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Geschrieben von Felica am 09.01.2019, 17:30 Uhr

Wie lange arbeiten nach elternzeit um wieder schwanger zu werden

Ist falsch
Bis zu 14 Monate EG werden ausgeklammert, genau wie der Mutterschutz. Da die TE nur ein Jahr scheinbar daheim war, muss sie gar nicht warten. Sie hat keinerlei Nullmonate dadurch.

Ein Berufsverbot ist ein gerichtliches Verbot diese Tätigkeit weiter auszuüben da man eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und hat mit einem Beschäftigungsverbot aufgrund einer Schwangerschaft gar nichts zu tun. Ein Berufsverbot hätte also sehr wohl Auswirkungen auf das EG, auch weil man damit arbeitslos sein dürfte mit entspechender Speere durch das Arbeitsamt.

 
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