Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shortie am 13.10.2014, 22:10 Uhr

Auch Unterhaltsfragen zum auf die Sprünge helfen

Mein Problem: Ich weiß nicht, welche Stellen zuständig sind. Auffallen würde es, wenn ich die identischen Kinder auch beim Amt gemeldet hätte. Beziehe aber keine Leistungen außer UHV.

Das Fortbildungsinstitut verlangte erst nach zwei Jahren etwa einen definitiven Nachweis über seine intensive Kinderbetreuung. Da die nicht statt fand, sagte man vermutlich: "Du du du!" zu ihm.

Alle Anstrengungen diesbezüglich sind nur, um nachzuweisen, dass er eben doch nicht zahlt. Für spätere Ansprüche gegen die Kinder.
Und die werden kommen, Amen-sicher!

 
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