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Geschrieben von tinai am 06.12.2005, 16:28 Uhr

Schwoba und Waterman da liegt Ihr grottenfalsch!

Das Urheberrecht liegt beim Schaffenden, das ist der Fotograf - ganz egal, ob Ihr ihn dafür bezahlt habt oder nicht.

Das gilt übrigens auch für Übersetzungen. Deshalb immer vorher (bei Auftragsvergabe) vereinbaren, dass Ihr mit Zahlung der Rechnung auch alle Rechte am Bild zeitlich und räumlich uneingeschränkt bekommt!

Das gilt auch für Eure AKTFotografien.

ABER: Bloß weil der Fotograf die Urheberrechte am Bild hat, darf er damit nicht machen, was er will, denn Ihr habe Persönlichkeitsrechte am Bild. Also er darf sie ohne Euer Einverständnis weder ausstellen noch verändern oder sonstwie verwerten. Den Schaden geltend zu machen ist allerdings immer sehr schwer. Dennoch kann ein Missbrauch im schlechtesten Fall teure Konsequenzen haben!

Das gehört zu meinem täglichen Brot :-)

Gruß tina I.

 
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