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Geschrieben von waterman am 06.12.2005, 16:39 Uhr

Schwoba und Waterman da liegt Ihr grottenfalsch!

Moment, bitte das Urheberrecht hier nicht falsch anwenden sondern im Zusammenhang sehen.

Hier handelt es sich um eine Verdoppelung einer Ablichtung meiner eigenen Person. Das Urheberrecht besteht zwar weiterhin; dennoch wurde der Besitz mit Übergabe der Fotos "gesplittet"!!!!

Lagne Zeit galt es als eine Art "Abzocke" die Negative zurückzubehalten. Durch Digitalkameras und durch Internet hat sich dies jedoch gelegt.

Woran genau würdest Du die Urheberschaft den festmachen und vor allem die Verletzung dieser ausmachen?

 
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