Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Franke am 13.10.2014, 13:29 Uhr

Auch Unterhaltsfragen zum auf die Sprünge helfen

Wenn Beistandschaften für alle drei Kinder geführt werden, dann gehört es zu den Aufgaben des Beistandes, sich um die Erstellung von Unterhaltstiteln zu bemühen.

Danach kann und muss er schauen, ob Aussicht besteht, etwas zu pfänden (wenn freiwillig nichts geht, aber man den Eindruck hat, es könnte doch was da sein). Zu diesem Zweck hat er die vollstreckbaren Ausfertigungen der Titel bei sich, solange er die Beistandschaften führt. Du erhältst natürlich jeweils Abschriften, die Du nirgends rausgeben musst, mit denen Du aber auch nichts anfangen kannst, außer z.B. bei der Beantragung von Sozialleistungen nachzuweisen, wie der Sachstand ist.

Wovon lebt denn der Vater?

 
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