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Geschrieben von Felica am 09.01.2019, 17:27 Uhr

Wie lange arbeiten nach elternzeit um wieder schwanger zu werden

Dein AG ist aber dafür verantwortlich das das Mutterschutzgesetz eingehalten wird, sprich wenn du schwanger bist, darfst du gar nicht mehr schwer heben. Da hat der Arzt absolut gar nichts mit zu tun, rechtlich ist es sogar so das dir eine Abmahnung drohen würde, wenn du über betriebliche Dinge mit deinem Arzt sprichst. Kein Witz, wurde mir genau so von den entsprechenden Behörde gesagt. Selbst die Nachfrage deines Arztes darüber ob ihr einen Betriebsarzt habt zu den du gehen musst ist nicht rechtens.

Der Rest sind chronische Erkrankungen, bedingen aber eher eine AU wie ein BV in den allermeisten Fällen. Mit einen Schub bei Migräne, M. Chron, M Bechterew bist du nicht mehr arbeitsfähig, damit scheidet ein BV aus. Gleichfalls wenn bettlägrig. Ebenso wie wenn du keine Kinderbetreuung hast. Ein BV dar nur dann ausgestellt werden wenn die Beschwerden im direkten Zusammenhang mit der Arbeit steht welche ansonsten, und das ist wichtig, mit dem Mutterschutz vereinbar ist. Wenn du als Köchin also über extreme Übelkeit aufgrund des Essensgeruch leidest, wäre ein BV OK. Deine chronischen Erkrankungen sind Risikofaktoren, damit steht dir einen engere Kontrolle zu, ein BV aber eigentlich nicht und wenn das die KK anzweifelt oder der AG, hast du im schlechtesten Fall das Problem alles zurückzahlen zu müssen. Hier fängt die Aufsichtsbehörde jetzt an wohl alle BV zu kontrollieren die von Ärzten ausgestellt worden sind, weil die meisten falsch sind. Zahlen musst du aber im zweifel, nicht der Arzt. erst recht wenn du das BV auch noch dadurch bekommen haben solltest weil du über betriebliche Dinge mit dem Arzt geredet hast und das BV deshalb ausgestellt worden ist. Anders wenn der Arzt ausreichend medizinische Gründe für das BV hat.

Wegen der anderen Frage, es wird geschaut was du in den 12 Monaten vor erneuten Bezug verdient hast, dabei werden bis zu 14 Monate EG und der Mutterschutz ausgeklammert. warst du also wegen EZ und EG ein Jahr daheim und gehst jetzt wieder arbeiten, musst du gar nicht warten. Bist du dagegen 2 Jahre daheim, geblieben, müsstest du erst weider mindestens 4 Monate arbeiten um auf keine Nullrunden beim erneuten EG zu kommen. BV wird dabei gewertet wie wenn du arbeiten würdest.

Hält sich dein AG nicht an das Gesetz, wende dich an das entsprechende Gewerbeamt, die werden das dann prüfen. Da kannst du ja auch gerne mal nachfragen wenn du mir nicht glaubst wegen der Einordung BV oder AU.

 
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