Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Misty am 30.05.2011, 13:27 Uhr

Ein Kind in der Nachbarschaft der Oma..brauche Rat

Hallo,

ich möchte euch gerne etwas erzählen und euch um eure Meinung bitten. Für mich ist es schwierig, weil ich die Personen kenne...

Also es geht um Mutter, Vater und Kind.

Kurz zur Vorgeschichte:
Die Mutter war während der Beziehung zum Vater verheiratet. Das gemeinsame Kind von Mutter und Vater wurde in der Ehe geboren und wurde somit der Sohn des Ehemannes. Er erhielt aber den Nachnamen des Vaters. Die Ehe war nur auf dem Papier vorhanden. Der Ehemann hat nie mit der Mutter zusammengelebt, der Vater hingegen schon., auch als das Kind geboren wurde.
Als das Kind etwa 3 Jahre alt war, wurde die Ehe geschieden, eine Vaterschaftsanfechtung wurde nicht durchgeführt (der Richter hätte gesagt, das dinge nicht). Mutter und Vater lebten zu diesem Zeitpunkt zusammen.
Etwa 1 Jahr später trennten sich Mutter und Vater. Das Kind lebt nun offiziell bei seiner Mutter, wird aber eigentlich vom Vater versorgt. Die Mutter hat sich zu Kindergartenzeiten bereits nicht ausreichend um das Kind gekümmert. Um den Erziehern, die dies bemängelten aus dem Weg zu gehen, wechselte das Kind 4 Mal den Kindergarten.
Nun ist das Kind in der Schule und der Mutter ist es z.b. nicht wichtig genug morgens aufzustehen. Das Kind hatte etliche Fehlzeiten und die versetzung war gefährdet. Der Vater bekam das irgendwann mit und sorgt nun seinerseits dafür, dass das Kind in die Schule kommt (das heißt an Tagen, an denen das Kind bei der Mutter übernachtet, macht Vater sich morgens auf den Weg ca.5km mit öffentlichen und bringt das Kind in die etwa 3km entfernte Schule, teilweise muss es morgens erst geweckt und versorgt werden)
Soooo, nun ist der Vater aber ja gar nicht der Vater! In keiner Weise, nur seinen Nachnamen hat er "weitergegeben". Der Vater ist ziemlich ratlos, was zu tun sei, denn die Mutter droht immer wieder ihm das Kind nicht zu geben, wenn er in irgendeiner Weise "aufmuckt". Das würde aber wieder eine enorme Vernachlässigung mitsichbringen, deswegen hält Vater lieber die Füße still.
Zur Erwähnung der Nachbarschaft: Das Kind darf nie vor die Tür! Die Gegend ist wie für Kinder gemacht, Sackgasse, der Rest verkehrsberuhigt, ein Spielplatz und jede Menge Kinder sind 100m vom Haus entfernt.
Aber das Kind darf nicht raus, es darf aber im Gegenzug auch niemand rein. Es sei nicht aufgeräumt, deswegen.

Nun bin ich mit dem Bericht fertig.
Ich kenne sowohl Mutter als auch Vater und natürlich das Kind. Mit der Mutter zu reden bringt nicht viel, leider. Das habe ich zu Kindergartenzeiten, als die ersten Probleme auftraten versucht. Mittlerweile möchte Mutter nicht mehr mit mir sprechen. Vater sehe ich selten, habe ihn aber letzt getroffen und bin erschüttert.
Ich weiß nicht so recht ob und was ich tun soll? Die Situation ist kaum haltbar meiner Meinung nach. Oder sehe ich das zu eng?
Die Oma des Kinder wohnt auch im Haus, ist aber alt und sehr krank, sieht das ganze auch sehr kritisch, hat keinen Einfluss und ist sehr froh über die aktivität des Vaters.

Ich weiß nur eines, das Vater eben offiziell nicht der Vater ist! Und es wäre für das Kind und die gesamte Situation mehr als schlecht, wenn der Vater sich nun auch nicht mehr kümmern dürfte.

Was soll ich tun?

 
37 Antworten:

wie kann das Kind den Namen des leibl. vaters haben

Antwort von Keksraupe am 30.05.2011, 13:32 Uhr

wenn er nicht als vater anerkannt ist?

das geht doch garnicht!!!

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Re: Frage falsch

Antwort von AllesOK am 30.05.2011, 13:33 Uhr

Nicht, was kann ICH tun, sondern was kann VATER tun.

Ich würde ihm raten, das mit einem Anwalt durchzusprechen.

Das sieht m.E. nach einer Scheinehe aus. Ist denn der "andere Vater" erreichbar, so dass man mit ihm sprechen kann und einen Vaterschaftstest durchführen könnte?

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Re: Ein Kind in der Nachbarschaft der Oma..brauche Rat

Antwort von Joni76 am 30.05.2011, 13:43 Uhr

Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe...Der Vater, der sich kümmert, ist also nicht der Erzeuger? Wo ist denn der Erzeuger? Gibts den noch?
Wäre es denn keine Möglichkeit, dass das Kind beim Vater lebt? Auch wenn es nicht der leibliche Vater ist, ist er doch trotzdem auf dem Papier der Vater.
Ich würde mich auf jeden Fall mit einem Anwalt und mit dem Ja beraten.

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Link

Antwort von mf4 am 30.05.2011, 13:55 Uhr

lies mal hier:

http://www.suite101.de/content/vaterschaft-a43411

Der Ehemann ist mit Heirat rechtlich der Vater...
binnen 1 Jahr anch Scheidung müsste der Erzeuger die Vaterschaft anerkennen, dann wäre der leibliche Vater auch der rechtliche.

Das sollte er wissen. Sie erpresst ihn sicher, also sollte er sich informieren, daß er Rechte auf das Kind nun hat auch wenn er es nicht gezeugt hat.

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Ich verstehe das so:

Antwort von Sphynx am 30.05.2011, 14:02 Uhr

der KV kümmert sich, ist aber nicht OFFIZIELL der Vater, da dies der EHEMANN ist. Die Mutter erpresst den KV. Der sollte schleunigst zum Anwalt und seine RECHTE geltend machen. Er kann ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren einleiten, soweit ich informiert bin.
Und wenn seine Vaterschaft offiziell ist, kann er das Sorgerecht beantragen und eventuell erstreiten. Es geht hier schlussendlich um das Kindeswohl, und wenn die Mutter sich nicht kümmert, dann wäre es das letzte, da weiter tatenlos zuzusehen...

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öhm...

Antwort von mf4 am 30.05.2011, 14:08 Uhr

Wie jetzt?

Das Kind ist NICHT vom Ehemann gezeugt aber rechtlich (da in der Ehe geboren) sein Kind.
Wer kümmert sich denn nun?
Der rechliche Vater aber nicht Erzeuger, der Ex-Ehemann?
Oder der Erzeuger (der rechlich nicht der Vater ist)?

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Re: öhm...

Antwort von Joni76 am 30.05.2011, 14:11 Uhr

Sagen wir jetzt mal so..
Vater: Der offizielle Vater, der aber nicht der leibliche ist.
KV: Der Erzeuger, aber nicht offiziell, weil nicht verheiratet mit der Mutter

Also meiner Meinung nach kümmert sich der Vater....also nicht der Erzeuger.

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Re: öhm...

Antwort von mf4 am 30.05.2011, 14:14 Uhr

So habe ich es auch verstanden und da er alle Rechte als Vater hat kann sie ihn erpressen wie sie will. Der Erzeuger hätte 1 Jahr nach Scheidung auftauchen müssen und dann wären VaterRechte auf ihn übergegangen.

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Re: Ich verstehe das so:

Antwort von bobfahrer am 30.05.2011, 14:23 Uhr

Ich hab kein Wort verstanden und empfehle ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt und Jugendamt in Kombination.

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Re: Ich verstehe das so:

Antwort von Misty am 30.05.2011, 14:27 Uhr

Hach, war doch verwirrend geschrieben.
Also:

Der Ehemann ist nicht der leibliche Vater, aber ofiziell, da in der Ehe geboren, er kümmert sich nicht. Es war eine Scheinehe, deshalb wurde sie auch solange aufrecht erhalten.

Der Vater: ist der Erzeuger und der, der sich kümmert, aber offiziell weder der Vater, noch im Besitz irgendeines Titels ist. Das Kind trägt aber seinen Nachnamen. Scheint rechtlich wohl zu gehen.

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Re: Ich verstehe das so:

Antwort von AllesOK am 30.05.2011, 14:28 Uhr

Ich verstehe das so, dass der leibliche Vater sich kümmert, aber er keine Rechte hat, da das Kind in der Ehe mit einem anderen gezeugt wurde und somit rechtlich das Kind des anderen Mannes ist.

Geschieden wurde die Ehe ja erst, als das Kind schon 3 Jahre war.

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Re: Ich verstehe das so:

Antwort von bobfahrer am 30.05.2011, 14:31 Uhr

Dann würde ich versuchen die Gunst JA zu erlangen und eine Vaterschaftstest einklagen sowie Sorgerecht da er sich ja kümmert, das muss aber beim JA vorher in der Akte stehen sonst verweighert sie den Kontakt und er kann nicht beweisen das er sich kümmert.
Also Anwalt bzw Anwältin einschalten, auf jeden Fall! Frage mich warum der echte Daddy nicht schon lange zum Anwalt ist?!

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Nachtrag

Antwort von bobfahrer am 30.05.2011, 14:32 Uhr

Wer von den beiden ätern zahlt den Unterhalt?

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Re: Wiki sagt: zur Vaterschaftsanfechtung

Antwort von Misty am 30.05.2011, 14:33 Uhr

Anfechtungsberechtigte

Die Vaterschaft können gemäß § 1600 BGB anfechten:

* der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben (Voraussetzung für eine Anfechtung ist hier aber, dass der Anfechtende der leibliche Vater ist und keine sozial-familiäre Beziehung des Kindes zu seinem rechtlichen Vater besteht)

* das Kind (im Fall der Minderjährigkeit durch seinen gesetzlichen Vertreter, dies kann z. B. ein Vormund oder Ergänzungspfleger sein, vgl. § 640b ZPO)

* die zuständige Behörde (anfechtungsberechtigte Behörde) Vaterschaftsanerkennung (§ 1592 Nr. 2 BGB),[1] wodurch Missbrauch durch zweckwidrige Vaterschaftsanerkennung begegnet werden soll.

und andere.....

Anfechtungsgründe

Für die Anfechtungsklage reicht es regelmäßig nicht aus, wenn der rechtliche Vater behauptet, er sei nicht der biologische Vater. Es müssen vielmehr nachprüfbare Umstände vorgetragen werden, die an der biologischen Abstammung erhebliche Zweifel wecken.

Dies können sein:

* Zweifel an der ehelichen Abstammung eines Kindes (Empfängnis oder Geburt außerhalb der Ehe)
* konkrete Möglichkeit der Abstammung von einem anderen Mann
* Unmöglichkeit der Vaterschaft wegen fehlendem sexuellen Verkehr mit der Mutter oder
* Unfruchtbarkeit des Mannes im Empfängniszeitraum
* ein im Einverständnis mit Kind und Mutter durchgeführtes Abstammungsgutachten (DNA-Analyse), wobei auf ein solches Einverständnis in der Regel ein Anspruch besteht, § 1598a BGB.

Ausschluss der Anfechtung


* Ein ohne Zustimmung des Kindes und/oder der gesetzlichen Vertreter eingeholten Abstammungsgutachten (DNA-Analyse) ist für alle Gerichtsverfahren unverwertbar (heimlicher DNA-Test).[2]


* Die Vaterschaft kann nur binnen zwei Jahren angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Anfechtungsberechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen (§ 1600b BGB mit weiteren Sonderregelungen zum Fristlauf), dies gilt auch bei bewusst wahrheitswidriger Vaterschaftsanerkennung.[3]


So, ich verstehe daraus, dass der biologische Vater nach den 2 Jahren kein Recht auf Anfechtung mehr hat. Nur das Kind selbst kann nun noch anfechten, wenn es alt genug ist (die Mutter dürfte, würde es aber nicht tun)

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Re: Nachtrag

Antwort von Misty am 30.05.2011, 14:34 Uhr

Wer den Unterhalt offiziell bezahlen müsste weiß ich nicht. Es ist so, dass während der Ehe, der Ehemann gezahlt hat.
Nun zahlt der biologische Vater, allerdings jeweils in bar, somit nicht nachvollziehbar.

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Re: Klage geht laut Wiki nicht mehr

Antwort von Misty am 30.05.2011, 14:36 Uhr

Siehe oben oder hab ichs falsch verstanden?
Es dürfte das Amt klagen, sprich das Jugendamt, dazu müsste die Mutter aber zunächst in Ungnade fallen und dann käme das Kind ERSTMAL zum offiziellen Vater, der ihn gar nicht haben wollte (ist ja auch nicht seiner)

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achsooooooooooo

Antwort von mf4 am 30.05.2011, 14:42 Uhr

Dann erpresst sie den Erzeuger, der sich kümmert... weil er rechlich KEINE Rechte hat. OOps... er soll sich einen Anwalt nehmen, unter Umständen hat er seine Rechte verwirkt, weil IN der Ehe geboren und n icht binnen Jahresfrist Vaterschaft angezweifelt und eigene bewiesen.

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da stimmt doch was nicht

Antwort von mf4 am 30.05.2011, 14:44 Uhr

Sie hat beide Männer im Griff...
einer hat nichts mit dem Kind zu tun, ist rechtlich der Vater und zahlte.
Der andere hat keine Rechte und zahlt, sie kanns aber nicht nachweisen, er auch nicht.

Sie bescheißt die 2 Männer und u.U. auch den Staat (wenn sie Zuschüsse bekommt).

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Re: achsooooooooooo

Antwort von Misty am 30.05.2011, 14:46 Uhr

Jo genau so sieht es aus.
Nun ist es aber so,dass wenn sich der Erzeuger/Vater wehrt, sprich zum Anwalt geht, dann wird die Mutter vermutlich sofort jeglichen Umgang untersagen. Das führt dann dazu, dass das Kind nicht mehr regelmäßig die Schule besucht, keine sozialen Kontakte haben kann und viel allein ist.
Das will der Erzeuger natürlich vermeiden und kümmert sich lieber, sodass es dem Kind jetzt gut geht

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Re: Klage geht laut Wiki nicht mehr

Antwort von mf4 am 30.05.2011, 14:47 Uhr

Ja das stimmt... der rechtliche Vater bleibt der ExEhemann, weil Frist verwirkt. Warum er in einer nicht funktionierenden Ehe ein Kind annimmt, welches er nicht gezeugt und gewollt oder je akzeptiert hat ist mir schleierhaft. Der ExEhemann hätte dem widersprechen sollen... tat er nicht... dumm! Er hat nun Rechte und Pflichten (die er wohl nicht einmal will).

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Re: achsooooooooooo

Antwort von mf4 am 30.05.2011, 14:49 Uhr

Ich würde sagen er soll sich schleinigst einen Anwalt nehmen und Rechte an seinem Kind einklagen (falls das nich geht), denn sonst kann er nichts tun, wenn die Mutter sich um ihr Kind nicht kümmert.
Sie hats doch schön... er zahlt, sie verklickert ihm, daß er schön brav sein soll sonst hat er keinen Rechte mehr am Kind... was ist denn das für eine...

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Re: da stimmt doch was nicht

Antwort von Misty am 30.05.2011, 14:50 Uhr

ganz genau so ist es!

Sie hat aber nuneinmal beide im Griff.
Der Ehemann muss sich jedes Mätzchen gefallen lassen, weil sie eine Scheinehe geführt haben und er die nötigen Papiere zwar mitlerweile hat aber nachwievor deswegen angreifbar ist.

Der Erzeuger/Vater muss sich alles Gefallen lassen um sein Kind zu sehen und vor allem auch zu versorgen, denn das macht die Mutter ja auch nicht richtig.

Zuschüsse bekommt sie keine, sie beschießt "nur" auf steuerlicher Basis, sprich Schwarzarbeit (für das Kind gibts aber keine Betreuung außer dem Erzeuger!)

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Re: mf4, ganz einfach

Antwort von Misty am 30.05.2011, 14:51 Uhr

Das ist ganz einfach:

Mit einem deutschen Kind (in deutschland geboren) kann er nie nie nie ausgewiesen werden. Dies galt und gilt auch für den Zustand als er noch keine Papiere hatte!

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jetzt verstehe ich

Antwort von mf4 am 30.05.2011, 14:55 Uhr

Erpressung... der Erzeuger kann was ins Rollen bringen wegen Scheinehe, Schwarzarbeit, wegen des nicht-kümmers der Mutter und und und... er soll mal der Frau zeigen wer da die besseren Karten hat... und sich nicht länger von der Dame ausnutzen und verarschen lassen.
Er kann seine Vaterschaft beweisen durch Test, es nicht getan zu haben ist keine Straftat (nur Dummheit)... was der Ehemann und die saubere Gattin brachten und bringen ist strafbar.

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Re: jetzt verstehe ich

Antwort von Misty am 30.05.2011, 15:00 Uhr

na klar ist das alles ziemlich...mies

Aber er darf nicht ohne Einstimmung der Mutter so einen Test machen(wiki) und klagen geht aufgrund der Frist nicht mehr. Als "Beweis" dafür, dass er sich kümmert sehe ich die Schule, die ja nun mit ihm im Gespräch ist und nur durch ihn eine Anwesenheit in der Schule gewährleistet wird.
Daher die Frage der Zuständigkeit.
Erst mit der Schule sprechen und um Unterstützung bitten, dann zum Jugendamt und alles schildern (von mir aus die gesetzewidrigen Sachen weglassen - nur das Kind betreffend)
Und dann?
Ich denke dann wird erstmal die Mutter gehört, Umgang eingestellt (ihrerseits) und wie gehts weiter?
Der Erzeuger/Vater will den Umgang (der im übrigen sowie eigentlich immer ist, das Kind ist kaum bei der Mutter) und er will sich vorallem um die Anwesenheit in der Schule kümmern.

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Re: jetzt verstehe ich

Antwort von FrauausdemNichts am 30.05.2011, 15:06 Uhr

Und wenn der gesetzliche Vater klagt? Er kann es ja erst jetzt erfahren haben. Die Papiere hat er, die nimmt ihm keiner weg, nur weil seine Frau ihn betrogen hat.

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Re: jetzt verstehe ich

Antwort von mf4 am 30.05.2011, 15:08 Uhr

Ich nehme an er wird für sein Kümmern keine Nachweise haben und das jemand das Kind zur Schule bringt, weil die Mutter nicht aus der Hüfte kommt dürfte nicht reichen...
ich würde mir erstmal einen Anwalt holen und mich beraten lassen, wenn es sinnvoll udn erfolgversprechend ist (Anwalt wird ihm hoffendlich das richtige raten) dann erst zum JA gehen.

Die anderen gesetzeswidrigen Dinge würde ich nicht auf den Tisch des JA packen, es sei denn man fragt dort warum das Kind in der Ehe anerkannt aber nicht akzeptiert wurde... dann ist schnell klar, daß es nur Mittel zum Zweck war wegen Aufenthalt des Vaters.
Auch das wird dem Erzeuger sicher nicht seine Rechte bringen.

Er wird ne menge Rat und Hilfe brauchen und auch Glück befürchte ich.

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er hat ja kein Interesse

Antwort von mf4 am 30.05.2011, 15:08 Uhr

Immerhin hat er mit dem angeblichen leibl. Kind keine Ausweisung zu befürchten.

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Re: er hat ja kein Interesse

Antwort von FrauausdemNichts am 30.05.2011, 15:12 Uhr

Doch, er hat ein Interesse, denn dann muß er nicht mehr zahlen. Und wenn er erstmal einen unabhängigen Aufenthalt hat (den hat man nach 3 Jahren Ehe), dann "braucht" er das Kind nicht mehr. Allerdings wäre es hilfreich, wenn er keine Sozialleistungen bezieht. Wenn das der Fall ist, wird er nach 3 Jahren Ehe nicht mehr ausgewiesen - Kind oder kein Kind.

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Re: er hat ja kein Interesse

Antwort von mf4 am 30.05.2011, 15:16 Uhr

Okay, so bewandert bin ich nicht.
Rechte braucht er keine mehr
Pflichten will er los werden

Dann sollte sich der Erzeuger den Vater ins Boot holen, Vater soll Vaterschaft anzweifeln und Erzeuger anmelden und dann würde ich totz verstrichener Frist klagen.

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Re: jetzt verstehe ich

Antwort von Misty am 30.05.2011, 15:20 Uhr

Der rechtliche Vater zahlt zur Zeit gar nicht mehr. Er ist nur während der Ehe für Mutter und Kind aufgekommen (es gab da absprachen bezüglich der Bezahlung der Ehe!)

Von daher könnte es ihm egal sein. Ich weiß nicht, wie die Verhältnisse untereinander sind. Ich vermute aber das beide "Väter" keinen Kontakt zueinander haben und der wenn nur über die Mutter hergestellt werden könnte.

Hach dann bin ich nicht alleine ratlos. Was soll man dazu sagen? Und sovieles auf dem Rücken des Kindes. Nun weiß ich auch, was gemeint ist, wenn jemand sagt, dass einem Kind von anfang an ein schlechter Weg blüht!
Es ist so traurig. Ich war mit der Mutter ja sogar "befreundet" bevor ich ihr zuviel reingequatsch habe. Das Kind tut mir unglaublich leid. Was es in seinem zarten Alter schon so alles durchmachen musste ist schon hart.
Noch viel härter wirds, wenn die Wahrheit mal auf den Tisch kommt! Ich mein, jeder braucht irgendwann mal seine Geburtsurkunde...und dann stellt man plötzlich fest, huch mein Vater ist ja gar nicht mein Vater.
An den anderen kann er sich vermutlich nicht mehr erinnern.

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da haben ALLE Dreck am Stecken

Antwort von Erzangie am 30.05.2011, 15:22 Uhr

Mal ganz ehrlich: wem ist denn damit geholfen, wenn er jetzt RECHTLICH auch der Vater ist? So weit du es beschreibst, gibt es 100 Gründe, warum der eine den anderen in der Hand hat. Wenn es nur um das beste für´s Kind geht, gibt es doch genau zwei Möglichkeiten:

Alles bleibt wies ist, der Vater kümmert sich, zahlt den Unterhalt, hält die Mutter, die eh kein Interesse hat, bei Laune und gut is. Läuft ja schon die ganzen Jahre so.

oder

Der Mutter hetzt einer von euch das Jugendamt auf den Hals, weil sie sich nicht kümmert. Und noch ne anonyme Anzeige wegen der Scheinehe. Ergebnis: Mutter flippt aus, blockiert Umgang, dem Kind geht es schlecht, dann noch schlechter, sie fällt beim JA in Ungnade, das Kind wird ihr weg genommen, kommt zum rechtlichen Vater (Exehemann) der es auch nicht will, dann in eine Pflegefamilie. Nutzen für´s Kind: Nuppes.

Also wirklich. wenn der arme arme KV JETZT ERST auf rechtliche Anerkennung der Vaterschaft klagt, hat er Pech. Warum hat er sich so lange Zeit gelassen? Soll ich mal vermuten? Solange der andere zahlte, hatte er Kind und Frau und keinen Cent, den er dafür berappen musste. Jetzt rumheulen? Neh. Auch er wußte, was da abging und hat das billigend in Kauf genommen. Jetzt muss er so lange mitspielen, bis das Kind alt genug ist, UND SELBST die Vaterschaftsklage führen kann.

By the way: zusammenleben während die Lebensgefährtin eine Scheinehe führt... der soll besser still halten, ganz unbeleckt ist er nämlich auch nicht. Scheinehen werden ja nicht umsonst geführt, da floss Geld, 100pro!

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Re: da haben ALLE Dreck am Stecken

Antwort von Misty am 30.05.2011, 15:30 Uhr

Natürlich floss Geld, und natürlich hätte er sich viel viel früher bemühen müssen. ABER er hat sich immer wieder auf die Aussagen der Mutter verlassen, sprich nach der Scheidung wirds gemacht...dann aber huppst, ist verjährt. Er war selbst zur Scheidung anwesend, weil auch die Belange des Kindes (sagte die Mutter angeblich) geklärt werden würden. Da sagte ihm der Richter eben das es nicht geht.
Dann hat er, wie du richtig erkannt hast, die Füße immer wieder still gehalten. Nun spitzt sich die Lage aber immer mehr zu! Die Mutter kümmert sich immer weniger, Schulpflicht was ist das? Selbst die Ernährung ist oftmals durch Abwesenheit nicht gesichert, das Kind findet schon was.
Nun ist das Kind auch in einem Alter, in dem es sich erklären kann, in Worte fasst, was abläuft oder eben nicht.
Die Mutter ist selbst der Ansicht, sich rührend um ihr Kind zu kümmern und sicherlich eine der weltbesten Mamis zu sein.

Klar hätte er sich eher rühren sollen/können, hat er aber nicht! Er plädiert ja für Variante 1, ich halte das für schwierig, weil jede Kleinigkeit alles zum umfallen bringen kann!

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Ganz ehrlich?

Antwort von Joni76 am 30.05.2011, 16:13 Uhr

Wenn es so schlimm ist, wie Du schreibst, dann würde ich eine Meldung beim JA machen. Vater hin oder her....aber das klingt ja schon nach Vernachlässigung. Vielleicht kriegt sie ja eine Fam.hilfe o.ä.

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und warum kuemmert sich die schule nicht???

Antwort von spiky73 am 30.05.2011, 16:47 Uhr

mal ganz bloed gefragt: warum erfolgt eigentlich keine meldung ans jugendamt durch die schule?

gut, ich gestehe, das letzte jahr in der grundschule, da haette auch kein hahn gross danach gekraeht, so schaetzte ich zumindest die schule ein. die lehrer waren teilweise noch relikte aus meiner eigenen schulzeit (hoffentlich hat sich das dann bis zur einschulung meiner kleinen etwas entschaerft *hust*), aber selbst dort wurde vom jugendamt eine schoolworkerin eingesetzt. und ich gehe mal davon aus, dass bei erkennbarer vernachlaessigung eines kindes auch die alten recken taetig geworden waeren.
in der jetzigen schule gibt es (schuleigene) sozialpaedagogen, schoolworker (des jugendamtes), vertrauenslehrer, die bei konflikten den mediator machen sollen und, und, und.

auch in dem von dir geschilderten fall muessten doch die lehrer am ehesten im bilde sein, was sache ist. warum unternehmen die nichts? parallel sollte der vater auch auf das jugendamt zugehen. wenn man die initiative ergreift, aktiv ist, macht sich das doch immer besser, als wenn man abwartet.

lg,
martina.

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Re: und warum kuemmert sich die schule nicht???

Antwort von Misty am 30.05.2011, 17:09 Uhr

Die Schule betreffend weiß ich nur, dass sie immer wieder mit der Mutter gesprochen haben. Sie hat die Fehlzeiten ja jedesmal entschuldigt. Wo da irgendwelche Grenzen liegen wieß ich nicht.
Ansonsten ist die Schule, jetzt durch den Kontakt zum Vater wieder zufrieden, denn das Kind kommt nun wieder regelmäßig.
Ab wann da irgendwer einschreitet weiß ich nicht.

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Re: und warum kuemmert sich die schule nicht???

Antwort von spiky73 am 30.05.2011, 23:36 Uhr

hmmm, irgendwie bloed, das ganze. aber vermutlich sitzt die mutter am laengeren hebel. irgendwie. schliesslich will das amt ja nur ungern kinder aus der gewohnten umgebung reissen.

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