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Geschrieben von Benedikte am 28.01.2018, 12:34 Uhr

Letzten Endes - Ja @benedikte

aber zusammengefasst bedeutet es doch "wer an Flüchtlinge vermietet, ist selber schuld".

Ich meine, für einen echten Flüchtkling ist doch kennzeichnend, dass er all das nicht hat? Viele ja nicht mal einen Ausweis.

Und sowas heikles wie eine Bürgschaft- ich würde genau für meine Kinder bürgen beim Mieten- denen bin ich unterhaltspflichtig. Sonst niemandem.

Was den vermieter im beitrag angeht- ich weiss nicht, welche Qualität seine Wohnung hatte. also ob es eine ist, nach der sich gute Mieter "drängen".der wird jedenfalls vorsichtig sein.

 
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