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Geschrieben von EarlyBird am 24.07.2017, 13:22 Uhr

Nein, die Frage war doch nicht blöd!

Danke für die Infos, hatte das nicht persönlich genommen - ich tue mir nur immer sehr schwer Paragraphen, Juristendeutsch etc. richtig zu verstehen. Ist nunmal nicht meine Stärke :-/ Daher scheue ich mich vor eigenen Recherchen und frage lieber mal nach.

Ja das mit dem zivil- und dem stafrechtlichen Teil hatte ich auch herausgelesen, wobei sich die Antwort von "weiß nicht mehr wer" bzgl "Verjährung" ja allgemein bezog und ich daher keinen Unterschied machte + es für Geschädigte/Opfer ja auch wichtig ist über beides bescheid zu wissen - wie ich finde.

Ich hatte es auch so verstanden das die Verjährungsfrist nicht bis zum 30 LJ ruhen kann, sondern die zivilrechtliche Verjährungsfrist ab Fristbeginn je nach schwere der Tat bis zu 30 Jahre laufen kann.

Strafrechtlich ruht sie bis zum 21 LJ und beginnt erst dann oder sogar erst noch später wenn. ein Abhängigkeitsverhältnis besteht z.B. wenn man noch zu Hause (=> Täter) wohnt.

Insofern die neue zivilrechtliche Regelung für frühere Opfer auch zählen sollte, stellt sich in meinem Kopf folgende Rechnung. Bspl:

die AP war z.B. 1966 - z.B. 5 Jahre alt
In tnerapeutischer Behandlung kamen ihr erste Erinnerungen wieder hoch z.B. mit 25 Jahren => 1991
Beginn der zivilrechtlichen Verjährungsfrist (1991?) max 30 Jahre Laufzeit => 2021.
Dann wäre doch die Berjährungsfrist nicht zwingend abgelaufen oder? Auch wenn es sehr wahrscheinlich ist, sehe ich da in meiner Rechnung einen Puffer. vielleicht habe ich das aber auch falsch verstanden.

Ich möchte auch nicht pietätlos sein, das hier in diesem Thread zu diskutieren, aber ich fände es auch nicht richtig einfach nur aus der Annahme heraus zu sagen: "ist eh zu spät, du kannst eh nichts mehr (juristisches) machen". insofern es nicht tatsächlich stimmt.

Ich dachte da auch an Komapatienten, die nach ettlichen Jahren erwachen und ggf. erst dann in der Lage dazu wären.

Naja, ich muss jetzt los, danke für die infos :)

Lg

 
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