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Geschrieben von Anjaunddavid am 29.05.2011, 19:35 Uhr

Wenn man den Arbeitsvertrag noch nicht hat,

bzw. diesen den noch nicht unterschrieben hat, kann man doch jederzeit kündigen-oder bedarf es da auch einer Frist??

 
10 Antworten:

Re: Wenn man den Arbeitsvertrag noch nicht hat,

Antwort von franziska1958 am 29.05.2011, 19:47 Uhr

Ich habs schon weiter unten geahnt, dass dir die arbeit nicht gefällt. Mist.

Kannst du denn jetzt noch in den fischladen zurück?

Wenn du keinen vertrag unterschrieben hast, kannst du ja auch keine frist einhalten. Sprich mit dem chef und gib ihm eine woche zeit ersatz zu suchen.

Wie schlimm ist es denn? Die Arbeitszeiten, die kollegen, das hört sich doch alles gut an?

Franziska

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Re: Wenn man den Arbeitsvertrag noch nicht hat,

Antwort von Anjaunddavid am 29.05.2011, 19:55 Uhr

Es ist schlimm, wenn ich schon überlege, direkt zu gehen, dann ist es schlimm;-) liebe Franziska.
Ich hätte nicht gedacht, dass ein Job so erniedrigend sein kann. Vom Team ganz zu schweigen--------nur "hintenrumgetratsche-" genau das, was ich so hasse.
Ich bin immer dafür, zu sagen, was einem auf der Seele liegt, aber dort geht das nicht.
Da wird hinter einem hergelaufen , wenn man putzt, dann geht der Chef mit der HAND über den Fußboden, den man bereits 3 mal gewischt hat und meint "hier ist noch feiner Sand, alles noch mal". Und so geht das ständig, mein Unterleib rebelliert und der (also mein Unterleib);-) sagt mir eigentlich immer ganz genau, wenn etwas nicht stimmt.
Zum Fisch mag ich irgendwie auch nicht zurück, aber ich habe jetzt ein Vorstellungsgespräch bei der Strandkorbvermietung und Kurkartenverkauf.
Ist zwar auch nichts besonderes, aber vielleicht hören dann endlich meine Unterleibs-und Rückenschmerzen auf.

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Re: Wenn man den Arbeitsvertrag noch nicht hat,

Antwort von Fru am 29.05.2011, 20:01 Uhr

nunja, ich hab das jetzt mal so verstanden, das Du da schon arbeitest, somit bist Du ja quasie mündlich schon einen Vertrag eingegangen...

Andersrum, Du hättest doch sicher auch kein Interesse daran, das Dir ein AG mitteilt, das Du morgen nicht mehr kommen brauchst, Kündigungsfristen gibts nicht weil kein Vertrag, so ganz einfach wirds nicht sein.

Trotzdem wirst Du ja in der Probezeit sein....ich würde mit Deinem Chef sprechen und gemeinsam nach einer Lösung suchen, ist ja keine Schande, wenn einem ein Job nicht gefällt, aber ich würde mich nicht einfach so aus dem Staub machen! Und wenns gesundheitlich nicht geht, mußt Du es sagen...

LG

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Re: Wenn man den Arbeitsvertrag noch nicht hat,

Antwort von Anjaunddavid am 29.05.2011, 20:04 Uhr

Neeeeeeeeeeee, natürlich würde ich mich nichts einfach so aus dem Staub machen, was denkst du denn von mir
Ich wollte ja lediglich nur wissen, ob ich an irgendwelche Fristen gebunden bin.
Ja, ich weiß, dass er mich "einfach so" _rauswerfen_könnte.

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Normalerweise

Antwort von FrauKrause am 29.05.2011, 20:15 Uhr

beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit (Probezeit beträgt 6 Monate in der Regel) zwei Wochen und bedarf von beiden Seiten keiner Begründung, fehlender (schriftlicher) Vertrag hin oder her.... Wenn Du da seit knapp einem Monat arbeitest, ist sozusagen ein Vertrag zustande gekommen in beiderseitigem Einvernehmen, der nur noch schriftlich fixiert werden muss/müßte.

Allerdings weiß ich nicht, ob Du das dann einach so vor dem Arbeitsamt rechtfertigen kannst.

Ich würde mich wegen der Beschwerden, die der Job verursacht, krankschreiben lassen, während dieser Zeit kündigen und die Kankschreibung beim Amt vorlegen und damit die Kündigung rechtfertigen. Sich zugleich woanders bewerben, wirkt dann noch besser.

Alles Gute

fk

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Re: Aber Frau Krause........

Antwort von Anjaunddavid am 29.05.2011, 20:21 Uhr

danke erstmal:-) ich muss gar nicht zum Amt, bekommme doch weder ALG1, noch ALG2, von daher ist es dann schon ok, denke ich........(also wegen rechtfertigen).

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umso besser...

Antwort von FrauKrause am 29.05.2011, 20:41 Uhr

warum machst Du Dir dann nen Kopp????

Kündige und feddich. Die Zweiwochenfrist würde ich einhalten.

Wenn Du an dem Job hängst (warum auch immer), dann musst Du wohl mit denen sprechen. Ich glaube allerdings nicht, dass das was ändern würde. Wer seine Mitarbeiter SO behandelt.... (4 x nachwischen, alles klar)....

LG fk

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Re: umso besser...

Antwort von Anjaunddavid am 29.05.2011, 20:45 Uhr

Ich mache mir immer einen Kopf, das ist ja das Blöde, überlege dann immer hundert Mal- was wäre wenn und überhaupt-.........und will halt immer im Guten auseinandergehen. Weil man sich hier auch überall kennt, weißt du?
Danke dir!

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Re: umso besser...

Antwort von FrauKrause am 29.05.2011, 20:55 Uhr

Ja, das ist der Vorteil einer Großstadt.... Tscha, weiß auch nicht. TRotzdem: Wenn Dir Dein Bauch schon sagt, das geht gar nicht, musst Du Dich schützen und dann doch das Gespräch suchen und Dich erklären...

Blöd das....

Wünsche Dir Kraft dafür.

LG fk

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Re: Wenn man den Arbeitsvertrag noch nicht hat,

Antwort von SusanneZ am 29.05.2011, 23:02 Uhr

du hast einen mündlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag, der dieselben gesetzlichen Regeln mit sich bringt wie jeder schriftlich fixierte Vertrag. Es gelten dabei die branchenüblichen Übereinkommen (Lohn,...) und gesetzlichen Bestimmungen.

LG

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