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Geschrieben von Nenilein am 24.01.2018, 22:08 Uhr

Angelehnt an die Vermieter Frage unten

Wir sind vor knapp 2 Jahren in unsere Wohnung gezogen. Mietwohnung.
In der Wohnung lag 12 Jahre alter Teppich.

Wir als Mieter haben mit dem Vermieter abgesprochen, dass der Teppich eklig ist und ihn entfernen und etwas neues verlegen dürfen. Das steht so als Absprache auch im Vertrag. Etwa "Laminat wird von Mieter verlegt".
Wir haben den Boden also logischerweise auch bezahlt.

Jetzt lese ich, dass der Vermieter Teppich nach einer bestimmten Zeit eh wechseln oder aufbereiten muss. Diese Zeit war bei uns ja verstrichen, es wäre also an sich die Pflicht des Vermieters gewesen.
Klar, wenn wir ausziehen muss der Boden abgelöst werden von Vermieter oder Nachmieter. Aber natürlich für weniger als wir bezahlt haben.

Das haben wir verbockt oder? Da jetzt noch ne Forderung an den Vermieter zu stellen ist zu spät und unsinnig oder?

Lieben Dank schon mal!

 
29 Antworten:

Re: Angelehnt an die Vermieter Frage unten

Antwort von Mehtab am 24.01.2018, 22:15 Uhr

Ihr habt das vertraglich so geregelt und jetzt willst du nach zwei Jahren Geld vom Vermieter? Nein, so geht das nicht.

Ich bin auch der Meinung, dass weder der Vermieter noch der Nachmieter den Boden ablösen muss, wenn nichts vereinbart ist. Hast du mit dem Vermieter vereinbart,dass er dir eine Ablöse bezahlt, wenn ihr auszieht?

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Re: Angelehnt an die Vermieter Frage unten

Antwort von Nenilein am 24.01.2018, 22:26 Uhr

Nein, es ist nicht vertraglich so geregelt.
Es ist vermerkt, dass wir den Boden selbst verlegen.
Wir haben auch selbst eine neue Duschwand, Küche und Rollos eingebaut. Das Material hat alles der Vermieter bezahlt (wir sind in Vorkasse gegangen) und eingebaut haben wir.
Das einzige, was er eben nicht bezahlt hat war der Boden.
Andere Absprachen als wie bei Duschwand und Küche gab es für den Boden auch nicht.

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Re: Angelehnt an die Vermieter Frage unten

Antwort von Mehtab am 24.01.2018, 22:30 Uhr

Ja eben, die anderen Materialien hat er schon bezahlt, und ob ihr für den Boden nach dem Auszug noch etwas bekommt, das bezweifle ich. Warum habt ihr denn für den Boden nicht auch gleich abgerechnet, wie bei den anderen Sachen?

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Mehtab

Antwort von Nenilein am 24.01.2018, 22:46 Uhr

Ja das weiß ich ehrlich gesagt nicht und muss vermutlich zugeben, dass es Blödheit war.
Effektiv wollte der Vermieter diesen wirklich ekligen Teppich nämlich liegen lassen. Wir haben dann lange diskutiert und schlussendlich waren wir froh, "gewonnen" zu haben und die Erlaubnis bekommen zu haben, den Boden überhaupt tauschen zu dürfen.
Wie das mit den Kosten dann verlaufen ist weiß ich leider nicht mehr. Also verlaufen ist da gar nichts leider, aber warum kann ich mich nicht mehr erinnern.

Dass wir die Kosten für den Boden tragen steht nicht im Vertrag. Aber auch von den anderen Reparaturen steht nichts im Vertrag.
Der Vertrag ist eh recht schludrig glaube ich. Unser Vermieter hat die Wohnung neu übernommen als wir eingezogen sind (fer Vater des jetzigen Vermieters war erst der Vermieter, die Wohnung wurde dann überschrieben) und von der ganzen Materie eigentlich auch keine Ahnung.

Daher eben die Frage, weil von den Kosten nichts im Vertrag steht. Und der Boden ja nach gewisser Zeit erneuert werden muss, also theoretisch hätte der Vermieter die Pflicht gehabt.

Wollte nur wissen, wie sich das dann eben verhält.

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Nachtag

Antwort von Nenilein am 24.01.2018, 22:58 Uhr

Es ist jetzt auch nicht so, als würde ich auf das Geld pochen wollen.
Es ist seit 2 Jahren ausgegeben, jetzt tut es auch nicht mehr weh
Es ist tatsächlich eher eine Interessensfrage.
Klar, wenn man irgendwie was wieder "reinholen" kann, weil es einfach rechtens ist wendet man nichts dagegen ein. Aber mit unserem Vermieter haben wir ohnehin gerade andere Sorgen (Leider ein Schimmelproblem), da werd ich jetzt wirklich nicht noch den Boden oben drauf setzen.

Also, rein aus Interesse, will ja in der nächsten Wohnung nicht wieder die Dumme sein

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Re: Angelehnt an die Vermieter Frage unten

Antwort von KKM am 25.01.2018, 6:10 Uhr

Ich könnte mir denken, dass Du beim Auszug Deinen Laminatboden dann mitnehmen darfst... ist ja Deiner.....

Rechtlich sicher bin ich mir jedoch nicht.

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Re: Angelehnt an die Vermieter Frage unten

Antwort von Nenilein am 25.01.2018, 6:14 Uhr

Akzeptier ich von mir aus auch

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Erfahrung meiner Freund zum Boden

Antwort von Ellert am 25.01.2018, 6:32 Uhr

Fall Wie bei Euch
sie hat alten Teppich raus und Laminat rein, nach zwei Jahren raus
Nachmieter hat den Laminat nicht bezahlt
Vermieter sagt, alter Zustand herstellen oder Laminat lassen und aufs Ged verzichten.
alter Zustand ging nicht da Teppich entsorgt
also musste sie es drinlassen und keiner hat ihr einen cent gegeben

dagmar

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Re: Angelehnt an die Vermieter Frage unten

Antwort von Danyshope am 25.01.2018, 7:06 Uhr

Bodenbelag ist nicht mitnichten immer Sache des Vermieters. es kommt drauf an was vereinbart wurde. Anders sieht es aus mit fest installierten Bodenbelag wie zB Parkett oder Fliesen wenn diese bei Einzug vorhanden sind. Dann steht in der regel aber im Mietvertrag auch was dazu. "Bewegliche" Dinge wie Laminat, Vinyl oder Teppich kann der Vermieter stellen - muss er aber nicht.Auch da gilt aber, was steht im Mietvertrag?

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Re: Angelehnt an die Vermieter Frage unten

Antwort von Danyshope am 25.01.2018, 7:11 Uhr

Genau, den darf man dann mitnehmen bzw schauen ob man Ablöse von den neuen Mietern bekommt.

Wenn der neue raus, dann muss man aber IMO auch den alten Belag wieder hinlegen - den der gehört ja dem Vermieter. Und ja, weiß das ist utopisch, wer behält sowas die ganzen Jahre über. Aber mancher lässt deshalb den alten Teppich unterm neuen Laminat liegen....

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Re: Angelehnt an die Vermieter Frage unten

Antwort von emilie.d. am 25.01.2018, 8:40 Uhr

Ihr hattet auch zu Beginn Eures Mietverhältnisses keinen Anspruch auf einen neuen Teppich. Durch Euren Einzug habt ihr praktisch den Ist-Zustand akzeptiert. Ihr hättet aber nach einigen Jahren geltend machen können, dass der Boden abgewohnt ist und erneuert werden muss.

Das ist die Krux, man muss beim Einzug schon alles geltend machen, was erneuert werden muss. Frage ist dann, ob man die Wohnung dann noch bekommt.

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Es gibt keine Fristen zum Austausch nur eine Abschreibung

Antwort von Caot am 25.01.2018, 8:41 Uhr

....es gilt im Rechtsstreit dass ein Teppich ca. 8-10 Jahre lang nutzbar sein muss. Immer für den Streitfall, wenn ein Mieter auszieht und diesen dreckig hinterlässt und man sich dann streitet wie sauber der zurück gegeben werden muss.

Wenn ein Teppich also 10 Jahre in der Wohnung liegt, kann dem ausziehenden Mieter kein Flecken oder Beschädigung mehr angerechnet werden. Eine Pflicht zum Austausch durch den Vermieter besteht da noch lange nicht. Das muss man trennen.

Wenn Ihr vereinbart habt, ich als Mieter verlege Laminat, dann ist das euer Problem. Wobei Problem ist ja immer relativ. Mit Sicherheit habt Ihr die Wohnung dadurch günstiger bekommen. Mit neuem Bodenbelag wäre die Wohnung teurer gewesen.

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Re: Angelehnt an die Vermieter Frage unten

Antwort von Nenilein am 25.01.2018, 8:53 Uhr

Das stimmt eben nicht ganz. Wir haben noch vor Einzug eben wegen dem Boden wegen dem Boden diskutiert. Logischerweise. Wenn alle Möbel stehen brauch ich mit dem Boden nicht mehr ankommen.

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Re: Angelehnt an die Vermieter Frage unten

Antwort von Nenilein am 25.01.2018, 8:54 Uhr

Leider steht da eben so gut wie nix.
Das Ding ist so stümperhaft, dass ich mittlerweile denke wir hätten gar nicht erst einen machen brauchen

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Re: Es gibt keine Fristen zum Austausch nur eine Abschreibung

Antwort von Nenilein am 25.01.2018, 8:59 Uhr

Also der Vermieter fand die Wohnung selbst ziemlich eklig wie sie war.
Insgesamt, nicht nur den Boden.
Allerdings ging die Vermieterseite (zum ersten mal im Leben Rolle als Vermieter) da recht unbedarft ran. Naiv...
Genau so wie wir wir waren beide so der Ansicht "wenn man über die Dinge redet wird das schon".
Hat es an sich auch. Wir kommen zu Recht.

Ganz so einfach werd ich das für die Zukunft trotzdem nicht mehr handhaben...

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Klar kann man wegen dem Boden diskutieren.

Antwort von emilie.d. am 25.01.2018, 9:05 Uhr

Man kann beispielsweise auch zum Ausdruck bringen, dass einem die Badewanne so nicht gefällt und man die gewechselt haben möchte.

Man hat im Vorfeld aber keinerlei Rechte auf einen Austausch, es sei denn man vereinbart vertraglich etwas Anderes. Und sobald man den Vertrag unterschrieben hat, eben auch nicht.

Meine Mutter war bestimmt schon dreimal wegen Mietstreitigkeiten vor Gericht. Selbst bei einer Wanne aus den 60ern hast Du kein Anrecht auf einen Austausch. Du kannst irgendwann nach ein paar Jahren, so die Wanne entsprechend abgenutzt ist, die Miete etwas mindern. Mehr nicht.

Anderes Beispiel, Vermieter sichert mündlich zu, Steckdosen zu erneuern. Hat vor Gericht keinen Bestand, wenn das Mieterehepaar nicht einen Zeugen aufbieten kann oder es schriftlich hat.

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Stümperhaft ist als Mieter super.

Antwort von emilie.d. am 25.01.2018, 9:10 Uhr

Bei uns waren sämtliche Renovierungsklauseln ungültig. Wir mussten die Wohnung lediglich besenrein verlassen.

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Re: Angelehnt an die Vermieter Frage unten

Antwort von Alhambra am 25.01.2018, 10:29 Uhr

Laminat fällt unter bauliche Maßnahme und muss vom Vermieter erlaubt sein (weil es auch u.U. wegen Trittschall Probleme mit anderen Mietern geben kann). Steht es im Mietvertrag, ist es ok und der Mieter ist auf der sicheren Seite.

Für euer Anliegen wäre aber das wichtig: War der Teppich Teil des Mietvertages, wird er explizit erwähnt? Sonst habt ihr lediglich die Erlaubnis, dass Laminat verlegt werden darf und der Vermieter kann bei Auszug verlangen, dass ihr ihn wieder - auf eure Kosten! - entfernt. Alles andere müsste dann mit dem Vermieter abgesporchen und geklärt werden.

Wichtig ist immer, alles schriftlich im Vertrag festzuhalten, gerne auch nachträglich vereinbaren, aber immer schrifltich, besonders wenn es mit Kosten verbunden ist. Sonst habt ihr keine Handhabe und für euch sieht es mau aus. Ggf. kann man sich noch mit einem möglichen Nachmieter einigen, aber im Zweifel muss er von euch entfernt und entsorgt werden.

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Wenn du etwas willst, dann musst du beweisen können, dass dir das zusteht!

Antwort von Mehtab am 25.01.2018, 10:32 Uhr

Wenn nichts vereinbart ist, dann geht das ganz klar zu deinen Lasten. Nur weil du den Teppichboden durch einen Laminatboden ersetzen darfst, heißt das noch lange nicht, dass der Vermieter dafür die Kosten trägt.

Wenn du was willst, dann frag einfach den Vermieter, ob du noch etwas für deinen Laminat bekommst. Ob du etwas bekommst, ist eine freiwillige Sache des Vermieters. Rechtlich geltend machen kannst du gar nichts. Aber, wenn der Vermieter euch die Materialkosten für die anderen Sachen ersetzt hat, vielleicht gibt er euch auch noch etwas für euren Laminatboden.

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Emilie

Antwort von Nenilein am 25.01.2018, 10:38 Uhr

Um Pflicht oder nicht geht es doch gar nicht, im Vorfeld erst recht nicht mehr.
Es geht darum, dass der Vermieter alle Renovierungen bisher materiell bezahlt hat, wir den Einbau, nur beim Boden eben nicht.

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Re: Angelehnt an die Vermieter Frage unten

Antwort von Nenilein am 25.01.2018, 10:40 Uhr

Im Vertrag steht, dass wir Laminat verlegen dürfen und beim Teppich hat er wörtlich "ja bitte raus damit" gesagt.
Ich guck dann mal ob das im vertrag steht.
Sicher bin ich mir allerdings, dass der Teppich als Ausstattung nicht im Vertrag erwähnt ist.

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Re: Wenn du etwas willst, dann musst du beweisen können, dass dir das zusteht!

Antwort von Nenilein am 25.01.2018, 10:42 Uhr

Na an sich nehme ich den Laminatboden halt dann mit.
Alhambra hat nen guten Tipp gegeben.
Teppich als Ausstattung der Wohnung (oder sonst ein Bodenbelag) wird nicht im Vertrag erwähnt.

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Muss er eben nicht

Antwort von emilie.d. am 25.01.2018, 10:46 Uhr

Er hat euch laut Vertrag 'großzügigerweise' erlaubt, Laminat zu verlegen. Dass er sich verpflichtet, Kosten dafür zu übernehmen, habt ihr nicht schriftlich.

Und einen gesetzlichen Anspruch habt ihr eben auch nicht.

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Du musst den Zustand wieder herstellen, in dem du die Wohnung übernommen hast.

Antwort von Mehtab am 25.01.2018, 10:51 Uhr

Wenn ein Teppichboden in der Wohnung war, dann musst du diesen Teppichboden beim Auszug wieder reinlegen, so einfach ist das.

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Übergabeprotokoll?

Antwort von Caot am 25.01.2018, 11:54 Uhr

im MV wird selten die Ausstattung der Wohnung erwähnt ..... da müsste man ja viel schreiben. In der Regel steht das auf dem Übergabeprotokoll. Außerdem verweist Dich der Vermieter vielleicht auf seine alte Anzeige?

Aber wenn der Vermieter genauso unbedarft war, wie Ihr, dann bekommt ihr wohl Beide, immer natürlich nur im Rechtsstreit, Probleme. Da du nachträglich nachfordern willst, müsstest du anfangen zu klagen. Und das wegen Laminat, das würde ich mir überlegen, zumal auch das ein Abschreibungsdatum hat.

Was würde ich für die Zukunft mitnehmen? Einfach drauf achten, das alles irgendwo schriftlich festgehalten wurde, als Zusatzvereinbarung, im MV oder eben auf einem Übergabe- oder auch Gesprächsprotokoll, von beiden unterzeichnet. Ganz wichtig.

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Caot

Antwort von Nenilein am 25.01.2018, 12:13 Uhr

Ich will doch gar nichts nachfordern.
Es war wie gesagt rein aus Interesse.
Wir haben mit der Wohnung gerade viel größeren Ärger am Hals als den Boden. Den brauch ich gerade nicht.

Ne alte Anzeige gab es nie. Genauso wie die Übergabe nur mündlich gemacht wurde.
Bei meiner letzten Wohnung war das alles etwas professioneller.
Diesmal war es eben... naja, nennen wir es individuell

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Re: Angelehnt an die Vermieter Frage unten

Antwort von Nenilein am 25.01.2018, 12:13 Uhr

Lieben Dank ihr alle

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Re: Angelehnt an die Vermieter Frage unten

Antwort von Philo am 25.01.2018, 15:47 Uhr

...dann muss aber der Urzustand mit dem alten Teppich wieder hergestellt werden. Und ob man das möchte??

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Re: Angelehnt an die Vermieter Frage unten

Antwort von Philo am 25.01.2018, 15:53 Uhr

Aber irgendeinen Bodenbelag musst Du reinlegen. Und da stellt sich mir die Frage, ob es nicht einfacher und billiger ist, den bisherigen Laminat drin zu lassen.

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