010, 15:26 Uhr

Nein, ich habe keine Leichen im Keller. Das Kind wäre aber auch beim Vater nicht grundsätzlich schlecht aufgehoben. Er will es aber nur, weil er weiß, dass ich mich trotzdem um alles kümmere. Zum Beispiel, wie das Kind morgens in die Kita kommt, das kann er nämlich vor seiner Arbeit nicht.

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Re: Wo wohnt das Kind

Antwort von Sabri am 28.11.2010, 15:31 Uhr

Nein, aber kümmern muss ich mich so oder so, denn er tut schon, was er kann. Mehr kann er nicht (hat mit seiner Depression zu tun).
Dann will ich doch entscheiden, wie (wo) ich das tun muss.
Es wird bald ein eigenes Zimmer beim KV geben, dann tritt der Rechtsanwalt in Erscheinung, erstreitet das Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber in der Praxis bleibt alles beim Alten. Dann arbeite ich wieder voll, verdiene 800-1000 Euronen mehr, nicht er zahlt 250 Euro Unterhalt, sondern ich.
Soll ich mich dann wirklich weniger kümmern und meinen Sohn dort auflaufen lassen? Das kann ich nicht.
Gruß, Sabri

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Re: angry...

Antwort von Fru am 28.11.2010, 16:13 Uhr

siehste...nicht immer ist das gemeint, was man lesen kann...zugeben würden es wahrscheinlich die wenigsten. Fakt ist, das mit Sicherheit ein hoher Prozentsatz der Scheidungseltern (in der Regel die Mütter) gegen das Wechselsysthem sind, weil so dann mindestens 225 Euro (glaub ich) im Monat fehlen!

LG

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Re: Wo wohnt das Kind

Antwort von Fru am 28.11.2010, 16:15 Uhr

Klar ist das einfacher...man kann die Zeit allein einteilen, man bekommt Geld dafür, muß/kann weniger arbeiten....genau wegen dieser Denkweise setzt sich das Wechselsysthem nicht durch.
Was ist mit dem Kind? Wer fragt das? Wer entscheidet für das Kind was das Beste für es ist...?

LG

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Re: Wo wohnt das Kind

Antwort von Curly-Cat am 28.11.2010, 16:39 Uhr

*genau wegen dieser Denkweise setzt sich das Wechselsysthem nicht durch*

Ich denke, das Wechselsystem setzt sich nicht durch, weil es einfach in den wenigsten Fällen logistisch möglich ist. Das mag im Kindergarte noch gehen, aber sobald das Kind in die Schule kommt, sind schon wenige km Distanz zwischen den Eltern ein Grund eben kein Wechselmodell durchzuführen. Ich kenne einige getrennt Paare aus meinem Bekanntenkreis, die das angestrebt haben, es aber letztlich spätestens zum Schuleintritt nicht mehr durchführen konnten.

Allerdings kenne ich ein Mädchen, dass jahrelang beim Vater gewohnt hat und sich dann mit 12 selbst für das Wechselmodell entschieden hat. Ab da hat sie es sich zugetraut selbst den Transport zwischen den Wohnungen und der Schule zu organisieren. Auch hier war es den Eltern einfach vorher nicht möglich, das Wechselmodell durchzuführen.

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Wechselmodell und Unterhalt

Antwort von sophieno am 28.11.2010, 16:42 Uhr

Es stimmt nicht, dass beim 50:50-Wechselmodell automatisch kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss. Viel mehr wird dann ausgerechnet, wie hoch der Bedarf des Kindes ist. Der Elternteil, der mehr verdient, muss dann auch mehr Unterhalt zahlen, als der andere Elternteil. Es soll nämlich so sein, dass das Kind bei beiden Elternteilen in gleichen Lebensverhältnissen aufwächst.

Siehe hier:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/kindesunterhalt-beim-wechselmodell-wer-zahlt-wenn-beide-eltern-das-kind-betreuen_005204.html

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Re: Wechselmodell und Unterhalt

Antwort von Zwergenalarm am 28.11.2010, 17:20 Uhr

Ich stelle hier trotzdem nochmal die Frage, ob der KV sich denn irgendwann einmal in diese Richtung geäußert hat???

Vielleicht will der gute Mann seinem Sohn ja auch bloß an den zwei Tagen, die Sohnemann bei ihm ist, mehr eigenen Raum gönnen, und sucht sich deshalb eine größere Wohnung! Und schon hat man sich viele Sorgen um nichts gemacht, und dem KV vielleicht auch noch was unterstellt, was er gar nicht vor hat......

LG

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Re: Wo wohnt das Kind

Antwort von Sabri am 28.11.2010, 18:19 Uhr

Bei uns sind nur wenige Meter zwischen den Wohnungen (zwei Straßen weiter).

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Re: Wechselmodell und Unterhalt

Antwort von Sabri am 28.11.2010, 18:24 Uhr

Sein Anwalt hat sich geäußert (der äußert sich ständig). Wir hätten ein Wechselmodell und Unterhalt sei deshalb nicht fällig.
Aber ich zahle den Kindergarten, den Babysitter, das Essensgeld, die Krankenversicherung (geht nur privat), das Kind hat bei mir ein eigenes Zimmer, alle Kleidung, die Musikschule, den Sportverein, fast alles Spielzeug und die 1000 anderen Kleinigkeiten.
Außerdem haben wir kein Wechselmodell. Er ist an 5 von 7 Tagen bei mir. Er ist immer bei mir bzw. ich muss organisieren, wenn er krank ist und wenn meine Arbeitszeiten nicht mit den Kitazeiten übereinstimmen.

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Re: angry...

Antwort von Sabri am 28.11.2010, 18:25 Uhr

Mir fehlen keine 225 Euro im Monat.

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Re: Wechselmodell und Unterhalt

Antwort von Sabri am 28.11.2010, 18:26 Uhr

Wir verdienen in etwa gleich viel, ich eher etwas mehr.

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Re: Wo wohnt das Kind

Antwort von Sabri am 28.11.2010, 18:37 Uhr

Es geht doch gar nicht um den Unterhalt, mir zumindest nicht! Ich wäre doch ohne ein Kleinkind viel reicher, selbst wenn ich Kindesunterhalt zahlen müsste!
Aber warum muss ich an dem Zustand etwas ändern wo es doch gut läuft, nur weil es dem Vater nicht gefällt?
Das einzige, was aus meiner Sicht dafür sprechen würde, dass das Kind zum Vater zieht, ist, dass er sein männliches Rollenvorbild häufiger sieht.
Dagegen spricht aber aus meiner Sicht viel mehr:
Ich bin dagegen, dass das Kind ständig umzieht (wer weiß, wann er zurück will).
Ohne Not würde ich die Geschwister nicht trennen.
Der Vater ist mit Alltagsdingen ziemlich überfordert. So ist zum Beispiel die Wohnung ziemlich verdreckt, meistens gibt es Essen aus der Dose.
Der Vater lebt (auf Grund seiner Depression) ziemlich zurückgezogen und mit wenigen Kontakten zu anderen Menschen. Ich bin eher kontaktfreudig, mein Sohn kann Freunde einladen, feiert zum Beispiel seinen Geburtstag mit Freunden... das wäre für den Vater so schwierig bis unmöglich.
Ich bin die Kinder immer ansprechbar. Der Vater hat (wahrscheinlich wegen seiner Krankheit) immer wieder Phasen, in denen er sich nicht gut fühlt, das Haus nicht verlässt und die Kinder dann vor dem Fernseher parkt.

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@fru

Antwort von sophieno am 28.11.2010, 18:39 Uhr

Fru, du schreibst: Fakt ist, das mit Sicherheit ein hoher Prozentsatz der Scheidungseltern (in der Regel die Mütter) gegen das Wechselsysthem sind, weil so dann mindestens 225 Euro (glaub ich) im Monat fehlen!

1. woher beziehst du denn diesen "Fakt"? Kannst du das belegen? Studien, Umfragen etc? Sonst bin ich geneigt zu glauben, dass das eine reine und aus der Luft gegriffene Behauptung deinerseits ist.

2. schreib doch bitte System ohne h - mich macht dieser Fehler ganz kirre im Hirn.

Viele Grüße
sophieno

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Re: Wo wohnt das Kind

Antwort von sophieno am 28.11.2010, 18:41 Uhr

Sabri, vielleicht solltest du einfach mal in den kommenden Monaten dokumentieren, wann dein Sohn sich wo aufhält. Schreib so eine Art Tagebuch. Sollte es Probleme mit dem KV geben, hast du einen Beleg, dass ihr kein Wechselmodell praktiziert und er somit unterhaltspflichtig ist.
Lg sophieno

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Re: Wo wohnt das Kind

Antwort von vallie am 28.11.2010, 18:51 Uhr

ich verstehe dich voll.
hilft dir zwar nicht weiter, macht mich aber grad hier einzigartig

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Re: Wo wohnt das Kind

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 28.11.2010, 20:00 Uhr

Ich kann dich gut verstehen!
Wundere mich doch aber sehr über die vorherrschende Meinung hier.

Ich kann verstehen, dass Fru für ein Wechselmodell plädiert, weil sie es auch erfolgreich lebt.
Allen anderen, denen das so gut gefällt, rate ich, selbst an den eigenen Kinderen das Wechselmodell auszuprobieren. ;-)

Sabris Kind lebt nun schön länger bei ihr und hat dort seinen strukturierten Alltag, an den es gewöhnt ist.
Warum um alles in der Welt soll das Kind dann plötzlich und ohne Grund beim Vater leben? Warum soll man die Geschwister trennen?

Ich halte GAR NICHTS vom Wechselmodell. In den seltensten Fällen, nämlich nur dann, wenn beide Elternteile sich immens einig sind und gut miteinander kommunizieren können, mag das funktionieren, in der überwiegenden Mehrzahl aber eben nicht.

Notier dir, wann dein Sohn sich beim Vater aufhält, und alle Probleme.
Mit 4 Jahren kann ein Kind noch nicht mitentscheiden, bei wem es lebt.

LG
S

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Re: Wo wohnt das Kind

Antwort von Benedikte am 29.11.2010, 9:02 Uhr

also,
ich verstehe Deine Sorgen- und sehe auch die "Anzeichen".

aber wenn man sachlich überlegt, sieht es doch so aus: Ihr habt eine bestehende Regelung x, die den status quo markiert - überwiegend bei Dir mit allen necessities of live ( kochen, putzen, waschen, Tagesgestaltung und Versorgung), deutlich nachrangig beim Vater als Zweitaufenthalt- ohne Pflichten und Einbindung ins richtige Leben, eben richtiger besuch ( oder wie Du es nennst, Freizeitvater).

Ist diese regelung eigentlich mal verbindlich festgehalten worden?

Diese Regelung läuft- katastrophenfrei.

Wenn der Vater jetzt eine Änderung haben will, und Du nicht, die also vor Gericht streitig erfolgen soll, dann gibt es nr eine marge, an der der Rochter sich orientieren kann- das sog. Kindeswohl. Sprich, der Richter muss ändern wenn die Änderung dem Kindeswohl entspricht und ablehnen, wenn die Änderung das nicht tut..

Und so, wie Du das ganze beschreiben hast, dient die Änderung nicht dem Kindeswohl. Zum einen , weil die derzeitige Regelung sich bewährt hat ( die neue müsste besser sein), zum zweiten, weil alles, was Du vom Vater schrebst, einen Richter aufhorchen lassen müßte.

Wenn der Vater anchweisbar udn anerkannt depressiv ist- dann kann er nicht besser sein. Eben gerade weil jeder heute weiß, dass eine Depression keine Anstellerei ist, sndern echte krankheit. Da kann man sich nicht um ein KigakInd kümmern- und schon mal gar nicht besser als Du jetzt. Und- für Dich spricht der status quo- das ist doch immer das Drama bei Kindesentziehungen- wenn die KInder erstmal geklaut wurden und einige zeit beim anderen Elternteil wohnten, dann ist es nicht gut für die, wieder umgetopft zu werden.

Von daher würde ich sagen:

eisern freundlich sein, auf die derzeitge jahrealte Regelung- erfolgreiche Regelung- hinweisen und dass eine Änderung keine Verbesserung fürs Kind wäre.

Und- normalerweise muss im Zivilprozess immer der etwas beweisen, der etwas will- bei dem iegt die beweislast, ich weiß nicht, ob es in solchen Fällen einen Amtsermittlungsgrundsatz gibt und das gericht selber forscht und habe gerade keine lUst, das nachzulesen- aber Du kannst jedenfalls erstmal abwarten. Und so, wie Du das beschreibst, sehe ich schlechte Karten.

bericte doch mal wie es weitergeht

Benedikte

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