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Geschrieben von und am 21.11.2013, 10:24 Uhr

Sind denn andere Eltern an dich herangetreten?

"Ratschläge, ob ihr als Elternvertreter handeln würdet "

Der Clou an dem Amt als Elternvertreter ist ja, dass man die Interessen von (anderen) Eltern vertritt. Das heißt, dass jede deiner Handlungen als Elternvertreter durch (andere) Eltern - und sei es nur ein einziges (anderes) Elternteil - motiviert sein muss. Wenn keiner an dich herantritt und du dennoch auf eigenen Dunst irgendwas handelst, dann würdest du ja nur deine eigenen Interessen vertreten (was du natürlich auch darfst - wenn z.B. dein eigenes Kind betroffen ist - aber dann nicht in der Funktion als Elternvertreter, sondern nur als Mutter/Vater deines eigenen Kindes).

Die Entscheidung, ob du in deiner Funktion als Elternvertreter handeln sollst oder nicht, ergibt sich also rein aus der Tatsache, ob andere Eltern dich zum Handeln auffordern oder eben nicht.

 
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