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Geschrieben von Mehtab am 24.01.2018, 22:28 Uhr

Herbstsonne hat gefragt, ob das zulässig ist!

Zwischen zulässig und üblich ist schon ein Unterschied.

Machen würde ich das als Vermieter so nicht, weil ich gar nicht wollen würde, dass ein Mieter in meiner Wohnung Baumaßnahmen durchführt. Wenn der Mieter recht rumpfuscht, dann ist die Wohnung des Vermieters versaut.

Warum der Vermieter diese Variante anbietet, weiß ich auch nicht, aber ich denke schon, dass es zulässig ist. Man kann Vieles vereinbaren. Ob es gut ist, steht auf einem anderen Blatt.

 
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