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von jamelek  am 01.02.2013, 21:40 Uhr

Weiterempfehlung Oberschule/Grundschulgutachten

Hallo!

Bräuchte mal einen Rat/Empfehlung von Euch.

Hier in Brandenburg geht die Grundschule 6 Jahre. Heute gab es Halbjahrszeugnisse und für meinenen Großen die Weiterempfehlung zur Oberschule. Freudiger Weise hat er einen Gymnasialempfehlung bekommen.

Hier läuft es so, dass für jedes Kind ein Grundschulgutachten gefertigt werden muss, welches dann mit der Bewerbung bei der Wunschschule eingeht.

Mein Großer möchte gerne aufs örtliche Gymnasium, welchen von den Anmeldungen her ziemlich überlaufen ist. Also es gibt ca. 4x mehr Anmeldungen, wie sie Plätze haben.

Es kommt also ziemlich auf die Noten und das Grundschulgutachten an, ob es mit der Wunschschule klappt.

So, nun wurde mein Sohn vor 6 1/2 Jahren in Berlin (wo wir damals noch lebten) eingeschult. In Berlin wird mit 5 Jahren eingeschult. Rückstufungen gab es damals nicht. Mein Sohn war also bei der Einschulung 5 1/2 Jahre, als ehemaliges Frühchen noch etwas entwicklungsverzögert (bspw. hielt er bei der Einschulungsprüfung noch mit der der gesamten Hand den Stift, befand sich in logopädischer und ergotherapeutischer Behandlung). Ich bat um Rückstellung, dieser wurde nicht stattgegeben.

Ende des 2. Schuljahres zogen wir nach Brandenburg, was einen Schulwechsel mit sich brachte. Hier herrscht ein späterer Einschulungsstichtag. Er kam dann dort in eine 3. Klasse und die Klasse war viel viel weiter im Unterricht, wie die vorherige Berliner Schulklasse. Außerdem waren seine Klassenkameraden teilweise bis zu einem Jahr älter, durch den anderen Einschulungsstichtag.

Jedenfalls nachdem wir uns das mehrere Monate anschauten, der Junge immer zurückhaltender im Unterricht wurde beantragte ich die freiwillige Rückstufung. Dieser wurde stattgegeben und dieser Entschluss war genau richtig. Benni taute total auf und ntwickelte sich zu einem super selbstbewustem Schüler.

So und heute ist auch nichts mehr von Entwicklungsverzögerungen zu spüren, er ist ein ganz normaler pfiffiger 12jähriger.

Im Grundschulgutachten steht aber die Schuljahresanzahl. Also 7 Jahre. Ich habe angst, dass ihm das bei der Gymnasialbewerbung negativ ausgelegt wird. Hatte im Vorfeld bereits mit Klassenlehrerin und Direktorin darüber gesprochen und sie baten mich darum, eine Begründung zu formulieren, die mit ins Gutachten kommt.

Diese habe ich der Lehrerin gemailt.

Sie lautete in etwa wie folgt:
B. wurde in der 3. Klasse auf Wunsch der Eltern und des Schülers freiwillig zurückgestuft. B wurde als ehemahliges Frühchen trotz damalig bestehender Entwicklungsverzögerung im Bundesland Berlin mit 5 Jahren eingeschult. Ein damaliger Antrag auf Rückstellung wurde nicht gewährt. Nach dem Umzug in das Bundesland Brandenburg vermehrten sich Schulprobleme, die auf mangelnde Reife zurückzuführen waren, da bedingt durch unterschiedliche Einschulungsstichtage B sich nun in einer Klassenstufe befand, die nichteinmal mehr seinem tatsächlichen Alter entsprach.

Heute bekam ich das Grundschulgutachten und die Hälfte wurde herausgekürzt (rein vom Platz her, wäre es kein Problem gewesen, den kompletten Text abzudrucken). Es steht lediglich drin, dass der Schüler auf Wunsch der Eltern in der 3. Klasse freiwillig zurückgestuft wurde.

Würdet ihr hier nochmal nachhaken und um Vervollständigung bitten oder ist das unwesentlich? Und ich soll es dabei belassen?


LG Jamelek

 
2 Antworten:

Re: Weiterempfehlung Oberschule/Grundschulgutachten

Antwort von nugginuggi am 02.02.2013, 0:46 Uhr

nein das würde ich nicht, wenn die mehr wissen wollen dann fragen die nach
wenn Platz ist bekommt er den Platz, das hat nichts damit zu tun
wie lange er in der Grundschule war. der Wille ist wichtig.
Meine Tochter konnte auf das Wunschgymnasium weil die dort eine Musikprofiel hatten und das andere nicht.

Viel Erfolg und Gur Glück GN

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Re: Weiterempfehlung Oberschule/Grundschulgutachten

Antwort von Jule9B am 02.02.2013, 19:11 Uhr

Ich würde da auch keine ellenlange Begründung aufgelistet haben wollen, da kann ja sonst jedes Elternpaar lange Texte ins Gutachten reinschreiben. Wenn da drinsteht "auf eigenen Wunsch zurückgestuft", reicht das völlig, und sie werden beim Vorstellungsgespräch sicher fragen, warum das so war.
Vielelicht interessiert es auch nicht, weil ja seine Noten jetzt wohl beim Abschlusszeugnis in Ordnung sind.

Jule

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