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Geschrieben von Nr. 3 am 06.12.2005, 14:54 Uhr

Rechte an Photographien / Kopieren der Bilder

Hallo zusammen,

habe mal eine Frage an Euch:

Bei uns im Kindergarten war neulich der Fotograph, hat (logisch) Aufnahmen gemacht, jetzt haben wir die Bilder bekommen. Können sie kaufen oder zurückgeben, bei Bedarf weitere Abzüge bestellen...

Haltet ihr es für fair und/oder legal, von den Fotos, die man schon bekommen hat, weitere Abzüge ("BildvomBild") machen zu lassen? Hat nicht der Photograph die Rechte an den Aufnahmen?

Weiß da jemand von euch bescheid, bzw. wie haltet ihr das? (Bei uns bin ich glaube ich die einzig blöde, die die Dinger offiziell nachbestellen will...)

Danke
Stephanie

 
46 Antworten:

Es ist eindeutig NICHT legal Bilder selber nachzumachen o.T.

Antwort von Julia+Christopher am 06.12.2005, 15:01 Uhr

o.T.

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Re: Es ist eindeutig NICHT legal Bilder selber nachzumachen o.T.

Antwort von Nr. 3 am 06.12.2005, 15:03 Uhr

Intiutiv würde ich das auch sagen, kannst Du mir mit der Begründung helfen?

(Das Nachmachen wurde mir sogar ungefragt in einem Fotogeschäft angeboten, als ich dort nach Rahmen gesucht habe...)

Danke
Stephanie

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hoffentlich kommt jetzt nicht waterman und haut mir das BGB oder Urheberrechtsgesetz um die Ohren :-)

Antwort von Schwoba-Papa am 06.12.2005, 15:14 Uhr

aber wenn wir einen Fotografen beauftragen haben wir auch die Rechte an den Fotos. Die Fotos gehören uns und wir können damit machen was wir wollen.

Wäre auch schlimm, wenn Du z.B. beim Fotografen Aktfotos machen lässt und er die Rechte hat und sie dann veröffentlicht ! :-)

Grüßle

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Re: hoffentlich kommt jetzt nicht waterman und haut mir das BGB oder Urheberrechtsgesetz um die Ohren :-)

Antwort von NR. 3 am 06.12.2005, 15:24 Uhr

Bei Aktfotos gibt "unsere" Haus-und Hoffotografin die Negative mit, damit Kunden sicher sein können, daß die Bilder nicht woanders auftauchen (wobei das durch digitale Speicherung ja auch relativiert ist). Bei anderen Aufnahmen (auch "Teil-Akt") behält sie aber die Negative.

Prinzipiell bin ich mir mit den Rechten aber unsicher. Das Bild wird doch eigentlich vom Fotografen gestaltet, ist er da nicht "Künstler", der Rechte an seinem "Werk" hat? Dagegen stünde das "Recht am eigenen Bild", wie du es beschreibst...

Was gilt denn da mehr?

Grüße
Stephanie

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Da bin ich schon :-)

Antwort von waterman am 06.12.2005, 15:26 Uhr

Du hast den Fotographen "beauftragt"!!!

Demnach geht der Besitz an den Bildern bei Zahlung des Preises auf Dich über; die Urheberschaft liegt hingegen von vornherein bei Dir ;-)

Schwoba-Papa zu Liebe verzichte ich auf die Anwendung der einschlägigen §§ :-)

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da bin ich ja beruhigt das ich nicht falsch lag ! o.T.

Antwort von Schwoba-Papa am 06.12.2005, 15:29 Uhr

.

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Zahlung

Antwort von Nr. 3 am 06.12.2005, 15:34 Uhr

Hallo Waterman,

selbst wenn das !Eigentum! an den Bildern (mein Besitz sind sie ja seit Übergabe) mit der Zahlung tatsächlich an mich überginge, hilft das nur bedingt, als ich das Geld ja nur für Abzüge bezahle, nicht für Negative. Die Rechte müßten doch an den negativen hängen, oder?

Grüße
Stephanie

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@ waterman

Antwort von jayjay am 06.12.2005, 15:44 Uhr

Hallo Waterman,

Du kennst dich mit den Rechten wirklich aus? Bist du Jurist?

Habe vor einer Woche im Kiga-Forum auch gefragt, was ich mit "meinen" Bildern machen darf - und unterschiedliche Antworten bekommen. Und zuletzt war ich mir dann ziemlich sicher, dass ich die gekauften Bilder (ohne Negative = ohne Rechte?) nicht vervielfältigen und z.B. der Oma schenken darf. Weil ja der Fotograf die Rechte hat.
Dann hatte ich auch noch gefragt, was ihm die Rechte an den Bildern bringen, er dürfe doch mein Kind sicher nicht ungefragt ausstellen bzw. gar weiterverbreiten an Fremde.
Ähem, ja, kannst du mir da mal Genaues zu sagen?

LG
Jutta

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Antworte in einer halben Stunde

Antwort von waterman am 06.12.2005, 15:45 Uhr

..

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Das weiß ich zufällig

Antwort von tinai am 06.12.2005, 16:19 Uhr

da wir berufsmäßig des öfteren Aufnahmen machen.

Am Bild haben immer zwei Leute Rechte: Der porträtierte hat ein Persönlichkeitsrecht, der Fotografierende das Urheberrecht. Gibt einer von beiden nicht seine Rechte an den anderen ab, kann er nicht frei über die Bilder verfügen! Zumindest das Urheberrecht hält meines Wissens nur 70 oder 30 Jahre (weiß ich nicht genau, in 30 Jahren machen wir nämlich neue Aufnahmen).

Also ist es 1. nicht legal, Bilder vom Bild zu machen, es sei denn für den ausschließlichen Eigengebrauch (kein Weiterverschenken).

Legitim ist es sowieso nicht, aber Urheberrecht wird seit I-Net überhaupt nicht mehr respektiert.

Zum adneren darf aber auch der Fotograf mit den Bildern nicht machen, was er will (z.B. Ausstellen, bearbeiten etc).

Ich würde die Bilder nicht selbst vervielfältigen.

Gruß Tina

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Re: Das weiß ich zufällig

Antwort von Nr. 3 am 06.12.2005, 16:26 Uhr

Danke Tina,

das war die Antwort, die ich gesucht habe ;-)

Das hieße im Umkehrschluß aber auch, wenn es mir gelänge, die Urheberrechte dem Fotografen abzukaufen (der löscht die Bilder eh nach 3 Monaten), ich dann doch vervielfältigen dürfte? Oder?

Grüße
Stephanie

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Schwoba und Waterman da liegt Ihr grottenfalsch!

Antwort von tinai am 06.12.2005, 16:28 Uhr

Das Urheberrecht liegt beim Schaffenden, das ist der Fotograf - ganz egal, ob Ihr ihn dafür bezahlt habt oder nicht.

Das gilt übrigens auch für Übersetzungen. Deshalb immer vorher (bei Auftragsvergabe) vereinbaren, dass Ihr mit Zahlung der Rechnung auch alle Rechte am Bild zeitlich und räumlich uneingeschränkt bekommt!

Das gilt auch für Eure AKTFotografien.

ABER: Bloß weil der Fotograf die Urheberrechte am Bild hat, darf er damit nicht machen, was er will, denn Ihr habe Persönlichkeitsrechte am Bild. Also er darf sie ohne Euer Einverständnis weder ausstellen noch verändern oder sonstwie verwerten. Den Schaden geltend zu machen ist allerdings immer sehr schwer. Dennoch kann ein Missbrauch im schlechtesten Fall teure Konsequenzen haben!

Das gehört zu meinem täglichen Brot :-)

Gruß tina I.

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Re: Das weiß ich zufällig

Antwort von tinai am 06.12.2005, 16:31 Uhr

Ja.

Du musst ihm noch nicht einmal die Rechte abkaufen, sondern kannst mit ihm eine Vereinbarung treffen, dass Du die Bilder selbst vervielfältigen darfst, wenn er sie gelöscht hat.

Es ist die Frage, ob das wirklich bei Privataufnahmen realistisch ist. Und in geringem Umfang juckt es auch niemanden.

Mich ärgert nur diese Mentalität, ich lass mir die Mappe geben, scanne zu Hause ein und dann gebe ich sie wieder zurück oder ich kauf mal nur ein Bild, damit wasch ich mein Gewissen rein.

Gruß Tina

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Re: Das weiß ich zufällig

Antwort von waterman am 06.12.2005, 16:31 Uhr

"Also ist es 1. nicht legal, Bilder vom Bild zu machen, es sei denn für den ausschließlichen Eigengebrauch (kein Weiterverschenken)."

Nur, wenn es Bilder von mir sind! Dadurch können nämlich keine Urheberrechte verletzt werden! Die Tatsache, dass viele Fotographen die Negative bei sich behalten, hat einige Streitigkeiten hervorgerufen. Entschieden wurde hier auf Besitz des Fotographen am Material; nicht am Inhalt!!!!

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PS.

Antwort von tinai am 06.12.2005, 16:32 Uhr

Ich bin aber kein Jurist :-)

Habe mir das nur einmal juristisch abklopfen lassen.

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Urheberrecht

Antwort von tinai am 06.12.2005, 16:36 Uhr

hat immer immer der, der geschaffen hat (Diplomarbeit, Übersetzung, Fotoaufnahmen, Auftragsarbeiten im künstlerischen Bereich, Werbeprospekte, Presseaufnahmen), ganz egal wer oder was Objekt des Urhebers ist.

Du vermischt zwei Dinge. Der Abgebildete ist nicht der Urheber!

Selbst wenn der Fotograf die Negative oder Dias oder digitalen Daten mitgibt besitzt er das RECHT daran. Nur wenn er expressis verbis darauf verzichtet, kann der neue Inhaber damit machen was er will. Die zweite Alternative ist, dass er das Recht zur Vervielfältigung einräumt ohne sein eigenes Recht aufzugeben (z.B. im Lizenzgeschäft oder bei den kommerziellen Fotodatenbanken).

Gruß Tina

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Re: Schwoba und Waterman da liegt Ihr grottenfalsch!

Antwort von ninas59 am 06.12.2005, 16:37 Uhr

Ich würde Tinai recht geben.

Der Fotograf hat das Urheberrecht, die abgelichtete Person, das Persönlichkeitsrecht, und sobald ich das Foto bezahle erwerbe ich das Nutzungsrecht.

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Re: Schwoba und Waterman da liegt Ihr grottenfalsch!

Antwort von waterman am 06.12.2005, 16:39 Uhr

Moment, bitte das Urheberrecht hier nicht falsch anwenden sondern im Zusammenhang sehen.

Hier handelt es sich um eine Verdoppelung einer Ablichtung meiner eigenen Person. Das Urheberrecht besteht zwar weiterhin; dennoch wurde der Besitz mit Übergabe der Fotos "gesplittet"!!!!

Lagne Zeit galt es als eine Art "Abzocke" die Negative zurückzubehalten. Durch Digitalkameras und durch Internet hat sich dies jedoch gelegt.

Woran genau würdest Du die Urheberschaft den festmachen und vor allem die Verletzung dieser ausmachen?

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Re: Urheberrecht

Antwort von waterman am 06.12.2005, 16:42 Uhr

"Nur wenn er expressis verbis darauf verzichtet"

und das tut er bei Übergabe. Solange ich keine Fotos verdoppel und diese verkaufe, sehe ich KEINE Verletzung des Urheberrechts!

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Re: @ waterman

Antwort von waterman am 06.12.2005, 16:44 Uhr

also, um Deine Rechts auszuüben, brauchst Du KEINE Negative; es sei denn, Du veräußerst die Fotos Gewinnbringend (aber denke an die Rente der Oma :-)

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tinai: Nachtrag

Antwort von waterman am 06.12.2005, 16:46 Uhr

"Selbst wenn der Fotograf die Negative oder Dias oder digitalen Daten mitgibt besitzt er das RECHT daran."

Eben nicht. Vielleicht ein dummer Vergleich, aber wenn Du Dir eine Hose kauft, behält auch nicht der Hersteller das Eigentum ;-)

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Jetzt wirds bunt

Antwort von tinai am 06.12.2005, 16:51 Uhr

ich habe es doch ausführlich beantwortet.

Mit den gekauften Bildern darfst Du machen, was Du willst, solange Du sie nicht vervielfältigst (völlig schnuppe ob verkauft oder nicht!).

Wenn Du es einmal verdoppelst, um es der Oma zu schenken, ist das zwar nicht rechtens, aber es wird Dir keiner einen Strick daraus drehen.

Wenn in 5 Jahren kein Fotograf mehr bereit ist, in Kindergärten zu kommen, dann wundert es mich nicht.

gruß Tina

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Sehr gutes Beispiel....

Antwort von tinai am 06.12.2005, 16:56 Uhr

...wenn ich mir eine Hose kaufe, kann ich die tragen und kaputt machen, einfärben oder was auch immer.

Ich darf aber nicht den Schnitt abnehmen und gleiche Hosen produzieren - es sei denn für den eigenen Bedarf.

Allerdings kann es bei Hosen keiner beweisen.

Waterman, ich glaube es hat keinen Sinn weiterzudiskutieren. Die Rechtslage ist so, so habe ich das aus beruflichen Gründen abklären und prüfen lassen und wenn Du eine andere Auffassung hast, kann das nur ein Anwalt klären.

Wie wäre es die Frage mal allgemein bei Frau Bader zu stellen?

Gruß Tina

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Re: Sehr gutes Beispiel....

Antwort von waterman am 06.12.2005, 17:00 Uhr

habe 5 Jahre lang Streitigkeiten im Bereich des Urheberrechts begleitet müssen - heute zum Glück nicht mehr; ist nämlich ein verdammt trockenes Gebiet :-( -.

Beachte bitte nur, gerade im Bereich der Fotographie gibts mannigfaltige Sonderregelungen, insbesondere dann, wenn es sich um eine Ablichtung von mir handelt.

Wenn Du möchtest, stelle ich Dir gerne einige Gerufungs- und Revisionsurteile, welche meine Ansicht stützen, zur Verfügung. Aber nicht öffentlich ;-)

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ach tinai

Antwort von waterman am 06.12.2005, 17:04 Uhr

ich könnte Dir übrigs auch eine ausführliche schriftliche Stellungsnahme meinerseits zuschicken. Nur diese hier zu veröffentlichen würde vermutlich das Forum sprengen und im Grund auch niemanden so richtig interessieren ;-)

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Re: Sehr gutes Beispiel....

Antwort von ninas59 am 06.12.2005, 17:04 Uhr

Eben,

Der Hosenherstellen hat das Urheberrecht. Ich kann das Nutzungsrecht von ihm erwerben, dann darf ich vielleicht die gleiche Hose nachschneidern.

Die Hose aber gehört mach dem Erwerb mir, ich darf sie zerreissen.

Der Fotograf hat das Urheberrecht aber kein Nutzungrecht, da er dazu erst das Nutzungrecht der dargestellten Person einholen muss.
Ich kann das Nutzungsrecht erwerben, dann darf ich eigene Abzüge machen. Oder ich kaufe das Bild, dann darf ich es zerreissen.

Allerdings kräht kein Hahn danach, wenn ich das Bild im PC einscanne und hinterher Oma und Opa schenke.

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richtig!

Antwort von waterman am 06.12.2005, 17:06 Uhr

das meinte ich auch und dachte es wär so rübergekommen. Fraglich ist nur, wie erwerbe ich ein Nutzungsrecht? Konkludent (ich hatte Fachwörter)bei Übergabe, was einem Verzicht auf die Urheberrechte, welche iÜ nur vererbt werden können, gleichsteht!!

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zudem,

Antwort von waterman am 06.12.2005, 17:07 Uhr

wer ist Frau Bader?

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Re: richtig!

Antwort von ninas59 am 06.12.2005, 17:13 Uhr

Ich denke, dabei kommt es darauf an ob es sich um das allgemeine oder das ausschließliche Nutzungsrecht handelt, sowie dem Kleingedruckten im Vertrag ;-)

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Re: richtig!

Antwort von waterman am 06.12.2005, 17:16 Uhr

obgleich, ich habe Verträge mit Fotographen immer nur mündlich geschlossen; die AGB's hangen nie aus ;-)

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Frau Bader ist effektiv Rechtsanwältin in den o.a.

Antwort von wassermann63 am 06.12.2005, 17:21 Uhr

Spezialisten-Foren.

LG
JAcky

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Re: Frau Bader ist effektiv Rechtsanwältin in den o.a.

Antwort von waterman am 06.12.2005, 17:22 Uhr

auch Urheberrecht?

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Re: Das weiß ich zufällig

Antwort von cats_mone am 06.12.2005, 17:22 Uhr

wer will denn überhaupt nachprüfen ob man Bild von Bild kopiert?
Es wird garantiert kein Fotograf kontrollieren kommen ob die Fotos vervielfältigt wurden und alle anderen interessiert es doch eh nicht. Und wenn ich meiner Familie diese Bilder schenke werden die sicher nicht beim Fotografen petzen gehen.
Also würde ich gar nicht groß drüber nachdenken.

Monique

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da sagt der Schwabe: froga koscht nix o.t. und LG

Antwort von wassermann63 am 06.12.2005, 17:23 Uhr

.

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Re: da sagt der Schwabe: froga koscht nix o.t. und LG

Antwort von waterman am 06.12.2005, 17:24 Uhr

nun ja, bin zwar kein Schwabe, aber ich weiß, dass man mit der Behandlung von Rechtsgebieten vorsichtig sein sollte. Insbesondere dann, wenn es sich um so komplizierte und umfangreiche handelt.

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Naja,

Antwort von ninas59 am 06.12.2005, 17:29 Uhr

Mündliche Absprachen sind auch gültig.

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In diesem Fall nicht wirklich kompliziert

Antwort von tinai am 06.12.2005, 17:31 Uhr

interessanterweise hat jemand die Frage schon bei Frau Bader reingestellt.

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@cats_mone

Antwort von ninas59 am 06.12.2005, 17:38 Uhr

schon, angenommen ein Fotograf macht ein Klassenfoto, einer kauft es, kopiert und verteilt es.

Tja, da bleibt nur die Frage, was wurde gekauft. Eigentlich nur das Foto.

Angenommen ich bezahle einen Fotografen für seine Dienstleistung mit Anfahrt und Stundenlohn, ist das was Anderes als wenn er das kostenfrei macht und er dann nur den Erlös der Bilder bekommt.
Allerdings muss im ersten Fall die Abtretung der Rechte geklärt werden.

Auch wenn dann der Fotograf alle Rechte abtreten würde, bliebe ihm das Urheberrecht (das Urheberrecht ist nicht übertragbar) erhalten. Dies würde verletzt sobald das Bild verändert würde (Kopien unterliegen dem Nutzungsrecht).

Was wieder was Anderes ist, wenn der Fotograf alles von einer weiteren Person machen lässt und lediglich auf den Auslöser drückt, dann hätten sie ein gemeinsames Urheberrecht was wiederum.....blablabla

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@tinai das erstaunt mich nun aber

Antwort von Schwoba-Papa am 06.12.2005, 17:41 Uhr

ich habe einen Freund (Fotograf im Nebenerwerb) beauftragt Fotos für unsere Firmenpräsentationen und für unsere Homepage zu machen mit von uns ausgeführte Anlagen z.B.

Auf meine Frage hin wer die Rechte an den Fotos hat, sagte er damals : Du als Auftraggeber ! Du kannst damit machen was Du willst, sein Honorar bezieht sich auf das Knipsen !

Da er nebenher als Sportfotograf arbeitet und diese Bilder verkauft, ist er rechtlich schon recht fit !

Aber wie gesagt, ich wäre erstaunt und lasse mich gerne eines besseren belehren !

Grüßle

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Re: @tinai das erstaunt mich nun aber

Antwort von tinai am 06.12.2005, 17:47 Uhr

Naja, wenn er das sagt ist es doch prima! Dann hast Du alle Rechte.

Aber gerade unter Freunden lass ich mir sowas immer schriftlich geben. Das ist für alle am saubersten.

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Re: @schwoba

Antwort von ninas59 am 06.12.2005, 17:47 Uhr

du hast das Nutzungsrecht. DAs Urheberrecht ist nicht übertragbar.

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Und wer hält den Blitz?

Antwort von tinai am 06.12.2005, 17:48 Uhr

Beim Klassenfoto wirds ja auch mit dem Persönlichkeitsreicht schwierig (mehr als 5 Personen auf einem Bild) oder hat das dann die Gesamtheit der fotografierten?

:-)

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Re: Und wer hält den Blitz?

Antwort von ninas59 am 06.12.2005, 17:50 Uhr

er muss künstlerisch am Werk tätig sein. Also man müsste seine Handschrift sehen.
Blitzhalten gilt nicht, Einleuchte wäre was anderes... das wird aber nicht so gehandhabt in der Praxis. Der Beleuchter ist der Hivi und der Depp, da der Fotograf das Licht dann abnimmt, hat er sich die REchte gesichert.

Die Personen haben kein Urheberrecht, sondern ein Persönlichkeitsrecht.

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wie fein doch die Unterschiede sind ! o.T.

Antwort von Schwoba-Papa am 06.12.2005, 17:51 Uhr

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Re: Und wer hält den Blitz?Ach und noch

Antwort von ninas59 am 06.12.2005, 17:53 Uhr

Sobald die Person auf dem Foto eindeutig zu erkennen ist, oder mit dem Inhalt des Bilder ins zusammenhang gebracht werden kann, muss die Genemigung eingeholt werden.

Beispiel, wenn du in Wien einen Fiakker fotografierst, und dieser zu erkennen ist, musst du die Genehmigung einholen, wenn du das Bild ins Internet stellst, ansonsten gibt es Strafen. Anders ist es mit vorbeigehenden Personen.

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Re: wie fein doch die Unterschiede sind ! o.T.

Antwort von ninas59 am 06.12.2005, 18:04 Uhr

Die sind aber wichtig. Vor allem wichtig zu wissen, denn im Falle eines Streits, ist das wichtig.

Angenommen du Verschenkst die Fotos als Fotos deiner Firma ist es in Ordnung (nicht klar ist mir, ob der Fotograf irgendwo erwähnt werden muss)

Oder du gehst her Vervielfältigst die Fotos, änderst ein bisschen und verkaufst sie als deine Fotos.....das darfst du nicht.

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