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Geschrieben von fiammetta am 05.09.2011, 12:02 Uhr

Kommt darauf an

Hi,

meine Vorgängerin, also die 1. Gattin meines Ehegemahls arbeitet seit Jahrzehnten bei einer Einrichtung der katholischen Kirche. Als mein Mann dereinst die Scheidung einreichte, passierte überhaupt nichts, auch nicht in den Jahren danach. Laut Kirchenrecht waren sie ja noch miteinander verheiratet und ich, die rechtmäßige Gatterine, das kirchenrechtliche Kebsweib. oder doch - Ich sollte jedenfalls seine Kirchensteuer bezahlen, obwohl ich nach Kirchenrecht ja nicht existierte. Soviel zu Absurditäten...
Haarig wurde es für die Gute als sie wieder heiraten wollte, denn den Job wäre sie dann los gewesen. Abhilfe schaffte dann die Annullierung der ersten Ehe, was eine aberwitzige Story für sich war, in der sie in allen Punkten, die bei einer Annullierung überhaupt ausschlaggebend sein können, schuldig (!) gesprochen wurde und sie dennoch ihren Job behielt. Das war dann Absurdität Numero 3...

LG

Fiammetta

 
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