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Geschrieben von Sille74 am 24.07.2017, 10:34 Uhr

Verjährung, ist das wirklich so?

Ein Blick ins Gesetz ... ;-))

"Normalerweise" beginnt die Verjährung, wenn die Tat beendet ist ($ 78a StGB). Bei bestimmten Straftaten wie z.B. dem sexuellen Missbrauch eines Kindes oder auch Misshandlung ruht die Verjährung, bis das Opfer 30 Jahre alt ist ($ 78b Abs. 1 StGB). Um solche Straftaten dürfte es hier ja gehen. Dennoch ist aber mit Sicherheit im Fall der AP bereits Verjährung eingetreten, da sie nach ihren eigenen Zeitangaben ja vereits 1990 30 Jahre alt war ...

 
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