Geschrieben von Jeckyll am 29.05.2011, 20:49 Uhr |
LSK 2???
ich habe einen Brief bekommen, in dem steht ich muss meine Lohnsteuerklasse ändern, sonst wird mir der UHV gestrichen. Wusste gar nicht das ich das muss/soll. Dachte immer LSK4 ist wie LSK1.
Jetzt habe ich gelesen, daß man auch LSK2 als Alleinerziehende haben kann. Wie muss denn dem Finanzamt nachweisen dass ich ae bin? Einfach so glauben die mir ja nicht. Welche Unterlagen brauche ich? Und was brauche ich um eine neue Lohnsteuerkarte zu bekommen (bis ich meine vom Arbeitgeber bekomme sind die Fristen des UHV abgelaufen)?
Danke
Jeckyll
Re: LSK 2???
Antwort von Anjaunddavid am 29.05.2011, 20:52 Uhr
Geh mal zur Gemeinde-zum Meldeamt. Es läuft doch jetzt alles über diese "ID-NUmmer". Ich habe gar keine Lohnsteuerkarte mehr bekommen.
Re: LSK 2???
Antwort von Jeckyll am 29.05.2011, 21:00 Uhr
Ganz blöde Frage aber was ist eine ID- Nummer? Meine Steuernummer?
Re: LSK 2???
Antwort von Leena am 29.05.2011, 21:11 Uhr
Nein, nicht Deine Steuernummer, sondern Deine Steuer-Idenfitikationsnummer. Die gibt's seit 2007 und soll sich ein Leben lang nicht verändern.
Die Steuernummer richtet sich dagegen nach dem zuständigen Finanzamt, der im Finanzamt zuständigen Stelle,... so enthält die Steuernummer entsprechende Informationen, die ID-Nummer dagegen nicht.
Schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuer-Identifikationsnummer
Re: LSK 2???
Antwort von Leena am 29.05.2011, 21:18 Uhr
Ach so - LStkl IV ist für "aktiv verheiratete" Steuerpflichtige (wohingegen UHV ja grundsätzlich nur nicht-aktiv-verheirateten zusteht, glaube ich?), LStKl I ist für ledige Steuerpflichtige, und ledige Steuerpflichtige, die "echte Alleinerziehende" sind, können LStKl II bekommen. Entscheidend ist dabei, dass man nicht mit einem anderen Erwachsenen zusammen lebt und mind. 1 Kind bei sich im Haushalt gemeldet ist.
Wie das Ganze jetzt 2011 abläuft, weiß ich allerdings leider nicht, sorry. Bis 2010 gab es ja die gute alte Lohnsteuerkarte, die musste man bei der Gemeinde, der Lohnsteuerkartenstelle der Gemeinde o.ä. ändern lassen, ab 2012 ist alles vollelektronisch und das Finanzamt für Änderungen zuständig, aber 2011 ist so ein komisches "Zwitterjahr", da gilt grundsätzlich wohl einfach die Eintragungen auf der alte Lohnsteuerkarte 2010 weiter...
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