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Geschrieben von Mone am 12.06.2021, 14:41 Uhr

Frage zum Nachnamen

Hallo,

Also mal angenommen die Mutter hat einen Doppelnachnamen. Welcher würde dann für das Kind vergeben werden? Kann man das aussuchen oder wird das vorgegeben?

Vielen Dank vorab für eure Antworten.

LG

 
11 Antworten:

Re: Frage zum Nachnamen

Antwort von Summer80 am 12.06.2021, 15:12 Uhr

Normalerweise wird bei der Heirat ein Name als "Familienname" festgelegt - auch wenn jeder "seinen" Nachnamen behält oder einer einen Doppelnamen nimmt. Dieser Familienname gilt dann für gemeinsame Kinder.

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Re: Frage zum Nachnamen

Antwort von Mone am 12.06.2021, 15:16 Uhr

Ich lebe getrennt zu meinem Mann. Scheidung steht an. Das Baby das kommen wird, ist nicht von ihm. Daher möchte ich auch ungerne das es seinen Namen trägt. Wenn ich nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder mit dazu nehme, hatte ich gehofft, diesen an das Baby weiter geben zu können. So habe ich zu allen eine Verbindung.

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Re: Frage zum Nachnamen

Antwort von Das_Lottie am 12.06.2021, 15:21 Uhr

Ich habe keine Ahnung, wie das in Deutschland ist - aber ich denke das sollte doch funktionieren, dass das Kind deinen Namen trägt, es hat ja keine Verbindung zum Namen des Vaters. Hoffentlich klappts!

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Re: Frage zum Nachnamen

Antwort von bellis123 am 12.06.2021, 16:20 Uhr

Ich vermute, dass ein Namensteil deines Doppelnamens vom Ehemann ist, richtig? Dann wird das Kind den Namen deines Ex bekommen und es ist rechtlich auch sein Kind, wenn ihr zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht geschieden seid. Herzlichen Glückwunsch!

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Re: Frage zum Nachnamen

Antwort von Carmar am 12.06.2021, 18:48 Uhr

Frag am besten dort nach:
Namenberatungsstelle
Universität Leipzig
Namenberatungsstelle
Beethovenstraße 15, Raum 5.413
04107 Leipzig
Telefon: +49 341 97-37468
Telefax: +49 341 97 37 497

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Re: Frage zum Nachnamen

Antwort von Mone am 12.06.2021, 19:34 Uhr

Das er als Vater gesehen wird, sollten wir nicht geschieden sein, weiß ich auch. Danach hatte ich ja nur nicht gefragt.

Bis zur Geburt sind wir geschieden. Und dann möchte ich einen Doppelnamen. Den Familiennamen und meinen Mädchennamen dazu. Da muss es doch möglich sein, dem Kind meinen Mädchenamen geben zu können.

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Re: Frage zum Nachnamen

Antwort von bellis123 am 13.06.2021, 9:46 Uhr

Dass ihr zum Zeitpunkt der Geburt geschieden seid, macht einen großen Unterschied, diese Info darfst du im AP nicht unterschlagen. Wenn ihr geschieden seid, hat drin Ex doch nichts mehr damit zu tun. Das Kind bekommt dann deinen Nachnamen (wie auch immer er dann lautet, wenn du deinen "Mädchennamen" annimmst, wird es dieser sein), oder den Namen des Vaters, sofern er die Vaterschaft anerkennt.

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Re: Frage zum Nachnamen

Antwort von MamaLuna06 am 13.06.2021, 22:39 Uhr

Das kind trägt den Namen, den du bei der Geburt selbst auch trägst.
Wenn es deinen geburtsnamen bekommen soll, musst du ihn vor Geburt beim Standesamt ändern.
Einen Doppelnamen aus dem Ehennamen und deinem geburtsnamen ist nach Scheidung nicht möglich. Auch nicht für dich.

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Re: Frage zum Nachnamen

Antwort von JuniMama-xx-xx-?? am 13.06.2021, 23:38 Uhr

Ich glaube durchaus, dass man seinen Geburtsnamen als Doppelnamen dem Familiennamen jederzeit hinten oder vorne anfügen kann, sowohl irgendwann in der Ehe als auch bei der Scheidung.

Zum Namen des Kindes kann ich nix beitragen.

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Re: Frage zum Nachnamen

Antwort von JuniMama-xx-xx-?? am 13.06.2021, 23:41 Uhr

https://www.google.de/amp/s/praxistipps.chip.de/geburtsname-wieder-annehmen-geht-das_100085%3flayout=amp

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Re: Frage zum Nachnamen

Antwort von JuniMama-xx-xx-?? am 14.06.2021, 0:15 Uhr

Hat mich interessiert, daher hab ich mal nachgeguckt ...

Frau Bader hat dazu im Expertenforum mal eine Antwort für genau deinen Fall gegeben:

Dein Kind bekommt dann genau deinen Doppelnachnamen als Nachname, (beide Teile! Den Geburtsnamen und den vom Exmann).

Nur dein Geburtsname geht nicht, solange du einen Doppelnamen hast. (Nur deinen Geburtsnamen führen wirst du wahrscheinlich wegen der Kinder aus deine Ehe nicht wollen...)

https://m.rund-ums-baby.de/recht/Doppelname-nach-Scheidung-welchen-Namen-kann-Kind-mit-neuem-Partner-bekommen_84534.htm

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