Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 13.10.2014, 13:19 Uhr

Auch Unterhaltsfragen zum auf die Sprünge helfen

Wenn die Beistandschaft nicht "zuckt", entziehe sie und nimm Dir einen Rechtsanwalt. Ich habe damals für Junior einen Beratungsschein gehabt, würde aber auch den Anwalt bezahlen, denn der lässt sich nicht so leicht besänftigen.

Jedes Kind mit Barunterhaltsanspruch hat Anrecht auf einen Titel. Diese Titel werden unabhängig voneinander gestellt.
Bei einem Mangelfall oder einer Betragskorrektur nach unten muss der Unterhaltsschuldner eine Änderung des Titels in die Wege leiten.

Alle Barunterhaltspflichtigen Elternteile unterliegen der erhöhten Erwerbsobliegenheit. Eine Fortbildung muss man sich entsprechend leisten können. Es ist sogar vorgesehen unter bestimmten Umständen die Aufnahme eines zweiten Jobs (z.B. 450 Euro Job) zu verlangen um Leistungsfähig zu werden.

 
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