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von Herbstsonne30  am 24.01.2018, 20:28 Uhr

Frage an die Vermieter unter euch

Ich bin auf eine Wohnungsanzeige (Mietwohnung) eines privaten Vermieters gestoßen, in der verschiedene Umbaumaßnahmen für die Wohnung angeboten werden. Je nach Wunsch des zukünftigen Mieters.

Zum Beispiel Abtrennung eines schmalen Ganges von einem Zimmer, damit ein ehemaliges Durchgangszimmer keines mehr ist und das Zimmer dahinter zukünftig vom Flur erreichbar ist. Oder Einbau von Dusche, Waschbecken und WC in einen Abstellraum, um ein 2. Bad zu haben. Die Kosten für diese Umbaumaßnahmen sollen auf die Kaltmiete umgelegt werden.

Je nachdem, ob eine Firma beauftragt wird oder man es als zukünftiger Mieter selbst machen möchte, sind es 0,9 % der Renovierungskosten bzw. 0,9 % der vom Vermieter bezahlten Materialkosten. Bei 5.000 Euro Kosten steigt die Kaltmiete um 45 Euro.

Ich denke, dass das zulässig ist, oder?

Was mich allerdings wundert und das ist nicht in der Anzeige erwähnt, sondern wurde mir am Telefon gesagt, das komplette Malern (ca. 2.400 Euro, wenn es eine Firma macht) und ein notwendiger Teppichbodenaustausch sollen ebenfalls umgelegt werden, nach dem gleichen Schlüssel.

Ist das zulässig? Wie handhaben sowas die Vermieter hier?

 
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