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Geschrieben von desireekk am 21.07.2022, 16:03 Uhr

Masterstudiengang

Hallo,

So ganz richtig ist deine Antwort nicht:
Der Master zählt nur dann zuerst Ausbildung, wenn er direkt an dem Bachelor angehängt wird.
Ich habe dazu ein bisschen weiter unten in meinem eigenen Thread geschrieben.

Wenn der Student sich entscheidet nach dem Bachelor zu arbeiten und dann später erst immer so zu machen, dann ist die erste Ausbildung abgeschlossen und der Master eine freiwillige Zusatz-Entscheidung, die nicht mehr die Unterhaltspflicht Eltern wieder in Kraft treten lässt.

VG

D

 
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