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Geschrieben von tinai am 06.12.2005, 16:31 Uhr

Das weiß ich zufällig

Ja.

Du musst ihm noch nicht einmal die Rechte abkaufen, sondern kannst mit ihm eine Vereinbarung treffen, dass Du die Bilder selbst vervielfältigen darfst, wenn er sie gelöscht hat.

Es ist die Frage, ob das wirklich bei Privataufnahmen realistisch ist. Und in geringem Umfang juckt es auch niemanden.

Mich ärgert nur diese Mentalität, ich lass mir die Mappe geben, scanne zu Hause ein und dann gebe ich sie wieder zurück oder ich kauf mal nur ein Bild, damit wasch ich mein Gewissen rein.

Gruß Tina

 
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