Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Misty am 30.05.2011, 15:00 Uhr

jetzt verstehe ich

na klar ist das alles ziemlich...mies

Aber er darf nicht ohne Einstimmung der Mutter so einen Test machen(wiki) und klagen geht aufgrund der Frist nicht mehr. Als "Beweis" dafür, dass er sich kümmert sehe ich die Schule, die ja nun mit ihm im Gespräch ist und nur durch ihn eine Anwesenheit in der Schule gewährleistet wird.
Daher die Frage der Zuständigkeit.
Erst mit der Schule sprechen und um Unterstützung bitten, dann zum Jugendamt und alles schildern (von mir aus die gesetzewidrigen Sachen weglassen - nur das Kind betreffend)
Und dann?
Ich denke dann wird erstmal die Mutter gehört, Umgang eingestellt (ihrerseits) und wie gehts weiter?
Der Erzeuger/Vater will den Umgang (der im übrigen sowie eigentlich immer ist, das Kind ist kaum bei der Mutter) und er will sich vorallem um die Anwesenheit in der Schule kümmern.

 
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