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Geschrieben von mama von joshua am tab am 24.01.2018, 20:53 Uhr

Frage an die Vermieter unter euch

Da der Fussboden einer Abnutzung unterliegt, gibt es sogar Intervalle, wann der getauscht werden muss/soll. Aber das ist eine Sache, die ist nicht umlagefähig in dem Sinn. Ich meine, das wäre noch nicht mal als Sanierungskosten zu sehen. Soweit ich weiss, auch nicht umlagefähig.

Malerarbeiten kann er auch nicht umlegen. Das ist nicht zulässig.

Mir kommt das alles sehr suspekt vor. Ich würde mir den Vertrag ohne Unterschrift mitgrben und beim Fachmann prüfen lassen.

 
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