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von DecafLofat  am 18.06.2016, 11:53 Uhr

Mitteilung an AG betr. weiterem Job

na wenn du deine chancen auf dem berufsmarkt nicht verbessern willst, dann nur zu: mache keine ausbildung. aber wovon lebst du dann in der rente wenn du dich von minijob zu minijob hangelst? nomen est omen?
ich könnte mir die haare raufen wenn ich sehe wie viele frauen in diese falle tappen nach der geburt der kinder. und deine sind ja nun schon etwas älter, du hattest also theoretisch zeit.
udn zu dem was du schreibst über AG 1, dass er keine lust hat alles schriftlich zu machen - warum WILLST du für so jemanden arbeiten?
und soweit ich weiß sind beide deutschlandweit vetreten, also finde ich deine herleitung ob sie konkurrieren oder nicht weil die geschäfte soundsoweit außeinanderliegen, nicht unbedingt gerichtsfest.

 
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