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Geschrieben von Nr. 3 am 06.12.2005, 15:34 Uhr

Zahlung

Hallo Waterman,

selbst wenn das !Eigentum! an den Bildern (mein Besitz sind sie ja seit Übergabe) mit der Zahlung tatsächlich an mich überginge, hilft das nur bedingt, als ich das Geld ja nur für Abzüge bezahle, nicht für Negative. Die Rechte müßten doch an den negativen hängen, oder?

Grüße
Stephanie

 
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