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Geschrieben von waterman am 06.12.2005, 17:00 Uhr

Sehr gutes Beispiel....

habe 5 Jahre lang Streitigkeiten im Bereich des Urheberrechts begleitet müssen - heute zum Glück nicht mehr; ist nämlich ein verdammt trockenes Gebiet :-( -.

Beachte bitte nur, gerade im Bereich der Fotographie gibts mannigfaltige Sonderregelungen, insbesondere dann, wenn es sich um eine Ablichtung von mir handelt.

Wenn Du möchtest, stelle ich Dir gerne einige Gerufungs- und Revisionsurteile, welche meine Ansicht stützen, zur Verfügung. Aber nicht öffentlich ;-)

 
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