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Geschrieben von ninas59 am 06.12.2005, 17:04 Uhr

Sehr gutes Beispiel....

Eben,

Der Hosenherstellen hat das Urheberrecht. Ich kann das Nutzungsrecht von ihm erwerben, dann darf ich vielleicht die gleiche Hose nachschneidern.

Die Hose aber gehört mach dem Erwerb mir, ich darf sie zerreissen.

Der Fotograf hat das Urheberrecht aber kein Nutzungrecht, da er dazu erst das Nutzungrecht der dargestellten Person einholen muss.
Ich kann das Nutzungsrecht erwerben, dann darf ich eigene Abzüge machen. Oder ich kaufe das Bild, dann darf ich es zerreissen.

Allerdings kräht kein Hahn danach, wenn ich das Bild im PC einscanne und hinterher Oma und Opa schenke.

 
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