Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von shinead am 29.11.2010, 7:34 Uhr

er scheint damit durchzukommen

Mal ein Beispiel für die Bequemlichkeit meines JAs in einer innerdeutschen Unterhaltssache:

KV bezieht Hartz IV, lebt in der elterlichen Wohnung...

Ich bekomme einen Antrag auf UVG in die Hand. KEINER vom JA hat auch nur im andeutungsweise den KV aufgefordert einen Job zu suchen bzw. mindestens mal Bewerbungsnachweise zu bringen. Immerhin gilt für ihn die erhöhte Erwerbsobliegenheit. Keiner kam auch nur auf die Idee, dass kostenfreies wohnen als fiktives Einkommen angerechnet werden muss und er so zumindest einen kleinen Anteil des UVGs hätte zurückzahlen können.

Als ich eine Anwältin beauftragt habe hatte ich binnen 4 Wochen den ersten Unterhalt auf meinem Konto. Die RA hat sich nämlich gekümmert, Bewerbungsnachweise gefordert und gab sich eben nicht mit einem genehmigten UVG-Antrag zufrieden.

Ganz ehrlich: das JA hat nicht einmal die Hälfte der möglichen Mittel ausgeschöpft um Unterhalt für meinen Sohn zu fordern. Wird ja UVG gezahlt, also reicht das...
Sie haben mir noch nicht einmal gesagt, dass ich die Differenz zwischen Mindestunterhalt und UVG vertiteln lassen kann...
Rechtsberatung ist etwas anderes...

Das gilt bestimmt nicht für alle JAs, aber für meines

Gruß
Corinna

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.