Vornamen

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Geschrieben von MamaLuna06 am 13.06.2021, 22:39 Uhr

Frage zum Nachnamen

Das kind trägt den Namen, den du bei der Geburt selbst auch trägst.
Wenn es deinen geburtsnamen bekommen soll, musst du ihn vor Geburt beim Standesamt ändern.
Einen Doppelnamen aus dem Ehennamen und deinem geburtsnamen ist nach Scheidung nicht möglich. Auch nicht für dich.

 
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