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Geschrieben von shortie am 13.10.2014, 12:56 Uhr

Auch Unterhaltsfragen zum auf die Sprünge helfen

Für eines von drei Kindern gibt es einen Titel (Mindestsatz DDT), vom Beistand erstellt. Die anderen beiden beziehen noch einige Monate bzw. Jahre UHV. Der UH wird komplett gestundet, gezahlt wurde noch kein Cent!

Der Vater ist immer noch (gähn ...) mit seiner Fortbildung beschäftigt.
Momentan findet er keinen Prüfer, tot, krank, Teufel ...
Wechsel bei der Beistandschaft, der neue SB muss sich erst einarbeiten.

Die Ausreden, warum KV immer noch nicht arbeiten kann bzw. warum er immer noch lernt, muss die irgendwer be- oder widerlegen? Er hat inzwischen fünf Jahre statt zwei Normalzeit gebraucht, weil die Schicksalsschläge auf ihn nur so niederprasseln.

Wenn ich für die anderen beiden Kinder auch einen Titel erwirken möchte, MUSS ich den für das eine Kind rausgeben? (Habe eh nur eine beglaubigte Abschrift für Mutter und Kind, nicht das Original.)

Ich habe keine Ahnung, was der KV beruflich macht und er wird es nie und nimmer verraten.
Angeblich ist der nächste Schritt, den ich anstrengen muss, einen Pfändungsbeschluss erwirken. (Resultat wird null sein, nach den rudimentären Angaben, die er ca. 1x/anno macht.)

 
17 Antworten:

Re: Auch Unterhaltsfragen zum auf die Sprünge helfen

Antwort von shinead am 13.10.2014, 13:19 Uhr

Wenn die Beistandschaft nicht "zuckt", entziehe sie und nimm Dir einen Rechtsanwalt. Ich habe damals für Junior einen Beratungsschein gehabt, würde aber auch den Anwalt bezahlen, denn der lässt sich nicht so leicht besänftigen.

Jedes Kind mit Barunterhaltsanspruch hat Anrecht auf einen Titel. Diese Titel werden unabhängig voneinander gestellt.
Bei einem Mangelfall oder einer Betragskorrektur nach unten muss der Unterhaltsschuldner eine Änderung des Titels in die Wege leiten.

Alle Barunterhaltspflichtigen Elternteile unterliegen der erhöhten Erwerbsobliegenheit. Eine Fortbildung muss man sich entsprechend leisten können. Es ist sogar vorgesehen unter bestimmten Umständen die Aufnahme eines zweiten Jobs (z.B. 450 Euro Job) zu verlangen um Leistungsfähig zu werden.

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Re: Auch Unterhaltsfragen zum auf die Sprünge helfen

Antwort von Franke am 13.10.2014, 13:29 Uhr

Wenn Beistandschaften für alle drei Kinder geführt werden, dann gehört es zu den Aufgaben des Beistandes, sich um die Erstellung von Unterhaltstiteln zu bemühen.

Danach kann und muss er schauen, ob Aussicht besteht, etwas zu pfänden (wenn freiwillig nichts geht, aber man den Eindruck hat, es könnte doch was da sein). Zu diesem Zweck hat er die vollstreckbaren Ausfertigungen der Titel bei sich, solange er die Beistandschaften führt. Du erhältst natürlich jeweils Abschriften, die Du nirgends rausgeben musst, mit denen Du aber auch nichts anfangen kannst, außer z.B. bei der Beantragung von Sozialleistungen nachzuweisen, wie der Sachstand ist.

Wovon lebt denn der Vater?

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Re: Auch Unterhaltsfragen zum auf die Sprünge helfen

Antwort von shortie am 13.10.2014, 13:44 Uhr

KV begab sich direkt nach Trennung in Fortbildung. Seitdem verhindern Schicksalsschläge, dass er beendet.

Beistand bislang nur für K1, seit es 12 wurde. "Solange er in der Fortbildung ist, ist da so oder so nichts zu holen." Ich sollte mit den anderen beiden zur Vermeidung von Komplikationen einfach weiterhin UHV beziehen.

Wovon der Vater lebt? K.A. Er wohnt als faktischer Student in 3Zi-Wohnung, die das Amt bezahlt, weil er so wenig verdient und sich dauernd um die Kinder kümmern muss. (Kinder sind alle 2 Monate mal bei ihm, höchstens.)
Er jobbt wohl im Hotel und putzt Zimmer. Hat er mal behauptet, nicht mir gegenüber, aber ich hörte es. Nicht besonders ergiebig.

Er sieht es auch nach privat getätigten Aussagen auch nicht als seine Aufgabe an, sich um das finanzielle Wohl der Kinder zu kümmern. Ich sei fleißig genug und wenn ich es nicht aus eigener Kraft schaffte, könnte auch ich mich "ans Amt" wenden.

KOTZ

Entschuldigung, momentan habe ich das Verhalten gerade wieder über.

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Schnappatmung

Antwort von shortie am 13.10.2014, 14:22 Uhr

Musste einfach kurz recherchieren, was an der letzten Ausrede des KV dran ist. Warum sollte es nicht zur Abwechslung mal die reine, logische und nachvollziehbare Wahrheit sein?!

Es war gelogen! So dreist gelogen!
Er fand sich allerdings wirklich gut, das merkte ich schon, als er sprach.
Wir sind schon eine Menge gewohnt, aber das verursacht mir Schnappatmung.

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Re: Auch Unterhaltsfragen zum auf die Sprünge helfen

Antwort von mirico11 am 13.10.2014, 15:16 Uhr

Hi, bei mir war es auch so, das ich mich auf die Beistandschaft verlassen hab ;( Die haben nur für Kind 1 einen Titel erwirkt ! Für Kind 2 aus welchen Gründen auch immer nicht und ich hatte keine Ahnung ! Nun fehlen mir für Kind 2, 6 Jahre Unterhaltsrückstände die ich abhaken muss, da kein Titel vorhanden war ;( Mach schnell einen für jedes Kind, damit kannst du später auch die Rückstände pfänden, ohne Titel eben nicht !!! Lg

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Re: Auch Unterhaltsfragen zum auf die Sprünge helfen

Antwort von Franke am 13.10.2014, 21:23 Uhr

Erzähl doch mal dem Amt, wie intensiv die Kinderbetreuung erfolgt. Und weiß man denn von einem Nebenjob?

Unterhaltstitel über den Mindestsatz sollte es schon für alle Kinder geben. Für den unwahrscheinlichen Fall der Erbschaft oder des Lottogewinns.

Ob es sinnvoll ist, darüber hinaus Zeit, Geld und Energie in die Angelegenheit zu investieren, mit Zahlungsaufforderungen, Pfändungen, Strafanzeigen?

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Re: Auch Unterhaltsfragen zum auf die Sprünge helfen

Antwort von shortie am 13.10.2014, 22:10 Uhr

Mein Problem: Ich weiß nicht, welche Stellen zuständig sind. Auffallen würde es, wenn ich die identischen Kinder auch beim Amt gemeldet hätte. Beziehe aber keine Leistungen außer UHV.

Das Fortbildungsinstitut verlangte erst nach zwei Jahren etwa einen definitiven Nachweis über seine intensive Kinderbetreuung. Da die nicht statt fand, sagte man vermutlich: "Du du du!" zu ihm.

Alle Anstrengungen diesbezüglich sind nur, um nachzuweisen, dass er eben doch nicht zahlt. Für spätere Ansprüche gegen die Kinder.
Und die werden kommen, Amen-sicher!

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Re: Auch Unterhaltsfragen zum auf die Sprünge helfen

Antwort von shortie am 13.10.2014, 22:12 Uhr

Vielen Dank für deine Erfahrungen!
Man(n), ist das bitter!

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Re: Auch Unterhaltsfragen zum auf die Sprünge helfen

Antwort von Franke am 13.10.2014, 23:07 Uhr

"Mein Problem: Ich weiß nicht, welche Stellen zuständig sind."

Frag doch mal bei der örtlich zuständigen Arbeitslosengeld-2-Stelle. Wenn er seit fünf Jahren nicht ("richtig") arbeitet, wird er doch zumindest zeitweise mit denen zu tun haben. Oder die haben eine Vermutung, was sonst in Frage kommt. Arbeitslosengeld 1 wird es nicht sein, dafür muss man Ansprüche erarbeiten und es läuft nicht "ewig". Sozialamt auch nicht, da gehen nun nur noch die hin, bei denen Arbeiten völlig ausgeschlossen ist.


"Alle Anstrengungen diesbezüglich sind nur, um nachzuweisen, dass er eben doch nicht zahlt. Für spätere Ansprüche gegen die Kinder. Und die werden kommen, Amen-sicher!"

Und bis es soweit ist, haben die leeren öffentlichen Kassen zur Folge, dass die Kinder zahlen müssen, auch wenn das umgekehrt früher nicht geschehen ist.

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Re: Auch Unterhaltsfragen zum auf die Sprünge helfen

Antwort von Holzkohle am 14.10.2014, 16:41 Uhr

ach Shortie... ich kenne das nur zu gut. Auch hier ist inzwischen der Unterhalt gestundet (bis 31.12.) und der UHV greift - allerdings nur noch ein Jahr. Neulich kam der Bescheid bzw. eine Durchschrift des Schreibens an den KV - er schuldet dem Kind inzwischen einen vierstelligen Betrag.

Er ist inzwischen 50 - also der KV - ist "nachweislich" Geringverdiener als Selbständiger (keine 600 Euro monatlich) ist aber in 11 Jahren 3 x umgezogen, hat im AUsland gelebt. Fährt ein Auto, hat ein Handy, hat zwei Firmen gegründet... verkauft im Internet Autos. KEINER tut was. Es gibt ein Gerichtsurteil in dem es heißt, wenn man als Selbständiger nicht mehr ind er Lage ist, den Unterhalt zu zahlen aufgrund seiner Tätigkeit - muss man sich ein Anstellungsverhältnis als Arbeitnehmer, nicht selbständiger!, suchen. Interessiert keine Sau.

Keiner überlegt, wie es dem Herrn wohl möglich ist, aktuell seine Wohnung, seine Krankenversicherung, sein Auto, sein Handy zu zahlen und die ganzen Flüge ins Ausland - von 600 Euro. Keiner wundert sich. Alle finden nur, dass das "ja, komisch" ist - aber mehr auch nicht.
Dass ich nicht weiß, wovon ich den Hort zahlen soll oder die 200 Euro schwere Klassenfahrt - interessiert aber auch keinen.

In mails betont der KV, wie leid es ihm täte. SOOOO LEID. Er würde so gern zahlen!
Betont aber auch, dass er das Land verlässt. Gut, das tut er schon seit 10 Jahren. Dass er eine Stundung verlangt kommt keinem komsich vor. Und ich verwette meinen wunderschönen Arsch - ist die Frist um, ist der Herr weg.
Hab gesagt - na gut, du kannst nicht zahlen weißte was - dann besuch doch einfach mal dein Kind. Oder schreib ihm ne mail. er fragt nach dir, der freut sich.
Danach haben sie ihm wahrscheinlich Internet abgeschalten, kam keine Antwort mehr trotz regem Mailverkehr eine Woche lang!

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holzkohle (Ich bekomme angeblich vollen Unterhalt ... heute erfahren!)

Antwort von shortie am 14.10.2014, 19:52 Uhr

WTF!
Wenigstens haben sie entzückenden Nachwuchs produziert.

Mit dem Internet, doch war eine Störung in der Gegend, da habense ihn bestimmt zu Unrecht als Terrorfritzen oder so verdächtigt und sofort das Netz prophylaktisch ausgeschaltet.
Vom Pech gebeutelt, die Armen!

Hier hätte KV die Kinder sehr gerne um sich. In bestem Sonntagsstaat und am besten mit Picknickbeutel und einem dicken Verzehrgeld für die gemeinsame Zeit. (Das ginge ja so ins Geld, wenn er denen was zu Essen kaufen müsste ...^^)

Wenn ich bloß wüsste, wem ich verklickern kann, dass er auch seine Sozialwohnung zu Unrecht bezogen hat. Wegen Datenschutz kann man noch nicht mal nützliche Informationen abgeben ...

Das Sprech von wegen, wer Kinder hat muss ihren Lebensunterhalt sicherstellen ... Har har! Und dann müsste der dieses und jenes ... Ganz genau, sie müssen gar nichts, denn: Es passiert ja gar nichts bei Verstoß!

Heute erfuhr ich, dass KV angeblich nicht mehr studiert sondern arbeitet. Natürlich ohne, dass er einen Nachweis darüber abgegeben hat, durch SB-Wechsel "kam man drüber hinweg", so weiß man nicht, wo und was er arbeitet noch was er verdient. Aber die Stundung hätte er aufgegeben (heißt das so?), demnach zahle er doch jetzt!

Neiiiiin, das tut er eben nicht!
Ich fasse es nicht!
Und ich muss offenbar nachweisen (wie denn???), dass er es nicht tut. Denn er braucht immer bloß irgendwelche Legenden behaupten, schon heißt es: "Im Zweifel für den Angeklagten!"

Es wird bestimmt demnächst die Pfändung geben, daraufhin Privatinso, und weil der KV garantiert überwiegend schwarz arbeitet, wird es sehr sicher vielelicht einmal in 5 Jahren einen Zwanni für einen von dreien zum Geburtstag geben.
Dafür bekommt er dann aber instantly alle verfügbaren Nobelpreise!

ALLESCHIMPFWÖRTERUNDFLÜCHEDIEICHKENNESEIENHIERVEREINT !!!

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Re: holzkohle (Ich bekomme angeblich vollen Unterhalt ... heute erfahren!)

Antwort von Pamo am 14.10.2014, 20:03 Uhr

Nein, er kann Zahlbelege vorweisen - er ist in der Bringschuld wenn du ihn schriftlich zur Zahlung von Unterhalt aufforderst. Es ist nicht möglich, dass du beweist dass er nicht gezahlt hat. Wie sollst du denn beweisen, dass er dir kein Bargeld ohne Quittung in die Hand gedrückt hat?

Teile der zuständigen Schläferstelle mit, dass du keine Zahlungen erhalten hast seit Datum X.

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Pamo Re: holzkohle

Antwort von shortie am 15.10.2014, 8:41 Uhr

Richtig!
Und das wird sich mindestens bis Weihnachten hinziehen, weil er wieder die falschen Belege einreicht, Fristen versäumt und natürlich wahnsinnig gebeutelt ist vom Leben.

Es ist auf jeden Fall immer wieder überraschend, amüsant und unterhaltsam, was da an Entertainment geboten wird. Nur halt nicht hilfreich und eine absolute Verarsche der Kinder.

LG, shortie

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Pamo Re: holzkohle

Antwort von shinead am 15.10.2014, 9:52 Uhr

Nimm Dir einen gescheiten Anwalt und cancle die Beistandschaft...

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Pamo Re: holzkohle

Antwort von shortie am 15.10.2014, 11:43 Uhr

Eben nochmal die Aufzeichnungen durchgeschaut:
Da wird einfach nie etwas kommen. Er will nicht.

Das per Anwalt ebenfalls bestätigt zu bekommen, frustriert auch nur. Glaub.

Vermute kaum, dass es den juckt, wenn er in die Privatinso geht.

Beistand neu "übt jetzt auch nochmal Druck aus", aber selbst Abgleich mit Rentenkasse etc. (hahahahaaa, schonmal Schwarzarbeit gehört?!) wird einfach nicht ergiebig sein.

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Re: Auch Unterhaltsfragen zum auf die Sprünge helfen

Antwort von shortie am 16.10.2014, 9:48 Uhr

Mischkalkulation aus studentischem Nebenjob und angeblicher Kindererziehung, muss ich vermuten. Vermutlich Wohngeld dank Nebenwohnsitz Kinder bei ihm und gefaktem Nachweis, dass er sie sehr oft sieht. Was sich daraus noch an Mildtätigkeit ergeben kann, weiß ich nicht.
Aber da er sich immer als alleinerziehender Vater ausgibt, bekommt er viel "Nachbarschaftshilfe". Mit den armen Vaddis hat immer noch jeder Mitleid und hilft gerne.

Reich ist der sicher nicht, aber langsam und nicht am Wohl des eigenen Nachwuchses interessiert.

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Re: holzkohle (Ich bekomme angeblich vollen Unterhalt ... heute erfahren!)

Antwort von Nuray am 23.10.2014, 11:51 Uhr

Können und die Hände reichen :(((
Das Problem habe ich seit 2 Jahren und es hört nicht auf Kontaktverbot zur mir und unserem Sohn ihm ist alles egal rufst die Polizei an Super im Beisein vom Kind was 2/5 Jahre alt ist. Wir waren insgesamt 13 Jahre ein Paar davon 2 Jahre verheiratet Scheidung läuft bereits. Er hat Geld ohne Ende hat aber privat Insolvenz gemeldet und lässt durch seine Anwältin ausrichten der Arme gehe einem Minijob 440.-€ nach und fährt seinen Porsche Cayenne Tank voll 170.- Euro um ja kein Cent zu bezahlen hat er fleissig alles umschreiben lassen auf Bruder betreibt Cafe Disco... Und ich bin dank dem A.... weil er mir mein Büro weggenommen hat was er mir vor 4 Jahren schenkte los also arbeitslos habe mein Kind bei mir und diesen Affen der auch üble Nachrede und mich mit Anzeigen bombardiert er möchte sein BEDEHL ich soll aus dieser Stadt wegziehen mein Sohn ihm lassen er ist so nett und schickt mir dafür auch monatlich Geld niemals nicht für Milliarden würde ich mein Kind hergeben. Er hat auch feste Umgangszeiten geregelt durch Gericht interessiert ihn 0 wir haben auch einen Umgangspfleger der nie da ist stattdessen will mich das Jugendamt immer wieder sehen

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