Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shortie am 13.10.2014, 12:56 Uhr

Auch Unterhaltsfragen zum auf die Sprünge helfen

Für eines von drei Kindern gibt es einen Titel (Mindestsatz DDT), vom Beistand erstellt. Die anderen beiden beziehen noch einige Monate bzw. Jahre UHV. Der UH wird komplett gestundet, gezahlt wurde noch kein Cent!

Der Vater ist immer noch (gähn ...) mit seiner Fortbildung beschäftigt.
Momentan findet er keinen Prüfer, tot, krank, Teufel ...
Wechsel bei der Beistandschaft, der neue SB muss sich erst einarbeiten.

Die Ausreden, warum KV immer noch nicht arbeiten kann bzw. warum er immer noch lernt, muss die irgendwer be- oder widerlegen? Er hat inzwischen fünf Jahre statt zwei Normalzeit gebraucht, weil die Schicksalsschläge auf ihn nur so niederprasseln.

Wenn ich für die anderen beiden Kinder auch einen Titel erwirken möchte, MUSS ich den für das eine Kind rausgeben? (Habe eh nur eine beglaubigte Abschrift für Mutter und Kind, nicht das Original.)

Ich habe keine Ahnung, was der KV beruflich macht und er wird es nie und nimmer verraten.
Angeblich ist der nächste Schritt, den ich anstrengen muss, einen Pfändungsbeschluss erwirken. (Resultat wird null sein, nach den rudimentären Angaben, die er ca. 1x/anno macht.)

 
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