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Geschrieben von sechsfachmama am 18.06.2016, 11:45 Uhr

Mitteilung an AG betr. weiterem Job

ich habe eine berufsausbildung - nur leider gibt es diesen beruf nicht mehr. um in der branche fuß zu fassen, müsste ich eine komplett neue lehre machen, in meinem alter und bei den chancen auf dem arbeitsmarkt sinnlos.

job 1 reduziert sich auf nur noch wenige stunden auf abruf - falls überhaupt, so dass ich einen weiteren job benötige.
wenn ich job 2 bekommen sollte - bei dem ich vorher sämtliche "unklarheiten" ansprechen werde, ist es dann wohl besser, job 1 komplett aufzugeben, bei dem vieles was gesagt wurde, dann auf einmal nicht mehr gilt oder nie gesagt wurde etc. AG sagt mir am tel., dass er in zukunft alles nur noch schriftlich macht, um unklarheiten zu vermeiden, bietet mir einen minijob an, wo ich sage, ok - bitte mit einem schriftstück, ohne AV arbeite ich nicht und auf mündliche zusagen lasse ich mich nicht mehr ein - schreibt mir der AG, dass er sich nicht binden will und mir keinen schriftlichen AV gibt und dass er auch keine lust hat, allg. alles schriftlich zu machen ... ähm ja.

auch wenn die unternehmen entfernungsmäßig so weit auseinander liegen, dass die kunden des einen unternehmens gar nicht zu dem anderen unternehmen fahren würden, gilt das? es ist soweit auseinander, dass man in dem sinne nicht konkurriert.

 
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