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Geschrieben von Caot am 17.01.2020, 10:09 Uhr

@carmar - da muss ich Dich leider enttäuschen ...

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/FAQ-Schulrecht/FAQ-Schulrecht-Unterricht/Notengebung-Zeugnisse-Versetzung/FAQ03/index.html

Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründet diese in der Versetzungskonferenz auf der Grundlage der Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr. Dabei ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr zu berücksichtigen, sofern die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt.

Insofern muss bei der Bildung der Endnote das gesamte Schuljahr Berücksichtigung finden. Entscheidend ist jedoch der Begriff "Gesamtentwicklung", der eine bloße Zusammensetzung der Note durch Bildung des arithmetischen Mittels aus zwei Halbjahrsnoten ausschließt und der Lehrkraft pädagogisch zu nutzende Entscheidungsspielräume eröffnet.

Auch in NRW werden alle Noten genommen. Aus 5 mach 1 geht also auch in NRW nicht. Das 2.HJ wird auch bei Euch mehr gewichtet. Das ist hier in BW nicht anders. Auf der Seite von Reinland-Pfalz war ich auch - da ist es ähnlich.

Ich konnte also aktuell nichts finden, wo steht, dass das I.HJ sozusagen "gegessen" ist und alles wieder neu beim II.HJ startet.

 
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