Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sille74 am 24.07.2017, 12:44 Uhr

Nein, die Frage war doch nicht blöd!

Das war doch nicht als Kritik gemeint, sondern nur als Hinweis, dass es tatsächlich eine gesetzliche Regelung gibt. Und das mit dem Blick ins Gesetz ist so ein mit Augenzwinkern, daher ja auch der Smiley, dahingesagter Satz ("Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein").

Genau aus Deinen Überlegungen heraus gibt es ja das mit dem Ruhen der Verjährung in bestimmten Fällen bis das Opfer 30 Jahre alt. Das ist die Regelung im Strafrecht.

Das, was Du gefunden hast, sind Verjährungsregeln im &7;ivilrecht, wo es nicht um die strafrechtliche Berfolgung des Täters durch den Staat geht, sondern um privatrechtöiche (Schadensersatz)Ansprüche des Opfers gegen den Täter. Bei Ansprüchen, mit denen es wir hier zu tun haben dürften, ist für den Verjährungsbeginn $ 199 Abs. 2 BGB maßgeblich würde ich sagen. Um aber genau dem von Dir angesprochenen Problem Rechnung zu tragen, gibt es auch hier eine Refelung, die die Berjährung hemmt, nämloch in $ 208 BGB.

LG,

Sille

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.