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Geschrieben von SkyWalker81 am 04.02.2016, 15:47 Uhr

Regelschule ~Förderschule

Hallo,

ich nehme mal an, du hast den "Antrag auf Klärung des sonderpädagogischen Bildungsangebotes " gestellt. Da ist es tatsächlich so, dass dein Kind von einer Sonderschullehrkraft begutachet wird, die dann eine Empfehlung abgibt. Dann wird, sofern
der Bildungsanspruch festgestellt wird, die Bildungswegekonferenz stattfinden. Hierbei ist dann auch eine Vertretung vom Landratsamt anwesend, welche dann zum Thema Schulbegleitung
befragt werden kann.

Allerdings wird nach meinen Recherchen durch dieses Gutachten auch eine Aussage darüber getroffen, ob ein Kind zielgleich ( also nach dem Lehrplan der Regelschule) oder zieldifferent (also nach dem Lehrplan der Förderschule) unterrichtet werden soll. Da die Begutachtung durch die Sonderschule erfolgt, in die das betroffene Kind im "äußersten Fall" gehen würde, sehe ich die Unabhängkeit dieser Gutachter kritisch, denn es besteht einfach die Möglichkeit, dass dann "in die eigenen Häuser hinein" getestet wird.
Ein " zieldifferenter " Unterricht erfolgt zudem dann gruppenbezogen, und wenn an der Regelschule keine Möglichkeiten dazu gegeben sind, dann wird das Kind auf jeden Fall eine andere Schule besuchen müssen. Das kann dann eine Regelschule sein, bei der schon andere Kinder "inklusiv" beschult werden. Dies dann allerdings wie gesagt nach dem Lehrplan der Förderschule, und das ist in eurem Fall ja ganz falsch, wenn er den Stoff beherrscht.

Es lt. Gesetz so, dass der Elternwille zählt, d.h. es kann euch keiner zwingen, die Schule zu verlassen. Allerdings kann die Schule, sofern sie das dem Schulamt glaubhaft belegen kann, darauf drängen, z.B. wenn sie der Meinung ist, das Kind würde leiden oder der Unterricht wird durch die Störung durch das Kind massiv gestört.

Ich habe mich selber gerade intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Mein Sohn (auch 1.Klässler) hat allerdings eher ADS (also eher Träumer als hyperaktiv), nicht diagnostiziert aber mit Verdacht. Ich habe lange überlegt, und mir ist es jetzt, nach gerade einem halben Jahr einfach noch zu früh um in irgendeine Richtung zu tendieren.

Mir schwebte auch zunächst eine Schulbegleitung vor, doch es ist tatsächlich so, dass dies erst in Frage kommt, wenn dieser sonderpädagogische Bildungsbedarf wie oben beschrieben geklärt wurde.

 
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