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Geschrieben von wolke76 am 31.05.2018, 10:28 Uhr

... das die Antwort ;-)

"wenn manche Kosten nicht entstünden
wrde dann ggf das Geld in der Kasse nicht für anderes verwendt werden können ?"


Nein! Zumindest nicht für nicht genehmigungsfähige (weil nicht gesetzlich abgedeckte) Superzinkpräparate usw.

Wenn der adipöse Kettenraucher das Rauchen aufgibt, anfängt Sport zu treiben und letztlich topfit wird, "spart" die KK vielleicht die Behandlung eines Lungenkarzinoms, von Diabetes und Hypertonie. Der nun Gesunde fällt beim Sporttreiben doof, landet mit Querschnittslähmung im Rollstuhl. Und nun? Spätestens hier geht die Rechnung nicht mehr auf.

Selbst wenn auf diese Weise "gespart" würde, würde das dann die Kostenübernahme für (meist aus gutem Grund) nicht zugelassene Mittelchen oder Behandlungsmethoden rechtfertigen? Wohl kaum ...

 
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