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Geschrieben von EarlyBird am 24.07.2017, 8:25 Uhr

Verjährung, ist das wirklich so?

Ich meine das ernst - mit der Verjährung?
Angenommen die geschädigte Person z.B. bei Verstoß gegen sexuelle Selbstbestimmung (30 Jahre Verjährungsfrist?) wird sich aufgrund von Verdrängung erst viel später z.B. mithilfe von Therapie bewusst das man derartiges erlebt hat, weil man zum Tatzeitpunkt z.B. erst 5 Jahre alt war.
Beginnt dann die Verjährungsfrist nicht erst dann bei "Wiedererkenntnis"? Oder spielt tatsächlich nur der Tatzeitpunkt eine Rolle?

Ich weiß es nicht, daher frage ich....

 
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