Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von Herbstsonne30  am 24.01.2018, 20:28 Uhr

Frage an die Vermieter unter euch

Ich bin auf eine Wohnungsanzeige (Mietwohnung) eines privaten Vermieters gestoßen, in der verschiedene Umbaumaßnahmen für die Wohnung angeboten werden. Je nach Wunsch des zukünftigen Mieters.

Zum Beispiel Abtrennung eines schmalen Ganges von einem Zimmer, damit ein ehemaliges Durchgangszimmer keines mehr ist und das Zimmer dahinter zukünftig vom Flur erreichbar ist. Oder Einbau von Dusche, Waschbecken und WC in einen Abstellraum, um ein 2. Bad zu haben. Die Kosten für diese Umbaumaßnahmen sollen auf die Kaltmiete umgelegt werden.

Je nachdem, ob eine Firma beauftragt wird oder man es als zukünftiger Mieter selbst machen möchte, sind es 0,9 % der Renovierungskosten bzw. 0,9 % der vom Vermieter bezahlten Materialkosten. Bei 5.000 Euro Kosten steigt die Kaltmiete um 45 Euro.

Ich denke, dass das zulässig ist, oder?

Was mich allerdings wundert und das ist nicht in der Anzeige erwähnt, sondern wurde mir am Telefon gesagt, das komplette Malern (ca. 2.400 Euro, wenn es eine Firma macht) und ein notwendiger Teppichbodenaustausch sollen ebenfalls umgelegt werden, nach dem gleichen Schlüssel.

Ist das zulässig? Wie handhaben sowas die Vermieter hier?

 
18 Antworten:

Re: Frage an die Vermieter unter euch

Antwort von mama von joshua am tab am 24.01.2018, 20:53 Uhr

Da der Fussboden einer Abnutzung unterliegt, gibt es sogar Intervalle, wann der getauscht werden muss/soll. Aber das ist eine Sache, die ist nicht umlagefähig in dem Sinn. Ich meine, das wäre noch nicht mal als Sanierungskosten zu sehen. Soweit ich weiss, auch nicht umlagefähig.

Malerarbeiten kann er auch nicht umlegen. Das ist nicht zulässig.

Mir kommt das alles sehr suspekt vor. Ich würde mir den Vertrag ohne Unterschrift mitgrben und beim Fachmann prüfen lassen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

malern ...

Antwort von Ellert am 24.01.2018, 20:56 Uhr

huhu

wir hatten immer bei Miete den Fall dass wir selbst malerten und dann auch ohne Malerarbeiten auszogen uun der nächste das wieder machte wie es ihm gefiel.
Boden tauscht eigentlich der Vermieter aus

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Eine Mieterhöhung ist es doch nur,...

Antwort von Trini am 24.01.2018, 21:44 Uhr

...wenn es der gleiche Mieter bleibt.
Und wenn sich der Wohnwert erhöht. Bei uns war es mal der Bau eines Carports,den wir abgelehnt haben.

Warum man bei einem neuen Mieter von Mieterhöhung spricht, kann ich mir nicht erklären.

Teppich ist Vermietersache und Malern muss eigentlich der Vormieter beim Auszug.

Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Das ist keine Mieterhöhung im rechtlichen Sinn!

Antwort von Mehtab am 24.01.2018, 21:54 Uhr

Du wirst wohl gleich den Mietvertrag mit der höheren Miete abschließen, oder?
Da kannst du dir überlegen, ob du eine günstigere Miete haben willst, oder den Umbau selbst stemmst. Rechne dir halt aus, wie lange du in der Wohnung bleiben wirst, und ob sich das für dich lohnt.

Wenn du nichts von beiden haben willst, dann kannst du dir ja auch eine andere Wohnung mieten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wo lest ihr das Wort Mieterhöhung? Dieses Wort habe ich nirgends geschrieben oT

Antwort von Herbstsonne30 am 24.01.2018, 21:59 Uhr

...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

"Malern muss eigentlich der Vermieter beim Auszug"

Antwort von Hubbeldubbel am 24.01.2018, 22:03 Uhr

Kommt auf den Vertrag an, Mietdauer und Abnutzung. Gefühlt sind eher 80 % nicht zur Renovierung verpflichtet, nicht umgekehrt :-) Auf beigefügter Seite ist alles schön erklärt:

https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/wohnungsuebergabe/renovierungspflicht.html

Fußbodenbelag ist Sache des Vermieters und Renovierung theoretisch auch. In vielen Verträgen wird das aber auf den Mieter abhewälzt. Hat dieser nichts extrem gestaltet und bewohnte die Wohnung lediglich ein Jahr, wäre es unverhältnismäßig eine Renovierung zu fordern.

Allgemein dazu...
Was die Fragestellerin schildert erscheint mir auch suspekt. Der Vermieter darf schließlich die Kaltmiete bei neuen Mietern selbst festlegen. Was soll da diese Rechnerei, soll es so undurchsichtig wie möglich werden? :-D

Er stellt die Regeln auf. Auch wenn Bodenbeläge und Co Vermietersache sind, kann er sie letztlich gedanklich einfach auf seine geforderte Kaltmiete rechnen.

Umlegen mit der ersten Betriebskostenabrechnung kann er sie nicht, weder ganz noch anteilig.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Eine Mieterhöhung ist es doch nur,...

Antwort von Hubbeldubbel am 24.01.2018, 22:05 Uhr

Im Zitat/ im Betreff muss es natürlich Vormieter statt Vermieter heißen, Entschuldigung - mein Handy kannte das Wort noch nicht :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wo lest ihr das Wort Mieterhöhung? Dieses Wort habe ich nirgends geschrieben oT

Antwort von Mehtab am 24.01.2018, 22:11 Uhr

"Bei 5.000 Euro Kosten steigt die Kaltmiete um 45 Euro."
Du schreibst nicht "Mieterhöhung", aber die Kaltmiete steigt. Das ist aber auch egal, letztendlich musst du entscheiden, ob du die höhere Miete zahlen willst, oder eine andere Wohnung suchst, oder willst du wissen, ob das in Gebieten mit Mietpreisbremse zulässig ist. Irgendwie verstehe ich nicht ganz, worauf du hinauswillst.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wo lest ihr das Wort Mieterhöhung? Dieses Wort habe ich nirgends geschrieben oT

Antwort von Hubbeldubbel am 24.01.2018, 22:20 Uhr

Sie möchte wissen ob das üblich oder unüblich ist.

So habe ich es verstanden und das so offen zum Thema zu machen, zwischen Vermieter und Mieter halte ich für unüblich.

Ich würde als Vermieter einfach gedanklich runterrechnen. Geschätze Mietdauer 36 Monate, 3600 Euro für Fußboden + bissl Maler, naja(?) 50 bis 100 Euro Kaltmiete mehr, je nach Begehrtheit. Je nach Lage kann es aber ja auch sein, es muss neuer Fußboden rein, damit die Wohnung überhaupt jemand will :-D

Das Beschriebene kenne ich so aus unserer Region nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Herbstsonne hat gefragt, ob das zulässig ist!

Antwort von Mehtab am 24.01.2018, 22:28 Uhr

Zwischen zulässig und üblich ist schon ein Unterschied.

Machen würde ich das als Vermieter so nicht, weil ich gar nicht wollen würde, dass ein Mieter in meiner Wohnung Baumaßnahmen durchführt. Wenn der Mieter recht rumpfuscht, dann ist die Wohnung des Vermieters versaut.

Warum der Vermieter diese Variante anbietet, weiß ich auch nicht, aber ich denke schon, dass es zulässig ist. Man kann Vieles vereinbaren. Ob es gut ist, steht auf einem anderen Blatt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wo lest ihr das Wort Mieterhöhung? Dieses Wort habe ich nirgends geschrieben oT

Antwort von Hubbeldubbel am 24.01.2018, 22:32 Uhr

Entschuldigung, dann war es nicht deutlich herauslesbar.

Natürlich ist es zulässig. Vertragsfreiheit BGB aber unüblich in meinen Augen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage an die Vermieter unter euch

Antwort von Andrea&Würmchen am 24.01.2018, 23:46 Uhr

Hallo,
zulässig ist das meiner Meinung nach schon. Wir haben es anders gemacht:

Hier wollte eine Familie einziehen und zwei übereinander liegende Wohnungen mieten. Bezahlbarer Wohnraum in dieser Größenordnung (ca. 160 qm) ist hier quasi nicht zu bekommen. Sie hätten daher in Kauf genommen, immer über das Treppenhaus in die andere Wohnung gehen zu müssen. Das wollten wir aber nicht. So haben wir ihnen angeboten, dass sie einen Deckendurchbruch durchführen lassen können - allerdings auf eigene Kosten. Wir wollten lediglich, dass sich vorher ein Statiker das Ganze ansieht und haben ihnen eine Firma empfohlen, die kurz vorher für uns die gleichen Arbeiten durchgeführt hat (und das dann letztlich auch für sie gemacht hat).

Für den Fall eines Auszugs innerhalb der ersten 5 Jahre (was definitiv nicht geplant ist), haben wir eine Vereinbarung bezüglich der Rückbaukosten getroffen - ganz ehrlich: das war die beste Entscheidung, die wir je gefällt haben. Aber ich würde in meinem Eigentum keinen Mieter selber umbauen lassen, der nicht vom Fach ist. Da ist Pfusch doch durchaus möglich und am Ende muss ich die Suppe dann auslöffeln...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage an die Vermieter unter euch

Antwort von Danyshope am 25.01.2018, 7:23 Uhr

Dinge wie Bodenbelag sind mitnichten immer Sache des Vermieters. Das ist ein riesen Denkfehler. Er kann das stellen, muss es aber nicht.

Dafür aber dürft ihr im Fall des Auszuges schauen ob ihr den Bodenbelag - wenn selbst bezahlt und verlegt - auch wieder mitnimmt oder evtl versucht vom neuen Mieter eine Ablöse zu bekommen.

Ebenso die Malerarbieten, auch da ist der Vermieter nicht verpflichtet das machen zu lassen. Ihr könnt es auch selbst machen. Entsprechend müsst ihr dann aber auch beim Auszug unter Umständen nicht noch mal renovieren - je nachdem wie ihr die Wandgestaltung gemacht habt und was vertraglich vereinbart wurde.

Wir haben in den letzten Mietwohnungen des öfteren renoviert, Tapeten, malen oder Laminat legen ist nicht unbedingt große Kunst. Teppich verlegen noch weniger. Mit etwas Übung sollte das jeder selbst hinbekommen, dann ist es natürlich auch entsprechend Mehraufwand. Muss man überlegen ob man es nicht lieber machen lässt und dann entsprechend dafür zahlt....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

vertraglich vereinbaren kann man viel ......

Antwort von Caot am 25.01.2018, 8:35 Uhr

...... so pauschal zu sagen, nein, geht nicht, ist nicht richtig. Fakt ist, es ist ein Angebot, das kann man, muss man aber nicht machen. Individualvereinbarungen zum MV gehen immer, sofern sie nicht mehrmals angewendet werden. Wenn das also ein privater Vermieter ist, kann man ganz viel vereinbaren.

Mir persönlich wäre das alles zu "wild". Ich würde besser getrennt haben, wer welche Leistung erbringt, was man dafür zahlt und/oder was eben nicht.

Es wäre aber auch ein Treffen möglich, wo genau definiert wird, was gemacht wird, wer welche Leistung zu welchem Preis übernimmt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage an die Vermieter unter euch

Antwort von Alhambra am 25.01.2018, 9:34 Uhr

Also vorab, ist es nett, dass der Vermieter das anbietet, sofern ihr er euch damit wirklich eine Option überlässt. Soll heißen, wenn ihr sagt, es soll so bleiben, bleibt es auch bei der ursprünglichen Miete bzw. die Miete steigt maximal um die erlaubte Erhöhung, die bei Neuvermietung zulässig ist.

Sind im Zuge dieser Modernisierungsmaßnahmen (das sind keine Renovierungskosten, feiner aber wichtiger Unterschied!) auch die Malerarbeiten und eine neuer Teppich notwendig, gehören diese dazu.

Ist es hingegen ein alter Gammelteppich (älter als 10 Jahre glaube ich) und/oder arg verschlissen, der von der Moderniesierung nicht betroffen jedoch Mietgegenstand ist, so muss er ihn ohnehin erneuern. Das ist dann aber Instandhaltung und kann nicht auf die Kaltmiete umgelegt werden. Das soll der Vermieter dann bei seiner Steuer angeben.

Aber wenn ich es richtig sehe, habt ihr den Mietvertrag noch nicht. Ist also zu überlegen, was ihr möchtet, eine zweites Bad, ein zusätzliches Zimmer und dann eben die höhere Miete in Kauf nehmen. Denn Handhabe ohne Vertrag habt ihr eh nicht. Und es ist auch zu überlegen, ob man unterschreibt und dann in den Clinch geht, also Fragen, Überlegen und Klären im Vorfeld. Ein Mietverhältnis sollte nicht belastet beginnen, sonst habt ihr im Zweifel das Nachsehen, wenn ihr zukünftig Probleme haben solltet, egal welcher Natur und dann auf einen Sturkopf angewiesen seid.

Warum er all das in der Annonce nicht erwähnt, kann man nur mutmaßen ohne weitere Informationen. Müsstet ihr ihn schon selber fragen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage an die Vermieter unter euch

Antwort von Nikas am 25.01.2018, 13:18 Uhr

Meine grundsätzliche Frage wäre:
Ist die Wohnung samt Lage/etc. so genial für Dich, dass Du Dich auf all die von Dir erwähnten und anstrengenden (Rechen-)"Spielchen" einlassen wollen würdest?

Mir scheint, dass der Vermieter selbst nicht flüssig genug ist, um seine Whg. zu renovieren, also dann auch geldwerter zu machen, und möchte das auf den Mieter abwälzen. Oder er weiss eigentlich selber nicht so ganz genau, was er will, und checkt jetzt mal auf dem Markt, was Interessenten denn so alles zu leisten bereit sind. Und mit solchen Dilettanten würde ich mich auf keine (Miet-)Geschäfte einlassen.


Grundsätzlich ist es doch so, dass immer der, der die Rechnungen bezahlt, von Anfang an oder im Endeffekt im Nachteil ist. Der Vermieter als Bezahler würde erst nach vielen Mieteinnahmen oder auch gar nicht mit Gewinn herauskommen. Der Mieter als Bezahler wiederum kann die Investition ja nicht mitnehmen, wenn er wieder auszieht (ich hab etliche Bekannte, die etliche Wohnungen immer super renoviert haben und am Ende teils mit hohen Verlusten und viel Ärger wieder auszogen).

Meine subjektive Meinung zu dem von Dir erwähnten Mietobjekt: Such Dir was anderes, unkomplizierteres. Denn wenns schon so losgeht ....

In den umkämpften Mietwohnungsmärkten würde der Vermieter mit dem Abwälzen der Renovierung und sonstigen Kosten auf den Mieter natürlich weniger Probleme haben; schon klar.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage an die Vermieter unter euch

Antwort von Herbstsonne30 am 25.01.2018, 19:18 Uhr

Mir ging es um den letzten Absatz:

"Was mich allerdings wundert und das ist nicht in der Anzeige erwähnt, sondern wurde mir am Telefon gesagt, das komplette Malern (ca. 2.400 Euro, wenn es eine Firma macht) und ein notwendiger Teppichbodenaustausch sollen ebenfalls umgelegt werden, nach dem gleichen Schlüssel.

Ist das zulässig? Wie handhaben sowas die Vermieter hier?"

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Dass der Umbau für einen weiteren Flur, um das Durchgangszimmer wegzubekommen und der Einbau eines zweiten Bades auf die Miete umgelegt werden können, war für mich fast unstrittig. Immerhin wertet es die Wohnung auch auf.

Unschlüssig war ich bei den Maler- und Teppicharbeiten, weil das Abnutzung ist ...

Es gibt jetzt eine angegebene Kaltmiete XXX, die sich pro 5.000 Euro Kosten, die der Vermieter in die Wohnung steckt, um 45 Euro erhöhen würde. Diese Miete würde dann im Mietvertrag stehen

Dass ich selbst entscheiden muss, ob ich das möchte, ist mir schon klar. Ich möchte lediglich rechtssicher in das Gespräch / Treffen mit dem Vermieter gehen, deswegen fragte ich hier nach. Jetzt weiß ich, dass der, der bei Einzug gemalert hat, nicht auch bei Auszug malern muss und dass es für den Austausch von Teppichboden wegen Abnutzung auch Fristen gibt.


Ich weiß nicht, ob der Vermieter einfach nur unwissend ist oder versucht, zukünftige Mieter übers Ohr zu hauen. Er sagte am Telefon, dass er die Wohnung ursprünglich für sich selbst gekauft hat. Er wohnt in einer anderen Stadt. Der Umzug in meine Stadt, in diese Wohnung, war angedacht, hat sich jetzt aber endgültig zerschlagen, den Grund kenne ich nicht. Die vorgeschlagenen Umbaupläne hat er ursprünglich für die Selbstnutzung entworfen.

Wie lange er schon Vermieter ist, weiß ich nicht. Ich kenne auch die Geschichte des Hauses nicht, in dem die Wohnung ist, da ich ursprünglich nicht aus dieser Stadt hier stamme und auch noch nicht ewig hier wohne.

Die Vormieter haben laut Erzählungen des Vermieters mehrere Jahre in der Wohnung gewohnt. Laut erzähltem Werdegang müssen es an die 10/15 oder noch mehr Jahre gewesen sein (erst kleinere Kinder, dann Kinder ausgezogen, dann Mann gestorben, jetzt zieht Frau alleine aus).

Ich tippe aber eher auf einen unwissenden Vermieter, weil ich ihn erst am Telefon darauf brachte, dass er die Nebenkosten zu niedrig kalkuliert hat bzw. ich nachfragte, für wieviele Personen diese kalkuliert sind (z.B. beim Wasser und beim Müll macht das ja schon einen Unterschied). Da meinte er, die wären nach dem Verbrauch der letzten Jahre ausgerichtet. Und da war die Wohnung nur von einer Person bewohnt. Er hat mir Einblick in die Nebenkostenabrechnungen angeboten.

Die Lage der Wohnung ist schon genial, da sehr innenstadtnah. Aber das ist für mich kein hust have, ich würde auch fünf Straßenbahnhaltestellen weiter nach draußen ziehen. Mit der dann höheren Kaltmiete (denn mit Durchgangszimmer kommt sie überhaupt nicht in Frage) und den dann höheren realistischen Nebenkosten wird die Wohnung wahrscheinlich zu teuer werden. Da ich nichts zu verlieren habe, werde ich alle Fragen fragen, die ich beantwortet haben möchte.

Ach so, selbst Hand anlegen fällt weg, da die handwerkliche Begabung nicht sooo groß ist.


Ich hoffe, dass ich alle gestellten Fragen beantwortet habe ...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage an die Vermieter unter euch

Antwort von Seansmama am 26.01.2018, 12:37 Uhr

Bin zwar kein Vermieter, wohnen nur in einem kleinem 3 Familienhaus. Nun, ich kann Dir nur raten, alles schriftlich in einem Vertrag festzuhalten, Jahre später weiß kein Vermieter was von irgendwas und dann stehst Du da. ... aus eigener Erfahrung!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.