Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Bobby Mc Gee am 24.07.2017, 9:35 Uhr

Verjährung, ist das wirklich so?

Das ist jetzt leider ein Thema, das mir sehr nahe geht. Ich habe mich gerade schlau gemacht. Die Schwere der Tat ist ausschlaggebend. Also sexueller Missbrauch Schutzbefohlener ohne Eindringen nach fünf Jahren. Sexueller Mißbrauch der schwere körperliche und seelische Schäden nach sich zieht zwanzig Jahre.


So. Das ist tatsächlich ein Thema bei dem man mir raten könnte mich nicht damit zu befassen. Also würde ich dazu jetzt nichts mehr schreiben.

Nur so viel :die Strafen sind, selbst wenn die Tat nicht verjährt ist, mm nach viel zu gering.

Liebe Grüße

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.