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Geschrieben von Joni76 am 30.05.2011, 11:04 Uhr

Frage bzg. Jobcenter/Teamleiter o.ä.

Meine frühere AV hat ja jetzt 1 Jahr lang gesagt, dass ich die Umschulung machen könnte. Jetzt war ich ja bei einer anderen AV und die hat mir was anderes gesagt (keine Umschulung, bewerben als Putzfrau oder Küchenhilfe). In 6 Wochen soll ich wieder zu einem anderen AV. Wohlgemerkt: Die Umschulung fängt in 6 Wochen an.
Also ständig krieg ich andere Sachen zu hören und die Zeit läuft mir davon.
Ich hab mir jetzt überlegt, mal beim Vorgesetzten vorzusprechen. Wer ist das? Teamleiter? ARGE-Leiter?
Haltet Ihr das für eine gute Idee? Oder macht man sich unnötig unbeliebt?

 
3 Antworten:

Re: Frage bzg. Jobcenter/Teamleiter o.ä.

Antwort von HellsinkiLove am 30.05.2011, 11:10 Uhr

kenn dieses ewige affentheater hier auch.

mein freundin sollte ne umschulung zur sozialhelferin bekommen...aber bis dahin machen sie erstmal basispflegekurs..so von wegen mit der sozialen materie vertraut machen.
hat sie gemacht und als es dann kurz danach an die umschulung ging hiess es...
ja was denn ...pflegekräfte werden gesucht udn nun können sie das ja..umschulung gibt es keine.
gottlob haben wir was alleine für sie gefunden..die hat jetzt einen top job.

ich würde auf jeden fall hingehen zum vorgesetzten und ihm das schildern.
ob er was machen kann sei erstmal noch dahingestellt.aber oftmals kann da nochmal was gemacht werden.

hast doch nichts zu verlieren

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Re: Frage bzg. Jobcenter/Teamleiter o.ä.

Antwort von mf4 am 30.05.2011, 11:52 Uhr

Mich hat gewundert, daß man dir überhaupt eine Umschulung geben wollte. Ich bekomme auch keine, außer ungelernte Bürokraft kann ich nichts machen, Putzen usw. könnte ich auch nicht machen (sonst würde ich).

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Re: Frage bzg. Jobcenter/Teamleiter o.ä.

Antwort von Teufel89 am 30.05.2011, 12:12 Uhr

nein du machst dich nicht unnötig unbeliebt. im gegenteil. leider können die meisten mitarbeiter der arge machen was sie möchten,weil die kunden nicht zum "chef" (teamleiter) gehen. ich würde dies machen.

allerdings: sofern du für deine umschulung (also die erlaubnis vom ersten AV) nichts schriftliches hast kannst du pech haben.

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