Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Franke am 13.10.2014, 23:07 Uhr

Auch Unterhaltsfragen zum auf die Sprünge helfen

"Mein Problem: Ich weiß nicht, welche Stellen zuständig sind."

Frag doch mal bei der örtlich zuständigen Arbeitslosengeld-2-Stelle. Wenn er seit fünf Jahren nicht ("richtig") arbeitet, wird er doch zumindest zeitweise mit denen zu tun haben. Oder die haben eine Vermutung, was sonst in Frage kommt. Arbeitslosengeld 1 wird es nicht sein, dafür muss man Ansprüche erarbeiten und es läuft nicht "ewig". Sozialamt auch nicht, da gehen nun nur noch die hin, bei denen Arbeiten völlig ausgeschlossen ist.


"Alle Anstrengungen diesbezüglich sind nur, um nachzuweisen, dass er eben doch nicht zahlt. Für spätere Ansprüche gegen die Kinder. Und die werden kommen, Amen-sicher!"

Und bis es soweit ist, haben die leeren öffentlichen Kassen zur Folge, dass die Kinder zahlen müssen, auch wenn das umgekehrt früher nicht geschehen ist.

 
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