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Geschrieben von taram am 24.02.2010, 16:03 Uhr

Das JobCenter...

hat mir einen Vollstreckungsbescheid gesendet. Ich soll 450 Euro zurück zahlen, die ich nie beantragt oder erhalten habe. Für Wohnungsbeschaffungskosten. Ich wohne seit Jahren in meiner Wohnung und will hier eigentlich auch nicht weg.
Jetzt habeich wieder Rennereien und Papierkram. Das Geld was sie wirklich von mir bekommen, dafür habe ich eine Ratenvereinbarung vereinbart. Jetzt habe ich eine Arbeit und habe mehr Streß als zu den Zeiten H4.

Gruß Taram

 
6 Antworten:

Re: Das JobCenter...

Antwort von mamafürvier am 24.02.2010, 16:06 Uhr

Was für Wohnungsbeschaffunfskosten sollen das denn sein? Nie gehört

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Re: Das JobCenter...

Antwort von taram am 24.02.2010, 16:16 Uhr

Na ich denke für Kaution oder so. Habe da ja gleich angerufen, muss halt Widersprüche schreiben.

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Re: Das JobCenter...

Antwort von mamafürvier am 24.02.2010, 16:19 Uhr

Aso verstehe. Wenn die Kaution übernommen wurde als Darlehen kann das stimmen. Mir wurde das gleich abgelehnt. Vielleicht auch besser so, so habe ich keine Schulden.

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Re: Das JobCenter...

Antwort von taram am 24.02.2010, 18:14 Uhr

Da muss irgendein Zahlendreher drin sein, die verwechseln mich, habe definitv nix von denen im November bekommen. Aber ich muss mich kümmern, sonst gibts ne Pfändung. Schon dreist, da machen die nen Fehler und ich muss ihn ausbügeln. Ist ja meine Zeit, die ich da aufm Amt rum sitzen muss ohne Termin.
Aber es ist zum Glück ein Problem, welches sich lösen läßt. War vorhin völlig stinkig, Jeder macht Fehler, aber es ist einfach eine blöde Aktion.

Gruß Taram

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Re: Das JobCenter...

Antwort von Dinchen16012009 am 24.02.2010, 18:20 Uhr

Vorsicht.
Ich nehme mal an Du bekommst kein Geld mehr von denen?
Das machen die anscheinend bei vielen, denn mein Mann sollte sogar Miete zurück bezahlen obwohl er nachweißlich zu dem Zeitpunkt Anspruch darauf hatte.

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Re: Das JobCenter...

Antwort von taram am 25.02.2010, 14:10 Uhr

Hat sich geklärt, war ein Fehler im System. Da bin ich aber froh.

Gruß Taram

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